vorsichtstufe am 02.04.2009 um 13:35 Uhr
Liebe Gute.frage.net-Gemeinde,
ein sehr guter Freund von mir hat ein Problem. Seine Frau ist ausgezogen, weil sie einen Anderen hat und hat logischerweise die Kinder mitgenommen.
Nun hat sie den Erziehern untersagt dem Vater und den Großeltern der Kinder die Kids mitzugeben.
Die Großeltern hatten von der Geburt an die Kinder jeden Mittwoch ab Kindergarten-Schluss bis abends bei sich. Auch dort dürfen die Kinder nicht mehr hin. Die Kinder nimmt das sehr mit, verstehen das alles nicht.
Darf sie das so einfach entscheiden ? Gibt es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht in Bezug auf die Besuche bei den Großeltern ?
Darf die Mutter dem Vater die Kinder entziehen ???
Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Antworten

Wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann sie das verbieten. Selbst wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.
Was sie nicht verbieten kann, ist der Umgang der Kinder mit Vater und Großeltern. Das können beide Parteien einklagen.
Allerdings bleibt es hier dann meist bei der üblichen Wochenend- und Ferienregel.
aber auch nur wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat! Ausserdem sollte man sich mal ne vernünftige Lösung einfallen lassen! An einen Tisch setzen und zum Wohle der Kinder entscheiden! So!
sonnenlady am 2. April 2009 13:38 Wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann sie das verbieten. Selbst wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.
Aber sie sollte auf jeden Fall einer gütlichen Umgangsregel zustimmen, um das Wohl der Kinder nicht zu gefährden und sich nicht unversehens vor dem Kadi wiederzufinden.
Ja richtig! Bla, Bla! Gemeinsame Lösung für die Kinder finden ist sinnig! Nich Gericht oder sowat! Ewig sind die Kinder die leidtragenden, weil die Eltern zu dusselig zum reden und oder Probleme lösen sind!
nanmu am 2. April 2009 13:40 richtig, Aufenthaltsbestimmungsrecht hat erst mal der, wo die Kinder leben...
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:46 danke. is nur leider nicht möglich, weil sie total abdreht und ihre macht ausspielt. traurig
Sag ich ja! Manchmal sind beide Parteien zu dusselig und in Deinem Fall stellt sich ne andere Person quer, die sich eigentlich da raus halten sollte. Mutter und Vater haben das zu klären und sonst keiner!
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:54 wen meinst du mit der person die sich da querstellt ? aber die beiden können das nicht klären. das ist reines machtgehabe von ihr dass sie ihm die kids vorenthält
Wünsch Dir alles Gute!
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:58 danke dir sehr. aber das war so gar nicht meine frage. wen meinst du denn nun mit dem quersteller ???

Aber nur wenn es einen triftigen Grund gibt, ansonsten klärt das ein Richter, also das sorge- und aufenthaltsrecht.
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:47 dake dir. es gibt keinen grund außer dem, dass sie nen neuen hat. und das ist meines erachtens ein untiftiger grund
SeBu0912 am 2. April 2009 13:50 das ist wirklich kein Grund, also bei mir war es früher so das mein Vater (hmmm, wie lange hab ich den Mann nicht mehr so genannt) gedroht hat uns von der Schule weg zu klauen. Das ist auch so ziemlich der einzige Grund der da durchgehen würde.
vorsichtstufe am 2. April 2009 14:00 ach... ich denke einfach, dass man sich als eltern im sinne der kinder verhalten sollte. ich glaube ich sollte mal mit ihr reden von frau zu frau. bin nur gerade richtig sauer, weil mir die kids so leid tun. die kleine wollte mit meinem lüdden heute spielen und die mutter erlaubt es nicht, weil wir auf der nachbarschaft ihres mannes und der großeltern wohnen. ich denke sie hat nur angst, dass sich die kids zur oma lass
Sie darf das rechtlich verbieten...ABER...menschlich gesehen, finde ich das eine Katastrophe...Ich bin selber geschieden und habe 2 Kinder..ich hätte niemals (es sei denn aus wichtigen Grund..Misshandlung o.ä.) verboten, dass die Kinder den Vater oder die Großeltern abholen bzw. sehen darf...Da geht mir echt die Hutschnur hoch...das man sowas immer auf den Rücken der Kinder austrägt...furchtbar!!
vorsichtstufe am 2. April 2009 14:03 mir geht es auch so: bin selber geschieden und habe mit dem geschiedenen 1 kind. er kann meine tochter sehen wann immer er will. und das seit 9 jahren. die beziehung der eltern sollte immer auf einem anderen blatt papier stehen wie die beziehung von vater und mutter zum kind

Leider ja!

