Mein Sohn hat ein Vermögen das unter der grenze 3100Euro ist.Jetzt verlangt die Arge eine rechenschaft. Über das Geld.Darf Sie das machen???
ja, er muss jegliches Vermögen angeben. Wenn es unterhalb der Grenze ist, wird er es behalten dürfen. Glaube pro Lebensjahr 200.- Sparguthaben

ja darf sie (sonst würde sie es ja nicht tun). Sinn von Harz IV ist ja, daß man genau die Finanzsituation feststellt und darauf hin feststellt, wieviel staatliche Unterstützung jemand wirklich braucht.
Hoss Cartwright am 13. April 2008 09:56 Auweia, wenn Du wüßtest, was die ArGe alles nicht darf und trotzdem tut! Oder, was glaubst Du, warum die Sozialgerichte in Klagen ersticken? Bestimmt nicht, weil sich die ArGen so strickt an die Gesetze halten.

Wieder jemand, der sich von der ArGe schikanieren lassen darf. Mein ernstgemeintes Beileid dazu. Gib Deinem Sohn folgenden Link:
Er soll sich in diesem Forum anmelden und sich die ganzen Tipps dort durchlesen. Er kann dort auch Fragen stellen, auf die er dann kompetente und sachliche Ratschläge und Tipps bekommt.
Mein Sohn ist 16 und kommt im September in die Lehre
Hoss Cartwright am 13. April 2008 10:05 Dann melde Du Dich dort an. Es spielt ja keine Rolle, wer von Euch dort die Tipps bekommt. Nur eine Bitte habe ich: Fragt wenn Ihr Fragen habt, und zwar gleich und nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Übrigens: Bei fast allen Tipps die da gegeben werden, werden Euch auch die Gesetzesstellen aufgezeigt, an welchen sich die Tipps orientieren! D.h. Du bekommst also auch gleich die Munition geliefert, wenn Ihr Euch mal mit dem SB/FB kabbeln müßt!

ja aber erst ab 500000 Euronen.....
Hoss Cartwright am 13. April 2008 10:25 Hast Du noch mehr solchen Müll auf Lager?
Joshua W..... am 13. April 2008 10:29 ach Du armer HarzIV.....
Ganz ehrlich??? Wenn ich irgendwo 500000 Euro, also eine halbe Million rumfliegen habe, dann brauch ich bestimmt kein HarzVI.
Joshua W..... am 13. April 2008 10:33 sag ich doch.....