Darf eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung Inkassounternehmen beauftragen?

5 Antworten

dass Du kein Interesse an der Zahlung hast interessiert niemanden. Die Pflicht zur Zahlung ist gesetzlich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt und jeder Haushalt ist zahlungspflichtig, völlig gleich ob er Rundfunk oder Fernseher hat, da davon ausgegangen wird, dass durch Handy, PC oder Laptop jeder in der Lage ist Leistungen zu empfangen. Auch die Befreiungsmöglichkeiten sind dort aufgeführt. Wenn Du im Rahmen der Zwangsvollstreckung unbedingt bedeutend mehr zahlen willst ist es Deine Sache, Du kannst ja auch nicht einfach die Zahlung von Steuern verweigern.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist KEIN GESETZ sondern eine "Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio".

Das wird auch unter der Überschrift im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angegeben.

Und hat somit keine gesetzliche Grundlage.

Hier können Sie es Nachlesen.

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

@Bexsta

Ich muss mich korrigieren:

Der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist keine gesetzliche Grundlage.

EIn Vertag hat natürliche eine gesetzliche Grundlage :D

@Bexsta

Das stimmt es ist ein Landesgesetz. Die Information kommt aber per Post bis zum Bescheid, dann sollte man Widerspruch einlegen oder alles auf sich zukommen lassen. Dazu empfehle ich: Konto räumen und alles Bar abwickeln. Die Türen nicht öffnen und unsichtbar werden. Denn sehr wohl kann man was machen. aber in den meisten Fällen passiert nix. Denn das alles kostet auch Geld und die Neo-GEZ wird sicher nicht im voraus eine Türöffnung bezahlen, gelegentlich mal einen Gerichtsvollzieher, ohne gültige Dokumente und welche meistens wieder nach fahren müssen, ohne jemanden angetroffen zu haben, vorbeischicken. Außerdem gibt es schön viele Formfehler die man anwenden kann, gegen den Beitragsservice. Und es gibt so viele Beschwerden und Gerichtssitzungen....da wird einem schwindlig, vor allem den Leute dort :D

@Bexsta
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist KEIN GESETZ sondern eine "Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio".

Unfug. Staatsverträge erlangen durch sogenannte Transformationsgesetze Gesetzeskraft.

Inkasso hat nichts mit Zwangsvollstreckung zu tun. Jeder kann ein Inkassounternehmen beauftragen, unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens. Auch als Privatperson (Beispiel: Vermieter, privater Geldverleih u.ä.) kann man ein Inkassounternehmen beauftragen. Die Frage ist hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die im letzten Absatz der Frage angesprochene Zwangsvollstreckung ist ein Bestandteil des gerichtlichen Mahnverfahrens und folgt auf einen titulierten Mahnbescheid. Auch einen Mahnbescheid kann jeder beim zuständigen Mahngericht beantragen, der eine offene Forderung hat. Ob diese Forderung berechtigt ist, prüft das Gericht, wenn dem Mahnbescheid oder dem Vollstreckungsbescheid vom Schuldner widersprochen wurde und der Fall vor Gericht geht.

Das ist hilfreich, vielen Dank!

Nur wer rechtsfähig ist, ist auch parteifähig. Dementsprechend spielt das durchaus eine Rolle, aber nicht im vorliegenden Fall, da die etwaigen offenen Forderungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beigetrieben werden.

@Ronox

"Nur wer rechtsfähig ist, ist auch parteifähig." Das ist ja klar.

Anscheinend nicht, wenn du sagst, dass die Rechtsfähigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren keine Rolle spielt.

ich bin auch keine rechtsfähige gesellschaft, aber wenn du mir was schuldest, kann ich dir auch ein inkassounternehmen auf den hals hetzen.

hör auf mit der imaginären erbsenzählerei. wenn die das nicht dürften, würden die das auch nicht machen. das ist im juristischen vorfeld schon vor jahrzehnten abgeklärt.

einfach seine schulden zahlen oder erst garnicht machen. - dann erübrigen sich derartige fragen.

Es besteht ja kein Vertrag zwischen mir und dem Beitragsservice, meines Wissens, daher schulde ich in meiner Auslegung auch nichts.

@princepsmagnus

Eine Beitragsrechnung kommt nur, wenn Geräte angemeldet sind, ansonsten kommen unzählige Schreiben, dass man vorhandene Geräte anzumelden hat.

