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Darf er die Unterhaltszahliung für meine Tochter sofort einstellen?

gefragt von luna71luna71 am 22.06.2009 um 16:02 Uhr

Hallo! Ich bin neu hier, und habe eine wichtige Frage. Ich habe eine pubertierende 13 jährige Tochter. Ihr Vater hat sich von uns getrennt als sie zwei war. ich habe die ganzen jahre für sie gesorgt und bin seit 1999 wieder verheiratet und habe noch ein Mädchen bekommen. Sie ist jetzt 7. Meine große Tochter meint jetzt bei Ihrem Vater leben zu müssen, und ist seit Donnerstag jetzt bei ihm. Wir können ihr nichts recht machen, sobald es darum geht sich an Regeln zu halten oder ich mal nicht ja sage haben wir hier total den Stress gehabt. Wie gesagt am Donnerstag ist Sie dann zu ihrem Vater, gegen meinen Willen von der Oma aus unserer Wohnung geholt worden. Er hat sich 13 Jahre lang nicht gekümmert, und ich soll sie vernachlässigt haben und mich mehr schlecht als recht um sie gekümmert haben. Das tut verdammt weh, weil jeder aus unserem Umkreis kann bestätigen, dass es genau umgekehrt wahr ist. Zum guten Schluß hat mich die Oma dann noch vor dem Kind als den letzten Dreck bezeichnet. Ich stehe momentan wie unter Trance und kann es nicht glauben, dass meine Tochter sich so gegen mich stellt. Meine Fragen sind jetzt, darf er einfach so meine Tochter zu sich nehmen, darf er z. B: die Unterhaltszahlung sofort einstellen? Er will sie sofort ummelden, und von der Schule nehmen, weil der Fahraufwand zur Schule so groß ist?


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anonym
beantwortet von WilliPahl am 22. Juni 2009 16:10
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Erst mal: Kopf hoch, das ist hart, aber Du bist nicht die einzige, die das erlebt, ist alles sehr traurig, is aber so. Vom Gesetz her kann Deine Tochter, wenn Du das Sorgerecht hast, erst mit 14 selbst entscheiden, wo sie wohnen will. RATEN kann ich Dir aber: Lass Sie ziehen! Der Loslösungsprozess ist schmerzlich. Red mit ihr, Du mußt sie ihre eigenen Erfarungen machen lassen! Sag ihr, daß Du traurig bist, daß Deine Tür aber für sie immer offen ist. Tu es, umso besser wird Euer Verhältnis später wieder sein! Meine Tochter 4oJ. heute sagt: Mutti, bitte erinnere michnicht an die Zeit "Ich hab ja so gelitten!!??" (Und ich erst)


anonym
beantwortet von DieTeefee am 22. Juni 2009 16:17
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Gründsätzlich: habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn ja kann er sie trotzdem NUR mit Deinem Einverständis zu sich nehmen. Wenn Du alleiniges Sorgerecht hast - macht er sich sogar strafbar. Unterhaltszahlungen kann man nicht einfach einstellen...das kann nur ein Gericht veranlassen. Laß dich doch vom Jugendamt beraten - das kostet nix. Aber generell: wenn man Unterhaltspflichtig ist macht man sich strafbar wenn man nicht bezahlt! Viele sind durch nicht zahlen schon zu 1-3 Jahre auf Bewährung verurteilt worden (spreche aus Erfahrung)

Eine gute Lösung ist aber immer: Redet miteinander - es geht um Euer gemeinsames Kind - auch wenn Ihr nicht mehr zusammen seit: Das Kind ist von Euch Beiden!


schwarzloh
beantwortet von schwarzloh am 22. Juni 2009 16:05
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Wer Hat das Aufendhaltsbestimmungsrecht? Sofort zum Jugendamt und vieleicht einen Anwalt fragen. Versuche immerwieder mit deiner Tochter zu sprechen.

Kommentar von Simple_avatar4smallluna71 am 22. Juni 2009 16:46

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich. Im Moment will ich sie in Ruhe lassen, weil ich davon ausgehe, dass sie von der anderen Familie schlecht beeinflusst wird, was mich betrift, und sie negativ auf mich reagiert. Ich habe heute mit der Lehrerin gesprochen, die ist auf meiner Seite, sie erzählte mir, dass meine Tochter gut gelaunt in der Schule war und erzählte dass sie jetzt ganz zu ihren papa gehen würde, es sei besser so!


