Darf Gesundheitsamt ohne wissen der Eltern Schüler untersuchen?

9 Antworten

ich würde empfehlen, das mit der Schule zu besprechen.

in einigen Bundesländern übernimmt ja das Gesundheitsamt die Vorsorgeuntersuchungen U1 - U9 und die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 und J2

diese sind allerdings keine Pflicht - es wird nur geraten, an diesen teilzunehmen. Es sind Vorsorgeuntersuchungen.

Gerade die J- untersuchungen sollen auch dazu dienen, dass der Jugendliche dem Arzt Fragen zu seinem Körper, seiner Sexualität, seiner Pubertät stellen kann, da ein Arzt nunmal Schweigepflicht hat.

Da die Untersuchungen zwar empfohlen, aber keine Pflicht sind, sollten natürlich die Eltern hierüber informiert werden.

in vielen Bundesländern werden diese Untersuchungen übrigens von niedergelassenen Ärzten vorgenommen.

Das ist schon etwas ungewöhnlich. Ist er denn schon 16 Jahre alt oder volljährig? Ansonsten hat die Schule eigentlich eine Informationspflicht den Eltern der Schüler gegenüber. Würde mal um ein schnellstmögliches Gespräch mit dem Klassenlehrer/in und Schul-Elternvertreter bitten. Wenn dieses abgelehnt wird, würde ich zum Schulleiter gehen und dort um Klärung bitten.

mein sohn gerad erst 9 jahre alt die schule will net mit mir reden muss aber dazu sagen das ich persönliche diferenzen mit der schule habe...

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Die Schule hat Deinen Sohn beim Gesundheitsamt angeschwärzt? Wie alt ist denn Dein Sohn? Du kannst Dich auf jeden Fall gegen den Ort der körperlichen Untersuchung wehren und Du hast das Recht, dass Dein Hausarzt dabei ist. Wenn berechtigte Gründe vorliegen, kannst Du gegen diese Aktion nicht machen. Wenn ihr als Eltern nicht informiert wurdet, seit ihr in den Fall mit einbezogen.

sie dürfen meiner meinung nach, bei "Gefahr im Verzug", also wenn das Kind Blässuren hat, oder extrem untergewichtig ist, oder wenn es um das Kindeswohl geht. Allerdings wundert es mich, dass da kein Mitarbeiter vom Jugendamt zugegen sein muss.......wenn alles ok ist mit deinem Kind, dann geh doch zur Schule und frag nach, warum.....dann wirst du deine Antworten bekommen und kannst bei der Untersuchung dabei sein

Denke das dies nicht sein darf. Eine Mitteilung an die Eltern über die anstehende Untersuchung und die Begründung ist wohl das Mindeste. Ob es die Zustimmung bedarf weiß ich nicht. Frag doch mal beim Gesundheitsamt nach.

werde ich wohl mal machen weil bescheid haben wir net bekommen u das verwundert mich schon arg die können doch net einfach mein kind anfassen mein mann sagte gerad es kann auch sein das die nachsehen stichprobenhalber ob kinder häuslichr gewalt ausgesetzt sind aber müsste man da net mit den eltern reden u net mit dem kind weil das ist auf keinen fall so hmm naja werde da mal anrufen fragen was sowas aufsich hat wird wohl am einfachsten sein...danke dir für deine antwort...

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