@princepsmagnus

dann solltest du erst mal die gesetzlichen grundlagen und die entsprechenden rundfunkverträge der länder lesen.

du bist in deutschland und da gibt es nun mal bestimmungen. bei rot über die ampel kostet auch geld.

@princepsmagnus
Es besteht ja kein Vertrag zwischen mir und dem Beitragsservice, meines Wissens, daher schulde ich in meiner Auslegung auch nichts.

Deine Auslegung ist falsch. Du solltest dich mal über den Unterschied zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht informieren. Grundlage für die Erhebung des Beitrags ist ein zwischen den 16 Bundesländern geschlossener Staatsvertrag, der durch Transformationsgesetze Gesetzeskraft erlangt hat.

Also zum Thema Gez als aller erstes man muss einfach kämpfen. Ich habe 2 Jahre keine Gez bezahlt und hab dann eine Rechnung bekommen von fast 500€ aber ich war in dieser Zeit krank geschrieben oder hab mit Harz IV zuschuss gearbeitet trotzdem hab icb es geschaft mich nachträglich von diesen schulden befreien zu lassen. Und wer Gez noch zahlt ist selbst schuld denn eine nicht rechtsfähige Einrichtung kann mir so viele Briefe schicken wie sie will, da keiner von diesen eine rechtsfähigkeit hat, jukt mich das nicht. 

Außerdem hat der Staat ein Vertrag mit der Gez und von diesem sind dritte unberührt. In dem fall all die braven leute die weiter gez zahlen. Das beste ist ja ihr zahlt für denn Anschluss aber warum eigentlich? Wenn ihr das recht in Deutschland habt auf freie Medieninfo. Und zwar kostenlos! Ihr seht es ist kompliziert denn das Gesetz wie wir es kennen hat haufenweise Lücken und Fehler da im Grunde alles gegen die gez spricht. Und zum Thema Steuer Abgabe in jedem Arbeitsvertrag gibt es ein kleinen absatz drüber. Also sobald ihr denn unterschreibt zahlt ihr steuern weil ihr einen vertrag unterschrieben habt. Mit der gez hat aber keiner einen Vertrag außer dem Staat selbst! 

denn eine nicht rechtsfähige Einrichtung kann mir so viele Briefe schicken wie sie will, da keiner von diesen eine rechtsfähigkeit hat, jukt mich das nicht.

Die Landesrundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts und somit rechtsfähig. Von denen bekommst du einen Bescheid, und die betreiben auch die Vollstreckung

Außerdem hat der Staat ein Vertrag mit der Gez und von diesem sind dritte unberührt

Da hast du etwas falsch verstanden. Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländern erhoben, der durch entsprechende Gesetze Gesetzeskraft hat. Deine persönliche Zustimmung dazu ist nicht erforderlich. Es hätte nicht geschadet, wenn du dir mal die Antworten zu dieser Frage durchgelesen hättest, da diese Tatsache hier schon mehrfach erwähnt wurde.

Wenn ihr das recht in Deutschland habt auf freie Medieninfo. Und zwar kostenlos!

Und wo bitte soll das Recht auf kostenlosen Zugang zu Medien stehen?

Ihr seht es ist kompliziert denn das Gesetz wie wir es kennen hat haufenweise Lücken und Fehler da im Grunde alles gegen die gez spricht.

Bisher sind alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gescheitert. Anscheinend sehen Juristen das etwas anders als du.

Steuer Abgabe in jedem Arbeitsvertrag gibt es ein kleinen absatz drüber. Also sobald ihr denn unterschreibt zahlt ihr steuern weil ihr einen vertrag unterschrieben habt. 

Quatsch. Du zahlst Steuern, weil es ein entsprechendes Gesetz gibt und sobald ein dort erwähnter Sachverhalt vorliegt.

Darf denn eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung überhaupt zwangsvollstrecken lassen?

Nein darf Sie nicht

Dieses Video enthält grobe Fehler bitte Vorsicht!!!! Es geht hier wirklich um ein Gesetz um ein Landesgesetz, kein Bundesgesetz!!! Irgendwelche 16 Bundesländer haben dem RBStV zugestimmt. Ein grober Fehler es im Gesetzbuch zu suchen ;)

@Wepster

Nicht der einzige Fehler, den diese Stammtischjuristen machen.