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Darf eine Schule ein Handy eines Schülers/ einer Schülerin 1 woche einziehen ?!?!?!?!?

gefragt von Napster100 am 25.01.2009 um 12:14 Uhr

Bei uns an der schule (R1 Detmold) ist es so, dass wenn ein lehrer eines schülers sieht er es einzieht und man es erst 7tage nachher wieder bekommt. Nun haben wir unseren klassen lehrer gefragt ob die schule das überhaupt darf weil die schule ja damit die freizeit der schüler/inen bestimmt und diese evtl. sogar in gefahr bringt(man hat nen unfall und kann niemanden erreichen). zu dem gehen diese 7 tage ja auch über das wochenende hinaus und wenn man es kurz vor den ferien eingezogen bekommt und die 7 tage einziehungszeit noch in den ferien sind sind dann bekommt man das handy erst nach den ferien wieder. Unser klassenlehrer antwortete, dass er es nicht genau weiß das das aber gut sein könnte, dass das aber einfach so in der schulkonferenz beschlossen wurde und dass wir das ausm geseztbuch raussuchen sollten falls das wirklich so ist das ein lehrer das nicht darf. nun habe ich aber schon stunden damit verbracht dieses gesetz zu finden hab aber nicht mal annähernd etwas dazu gefunden. nun wollte ich wissen ob einer von euch vielleicht etwas genaueres weiss und wenn möglich auch den paragraphen den absatz und die gesetzzahl (zum beispiel "gesetz 101 paragrph 5 absatz 7 im bgb"(diese zahlen sind ausgedacht und dienen nur der veranschauligung)) dazu weiss, denn sonst bring mich das leider nciht viel weiter weil er darauf besteht.


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anonym
beantwortet von Rolfe am 25. Januar 2009 14:53
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Das ist definitiv rechtswidrig und dürfte - nach Herausgabe des Handys durch den Schüler an den Lehrer - den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen. Auch kann keine Lehrerkonferenz ein solches Verhalten legalisieren. Die Schulleitung hat bei Zuwiderhandlungen gegen die Schulordnung genügend Möglichkeiten, disziplinarisch gegen den Schüler vorzugehen. Dazu gehört jedenfalls nicht das Einbehalten des Handys über die betreffende Schulstunde hinaus. Auch das wäre nur gerechtfertigt, wenn der Schüler mit dem Handy die Unterrichtsstunde stört. Der bloße Besitz des Handys rechtfertigt keinerlei Handlungen des Lehrers.


Paula92
beantwortet von Paula92 am 25. Januar 2009 14:33
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also bei mir unterricht wurde das handy von nem typ auch schon eingezogen, aber erstmal für die stunde; danach konnte er es wieder abholen. Aber solange, wie du meinst, geht das doch schon unter Diebstahl oder so ähnlich,weil zwar der Schüler es, schätze ich mal, dem Lehrer PERSÖNLICH nach vorne gebracht hat, der aber trotzdem einen Anspruch auf sein Eigentum hat. Ich würde zur SChulleitung gehen, wennn es nur diesen einen Lehrer betrifft oder ich lasse mich bei einer Bildungsargentur für Rechte an Schulen o.Ä. beraten. Hlift dir das?


Hansklausmeier
beantwortet von Hansklausmeier am 7. Februar 2009 22:37
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Nach dem Schulgesetz §53 von NRW ist es erlaubt Gegenstände den Schülern wegzunehmen. Über die Dauer steht dort nichts. Wenn du ein Handy in der Tasche hast passiert nichts.


anonym
beantwortet von Napster100 am 14. Februar 2009 15:40
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okay vielen dank für die antworten zu schade aber auch irgendwie erschreckend das lehrer das dürfen und schon irgendwie erschreckend das diese personen einfach so in unser privatleben eingreifen dürfen wir dürften deren handys ja auch nicht für eine woche inziehen wenn sie uns zuhause besuchen und deren handy klingelt


Linken208
beantwortet von Linken208 am 9. März 2009 16:18
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nein


GermanGirl100
beantwortet von GermanGirl100 am 26. Juni 2009 16:24
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Unsere Lehrer kassieren das Handy nur ein wenn es im Unterricht klingelt, oder wir während des Unterrichts damit rumspielen. und dann auch immernur für eine oder zwei Schulstunden (1 1/2 st.)

Wenn die dein Handy für eine Woche einkassieren, dann ist das meiner Meinung nach schon Diebstahl.


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