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Darf Harz4 trotz Schwangerschaft gesperrt werden!?

gefragt von NightmaresSally am 03.05.2008 um 10:22 Uhr

Es ist so mein Freund und Ich leben zusammen in einer zwei Zimmer Wohnung, Wir haben uns in unsere Letzten Arbeitsstelle kennengelernt, World of Music, Der Laden Wurde geschlossen somit wurden wir beide gekündigt, es ist so, das wir am 01. 04. von der Arge eben Kaution für die Wohnung beantragt haben und auch Mietübernahme, da mein Freund die Lohnsteuer Karte nicht bekommen hat die er ja braucht um Sein Arbeitslosengeld 1 zu bekommen.. und ich Harz4... dann kam am 10.04. eine überweisung von Karstadt von 800 Euro von der Wir nichts wussten. Nun haben wir heute einen Brief bekommen in dem Steht, sie wollen wissen was mit dem 800 Euro ist? was machen wir jetzt


Reply


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 3. Mai 2008 10:40
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Da Dein Freund, wie Du schreibst Harz IV bezieht, weil er wegen der fehlenden Steuerkarte kein ALG 1 beantragen kann, so werdet ihr bei einem gemeinsamen Haushalt als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Durch die Überweisung der 800 Euro muss euer Bedarf neu errechnet werden. Nehmt eure Unterlagen und geht zur Arge, damit die ganz schnell euren monatlichen Bedarf neu berechnen können. Wenn ihr das umgehend macht, dann wird euch auch das weitergezahlt, was euch zusteht. Dein Freund sollte aber schnellsten die Lohnsteuerkarte anfordern, falls diese nicht nach der Überweisung automatisch zugestellt wird. Die Lohnsteuerkarte wird meistens erst nach der Endabrechnung zurückgeschickt, wird ja für die Abrechnung noch benötigt. LG TawaGirl


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Mai 2008 10:25
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Zurückschreiben, was mit den 800 Euro ist.

Zwischen Schwangerschaft und Hartz IV besteht kein innerer Zusammenhang.


Ramona K.
beantwortet von Ramona K. am 3. Mai 2008 10:27
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antworten, eine Schwangerschaft hat doch damit nix zutun oder


anonym
beantwortet von KinderKinder am 3. Mai 2008 10:31
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Zuflussprinzip, ganz normal. Das Geld gehör doch sicherlich Deinem Freund, der ALG I bezieht. Wenn Dir das Geld gehört, dann wäre das nicht von Vorteil.

Nicht vergessen, den Mehrbedarf bei Schwangerschaft zu beantragen.


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 3. Mai 2008 10:31
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Deine Schwangerschaft hat doch nichts mit HarzIV zutun oder, das Geld einbehalten wurde, weil ihr 800 Euro überwiesen bekommen habt und somit im Augenblick nicht mehr bedürftigt seid.Schildert den Sachverhalt der ARGE und dann denke ich mal läuft alles in geregelten Bahnen......





anonym
beantwortet von Franzi85 am 3. Mai 2008 10:42
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Also die Schwangerschaft hat wirklich nichts mit Hartz4 zutun, auf jedenfall würde ich dem Amt zurück schreiben und genau auflisten was ich von den 800.00€ gekauft habe, ich hoffe nur Lebenswichtiges! Bei Schwangerschaft besteht die Chance auf Mehrbedarf, also teilt bitte dem Amt mit das ihr Nachwuchs erwartet so schnell es geht!!!


anonym
beantwortet von NightmaresSally am 3. Mai 2008 10:53
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Ich danke euch für eure Antworten, wir haben dieses Geld kurz nach dem Einzug bekommen und eben dafür verwendet ... Wie Fahren und Möbel die wir nicht hatten, Auch Schulden an Freunde gezahlt, nein das ist sicherlich nicht mein Geld, sondern seins, ist grad echt Toll, und Nein keinerlei geld haben wir bekommen lediglich miete und die Kaution, wären meine Freunde nicht hätte ich nichts zu essen..


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