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 22. Juni 2009 16:09
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Pubertierende Töchter.... kommen meist wieder zurück. Theoretisch darf er, wenn sie bei ihm lebt, den Unterhalt streichen.


medimed
beantwortet von medimed am 22. Juni 2009 17:29
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Hallo Luna, genau das passiert in vielen Familien. Mach dir bitte keine Vorwürfe, du hast mit Sicherheit alles richtig gemacht. Da es sich ja offensichtlich um den Willen deiner Tochter handelt, würde ich jetzt nicht mit Jugendamt o.ä. drohen. Sehe es doch als Chance dein Familienleben auf neue Beine zu stellen. Du kannst sonst nämlich nur verlieren, da deine Tochter deine Verletzlichkeit und Unsicherheit garantiert ausnutzen wird um ihre Ziele zu erreichen. Ich wünsche dir alles Gute



nyrianne
beantwortet von nyrianne am 23. Juni 2009 21:03
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Das ist sicher schlimm und ich versteh, daß es dir dabei mies geht.
Tatsächlich ist es so, daß er das nicht darf, wenn der 'Lebensmittelpunkt' bei der Scheidung bei dir festgelegt wurde, dann kann er auch bei gemeinsamem Sorgerecht nur mit deinem Einverständnis dieses ändern.
Trotzdem würde ich dir wie auch schon WilliPahl raten - lass sie gehen. Wenn du jetzt zum Anwalt rennst und beleidigt bist usw. kostet dich das in erster Linie Nerven, Zeit und Geld. Gewonnen hast du aber nichts, selbst wenn sie wieder zurück 'muss' - sie wird es dir ewig vorhalten und die Situation wird schlimmer.
Wenn du sie jetzt zurückholst, geht sie dir mit 14, läßt du sie jetzt gehen, steht sie spätestens mit 14 wieder vor deiner Tür, weil der Vater sie dies nicht machen läßt und das nicht, und sowieso überhaupt keine Ahnung hat usw.. Lass sie beim Vater, sag ihr, daß sie zurückkommen kann, wenn sie eingesehen hat, daß du doch nicht der böse Drache bist, als den sie dich hinstellt. Hör nicht auf die Oma, die hört nur die Beschwerden und kennt die andere Seite (nämlich deine) nicht.
Lass sie gehen, sie kommt zurück!
Vor allem kann es dir doch recht sein, wenn er sich jetzt doch mal um sie kümmert, dann merkt er nämlich, daß es nicht so einfach ist, und sie merkt, daß er auch nur ein Mensch ist.
Bei den Unterhaltszahlungen ist es tatsächlich so, daß er sie dann einstellen kann, wenn er mit deinem Einverständnis die Tochter bei sich hat, dafür muß er aber dann für ihre Lebenshaltungskosten aufkommen.
Wegen der Schule - einem Schulwechsel würde ich nur zustimmen, wenn es wirklich längerfristig sicher ist, daß sie bei ihm bleibt, und das ist ja momentan nicht wirklich sicher. Außerdem ist es ja nicht dein Problem, wenn es ihm zuviel Fahrerei ist, er will doch, daß sie bei ihm wohnt. Sie will sicher auch nicht die Schule wechseln, kann sie nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule kommen (wenn sie umziehen will, kann sie auch früher aufstehen)?
Mach dir keinen solchen Kopf, es wird heißer gekocht als gegessen .. es wird wieder - es wird deiner Tochter sicher gut tun und eurem Verhältnis zueinander auch!


datBienschen
beantwortet von datBienschen am 22. Juni 2009 16:06
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Hast du das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltbestimmungsrecht? Er kann sie doch nicht einfach so holen, geh mal zum Jugendamt. Wenn du da nicht hinwillst geht sofert zu einem Anwalt. Selbst wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt darf er sie nicht einfach so holen und Ummelden usw. Handle schnell!!!


pezzi
beantwortet von pezzi am 22. Juni 2009 16:06
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gemeinsames Sorgerecht? Alleiniges Sorgerecht? Anruf beim Jugendamt! Wenn sie bei ihm wohnt (was ich glaube , dass es auf Dauer nicht so sein wird) muss er natürlich nix mehr zahlen. dass er und seine fAmilie mit abstrusen Verdächtigungen daherkommen musst du einfach ignorieren. Wie kam denn der Kontakt überhaupt zustande? Vllt solltest du -nur für dich im stillen Kämmerlein - doch mal Ursachenforschung betreiben, un dann nochmal das Gespräch mit dem Mädchen suchen..


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 22. Juni 2009 16:08
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Das liest sich wie eine Entführung.


anonym
beantwortet von spindoctor am 22. Juni 2009 16:04
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Mit der Unterhaltsfrage hat das gar nichts zu tun. Daran ändert sich für dich nichts.


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