Hallo, ich habe mich bezüglich meiner Frage natürlich schon mit der StvO beschäftigt, aber da steht ja leider nur sehr ungenau drin, ob man gegenüber von Hofeinfahrten parken darf oder nicht....bzw es steht nur drin, dass man in engen/Schmalen Straßen nicht gegenüber parken darf...... Aber was genau ist eine schmale Straße? Und an wen wende ich mich am besten örtlich gesehen, an das Ordnungsamt? Leider weiß ich nicht, wie schmal unsere Straße genau ist, aber sie ist definitiv nicht breit, und wenn ich genaue Maße hätte, würde mir das schon sehr weiterhelfen.

wenn du aus der Ausfahrt problemlos herauskommst, dann kannst da parken...ist aber mehrfaches rangieren erforderlich, dann ist dein parkendes Auto eine Verkehrsbehinderung und kann abgeschleppt werden

Ja...es kommt auf die Breite der Strasse an...in Deinem speziellen Fall kann das sicher das Ordnungsamt beantworten

Nimm es doch einfach mal logisch! Wenn jeder problemlos ein und ausfahren kann wenn Du gegenüber parkst wird es auch keine Probleme geben.
ich bin durchaus ein logisch denkender Mensch, aber ich hab mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt....sorry...aber es geht natürlich um den Fall, dass das Ausparken besonders mit einem Kombi schwierig wird
regideur am 7. April 2009 21:33 Aus der Ausfahrt? Das sollte selbst mit einem Kombi mit Anhänger problemlos möglich sein!
Frag doch mal beim Ordnungsamt nach wenn Du eine ganz genaue Auskunft brauchst. Ich kann mir gut vorstellen das es da auch eine Einzelfalllösung geben könnte.
nochmal: es geht darum, dass wir in einer recht schmalen straße wohnen, und heut eine nachbarin gegenüber von unserer hofeinfart/ausfahrt geparkt hat, und wir mit unserem Kombo dort wenn überhaupt nur seeeehr schwierig heraus kommen würden, und nun ist meine Frage, ab wann der Parker eine Verkehrsbehinderung ist und dort nicht parken darf....dafür bräcuhte ich konrekte Zahlen, wie z.B. dreimal rangieren ist zuviel, dann darf da nicht geparkt werden

Mir hat mal ein freundlicher Polizist erklärt, dass es dem "Behinderten" durchaus zumutbar sei, in 3 Zügen auszuparken.

Über allen konkreten Angaben steht der §1 StVO, der besagt, daß keiner "...gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder belästigt" werden darf. Selbst wenn irgendwo was von einer bestimmten Meteranzahl steht, kann es dennoch geschehen, daß du von einem, der sich da behindert fühlt, eine Anzeige bekommst.
er ist doch der "behinderte", weil er aus der Ausfahrt raus will !
dieser tolle Paragraph ist genauso schwammig wie alle anderen...am besten ich rufe morgen das Ordnungsamt an, die müssens mir ja sagen können oder halt hier her kommen und sich das selbst anschauen
heureka47 am 8. April 2009 12:15 Ich finde den Paragraphen nicht "schwammig". Er soll m.E. dafür sorgen, daß die Verkehrsteilnehmer sich nicht wegen jeder Kleinigkeit und in jedem evtl. undeutlichen "Grenzfall" auf eine gesetzliche Vorgabe berufen, sondern ihren gesunden Menschenverstand gebrauchen und mit mitmenschlicher konstruktiver Grundhaltung versuchen, sich im Straßenverkehr zu verhalten.
Ich könnte mir den §1 StVO fast als eine Grundregel für das menschliche Miteinander auch außerhalb des Straßenverkehrs vorstellen.
grundsätzlichen müssen immer mindestens 3 Meter Straße frei sein (zwischen dem Parkenden Fahrzeug und einer druchgezogenen Linie oder Bordstein oder anderem Fahrzeug), sonst darf man an dieser Stelle nicht parken
das ist mal eine konkrete Angabe vielen Dank, aber wo genau finde ich die 3m, in welchem Gesetz? Damit ich etwas schriftliches als Nachweis hab für meine Nachbarin
§ 12 Abs 1 Nr 1 StVO steht, daß gegenüber von schmalen Ausfahrten nicht geparkt werden darf. Es gibt da keine genau Zahl, aber die Rechtssprechung liegt bei mind. 3 Meter. Zum anderen gibt es die Regel, daß in einer Straße auch breite Fahrzeuge mit 2,55m + 0,50 cm seitlichem Abstand(eng) druchkommen müssen, z.B Feuerwehr
mach es doch ganz einfach. Jedes mal wenn du nicht rauskommst, klingelst du bei den Nachbarn, damit sie das Auto wegfahren. Auch Nachts! Wenn niemand rauskommt läßt du abschleppen
abschleppen muss ich aber selbst zahlen und darauf hab ich keine Lust ehrlichgesagt.....und ich hab heut auch geklingelt, aber entweder sie war nicht da oder sie wollte nicht da sein....und son ärger nur, weil sie feine frau jungen Alters es nicht einsieht, 50m zu laufen, wenn man mal nicht direkt vorm haus parken kann bei sich....abschaum sowas
da es eine öffentliche Straße ist, kannst du die Polizei rufen. Wenn die Polizei den Auftrag zum Abschleppen erteilt, mußt du es nicht vorstrecken

wen dort ein haus steht und der da zu besuch ist oder ähnliches?! dann ja...ansonsten kommt es darauf an, ob du aus deienr einfahrt gut rauskommst;)

Ja.
aber wisst ihr auch genaue Zahlen?
3 Meter Abstand müssen freibleiben bei einem parkenden Fahrzeug, zu jeder Durchgezogenen Linie, parallel parkenden Fahrzeug, Bordstein oder Ausfahrt
ich komme aus meiner Ausfahrt nicht ohne Probleme heraus, soviel weiß ich, ich hab es nur noch nicht getestet.....aber dann würde sich ja auch die Frage stellen, ab wann mehrfaches rangieren zuviel wäre und damit das parken verboten??? Wer weiß sowas?
Wenn du da nicht problemlos raus kommst, dann könnte auf der Strasse auch niemand mehrfahren. Kann neben dem parkierten Auto noch ein LKW durchfahren, kannst du bestimmt auch deine Einfahrt verlassen. Ansonsten bitte lieber nicht fahren.
das ist nicht unbedingt so, daß man zum herausfahren ja mehr Platz braucht, als wenn man geradeaus fährt
Ich glaube kaum, dass der Messstab danach geht, ob ein LKW noch durch die Straße kommt......denn zum ausparken braucht man natürlich mehr Rangierabstand als wenn da ein Auto gerade durchfährt.....und nein, ich werde das Auztofahren ganz sicher nicht sein lassen, aber danke für den Tip!