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Darf eine noch ausstehende Urlaubsentgeltung vom Arbeitslosengeld abgezogen werden?

gefragt von gnommel am 11.03.2008 um 10:45 Uhr

Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr. Dieser lief zum 29.02.08 aus.7 Tage Resturlaub hatte ich aus dieser Zeit noch. Dafür stellte ich einen Antrag,damit diese mir nachträglich ausgezahlt werden. Der ehemalige Arbeitgeber stimmte zu und will sie mir im Monat März bezahlen.Nun war ich beim Arbeitsamt um alle Papiere usw. abzugeben.Die Dame dort, sagte mir dann aber das mein A-losengeld erst ab 12.03.08 gezahlt wird, weil die 7 Urlaubstage angerechnet werden und ich sie ja schließlich auch bezahlt bekomme diesen Monat.Ist das rechtens?Fühle mich da irgendwie verarscht.Erst kann man sein urlaub nicht nehmen,und dann wird einem das anschließend vom A-losengeld wieder abgezogen.


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Luise
beantwortet von Luise am 11. März 2008 10:47
2x
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Aber wenn Du den Urlaub jetzt nehmen würdest, dann würde das Arbeitslosengeld ja um die Urlaubstage später anfangen. Also so schon richtig.


DrahtVater
beantwortet von DrahtVater am 11. März 2008 10:46
1x
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tja, die brd ist zum unrechtsstaat verkommen!
sozialstaat war mal...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. März 2008 22:03

''Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz. ''

Der Anspruch ruht lediglich. Das ist nicht das gleiche wie eine Sperre. Das alg wird später gezahlt. Das ist alles. Für genauere Info schaue man ins SGB III §§ 143 + 128!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. März 2008 10:48
1x
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rein rchtlich ist das völlig o.k....menschlich gesehen sch....

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. März 2008 21:58

Wieso ist das Sch...? Die alg-Zahlung ruht lediglich und wird nach hinten verschoben.

Was ist daran bitte Sch...???


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 11. März 2008 12:49
1x
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Die Abgeltung des Urlaubs stellt sich wirtschaftlich gleich dar, als würde der bezahlte Urlaub an das Arbeitsverhältnis noch angehängt werden. Der Anspruch auf ALG beginnt daher tatsächlich erst nach dem Zeitraum, der abgegolten wird.

Es erscheint mir moralisch aber genauso korrekt wie es rechtlich in Ordnung ist. Es kann ja keinen Unterschied machen, ob Du den Urlaub in der regulären Arbeitszeit nimmst und dann anschließend ein paar Tage länger arbeitest oder ob diese Mehrarbeit in der regulären Arbeitszeit liegt und der bezahlte Urlaub danach.



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