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darf eine neurologin/psychologin eine beziehung m. einem patienten haben?Es werden Antidepressiva verschrieben

gefragt von conni123 am 22.04.2007 um 21:21 Uhr

... der patient ist depressiv und es werden antidepressiva und schlaftabletten von der ärztin seit ca. 6 jahren verschrieben, außerdem hat der patient gerade erst vor 1-2 monaten eine 5jährige bis dahin glückliche beziehung beendet... die initiative der neuen beziehung ging/geht wohl von der ärztin aus...


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Reply


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 22. April 2007 22:03
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Sinnvollerweise sollte sie die Behandlung an Kollegen weitergeben. Verboten ist das nicht, wie kann man eine Beziehung verbieten? Sexueller Mißbrauch eines Schutzbefohlenen ist verboten. Ein depressiver Patient ist nicht automatisch unmündig!!

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 22. April 2007 22:28

Absolut richtig. Die Beziehung widerspricht den "Spielregeln", meines Wissens ist sie aber nicht verboten, also nicht strafbar.

Kommentar von Benjamin am 23. April 2007 18:17

Oh doch !!

§ 174c Strafgesetzbuch:

Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 22. April 2007 22:42
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Egal von wem die Initative ausging, ob vom Therapeuten/Therapeutin oder vom Patienten/Patientin, ein sexueller Kontakt zwischen Therapeut und Patient innerhalb einer Therapie ist ein Missbrauch durch den Therapeuten. Der Therapeut/die Therapeutin ist voll verantwortlich und begeht einen schweren Kunstfehler, denn die Beschwerden können sich verschlimmern oder es können neue Beschwerden oder Komplikationen hinzukommen. Der Therapeut macht sich nicht nur berufsrechtlich schuldig (und kann vor ein Ehrengericht gestellt werden), sondern macht sich auch strafbar! Nach §174c StGB kann der Therapeut mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn er sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Missbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Der Psychotherapeut zeigt durch seinen sexuellen Kontakt zum Patienten auch, dass er absolut nicht in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Aus diesen Gründen sollte der betroffene Patient schnell die Psychotherapie bei diesem Therapeuten beenden und z. B. den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (http://www.vpp.org/) kontaktieren. Dort kann man Beratung erhalten, wie man die Therapie fortsetzen, die Folgeschäden des Missbrauchs behandeln und weiter vorgehen kann. Man sollte auch bedenken, dass der Therapeut/die Therapeutin möglicherweise noch andere Patienten geschädigt hat oder noch schädigen wird.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 22. April 2007 22:25
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Eine "Beziehung" zwischen Patient und Therapeutin widerspricht eindeutig allen Spielregeln, die für einen solchen beruflichen Kontakt gelten.

DIESE Therapeutin kann DIESEM Patientienten professionell sicher nicht mehr helfen, da ihr die nötige Distanz fehlt.




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