das derzeitige Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei ihr... Wenn sich daran was ändern soll, muss der Vater tätig werden (Jugendamt, Gericht)
Er hat unbewusst zugestimmt, weil die Kinder bei der Mutter leben (erst mal)
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:50 echt ? die liebe deutsche rechtsprechung. was soll ein mann denn machen, wenn er arbeitet. er hätte die kids ja zu den großeltern geben können die im selben haus wohnen. aber das hätte vor gericht sicher keinen bestand.
wenn die Mutter zum Kindergrten kommt und die Kinder sind weg, dann kann sie (mit gutem Grund) Panik bekommen. Das Umgangsrecht hat der Vater sicherlich (wird vom Jugendamt festgelegt), aber er darf nicht so ohne weiteres die Kinder, wenn es ihm paßt, vom Kindergarten abholen.
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:51 warum hat nur sie das recht. nur wegen dem besch...... aufenthaltsbestimmungsrecht ? er könnte den erzieherinnen ja schließlich sagen, dass er seine frau nicht informiert ist er die kinder aber heute abholt
sie organisiert aber den Tag! Was ist z.B. wen an dem Tag noch ein Arztbesuch ansteht?
Zum Wohle der Kinder sollte eine Regelung getroffen werden, die DEN KINDERN GERECHT wird, und nicht den Eltern! Wenn das Jugendamt etwas festgelegt hat, haben sich BEIDE Parteien, daran zu halten (auch zum Wohle der Kinder, die wissen ja sonst irgendwann gar nicht mehr, wo sie hingehören)! Der Vater könnte bestimmt auch durch das Jugendamt eine Regelung finde, das er an dem und dem Tag er die Kinder vom Kindergarten abholt. Und das Allerbeste (zum Wohle der Kinder) wäre, wenn die Eltern sich gütig (ohne Jugendamt) einigen würden, jeder sich noch auf den anderen verlassen könnte ohne immer alles gesetzlich zu regeln. Da das aber meistens nicht geht, muß eine gesetzliche Regelung her und wenn das Jugendamt so und so entschieden hat, müssen sich beide daran halten!!!
vorsichtstufe am 2. April 2009 14:09 da liegt ja gerade das problem. bei mir war das genau so. es gab keine debatte. mein ex kann sein kind sehen wann er will. aber die hier beim jugendamt machen null, nix, nada. die sagen nur: dann müssen sie zum anwalt gehen und das regeln lassen. die versuchen gar nicht erst die eltern aneinen tisch im sinne der kinder zu kriegen
nanmu am 2. April 2009 16:53 Wenn man zum Anwalt geht hat das nicht automatisch was mit Gerichts-Verhandlung zu tun. Man kann sich auch ausser-gerichtlich einigen im beisein einer Richterin und der beiden Anwälte. Oft wird dabei vorher vob der Richterin vermittelt/Vorschläge gemacht, ohne dass ein eigentliches Verfahren stattfindet...

Aber nur wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Aber sie kann nicht verbieten das der Vater die Kinder sieht
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:51 aber sie gibt sie ihm nicht. und das ist echt traurig und macht mich sehr betroffen
nanmu am 2. April 2009 16:54 gesetzlich ist es so, dass er alle 14 Tage ein Anrecht hat

Wenn sie gemeinsames sorgerecht haben nein,muss vom Gericht entschieden werden.
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:48 so sehe ich das eigentlich auch. aber sie tut es einfach...

Solange beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, kann die Mutter dem Vater den Umgang mit den Kindern nicht verbieten!

Es sei denn, sie hat das alleinige Sorgerecht.
sonnenlady am 2. April 2009 13:41 Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sorgerecht ist dabei egal.

wenn die mutter (mit alleinigem sorgerecht) das so will damm bestimmt schon. ob es für das kind gut ist steht auf einem anderem blatt.
Das alleinige Sorgerecht bekommt sie nicht so ohne weiteres, ich denke hier haben beide wie gewohnt das Sorgerecht. Männer sind eben was das betrifft oftmals arme Schweine!, Sauerei!
vorsichtstufe am 2. April 2009 13:51 ja, ich bin zwar selber frau, aber solche art frauen wie diese finde ich gelinde gesagt zum k.....
Ich finde es nicht in ordnung, dem Vater oder den Kindern Kindern den Kontakt zueinander zu verbieten. Nur wenn Sie einen driftigen Grund hätte. Wenn nicht, ist dieses Verhalten eine Sauerei. Ich spreche als Mutter.

nein darf sie nicht ich würde zum jugendamt hin fahren und mal nach fragen was man machen kann oder zum anwalt das wird sie merken wenn sie groß sind ud zum vater wollen
Ein gewohnheitsrechts bei der Aufenthaltsbestimmung, wie hier schon erwähnt, gibt es nicht. Das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind stets schriftlich durch Jugendamt oder ein Gericht geregelt. Genausowenig schließt das Sorgerecht automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein, sprich wer das alleinige Sorgerecht hat, hat nicht automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmunsrecht. Demnach bgeht die Mutter in bezug auf den Vater eine Straftat nach §235 StgB, gegenüber den Großeltern jedoch nicht, denen kann sie das verbieten. Allerdings lässt sich dies mit einer Vollmacht des Vaters aushebeln. Wenn der Vater ebenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und dies dden Erzieherinnen mitteilt und belegt, diese das Kind jedoch weiterhin dem Vater verweigern, dann machen auch diese sich u.U. der Beihilfe nach § 235StgB schuldig.
Grüße Jörg
vorsichtstufe am 5. August 2009 06:32 Vielen lieben Dank für deine Antwort. Vor Allem für die Tipps, die hier den Vätern gegeben werden.
Inzwischen hat sich Folgendes ergeben:
Inzwischen sind die Kinder jedes 2. WE beim Papa und 1 Tag in der Woche, wie früher auch, bei den Großeltern.
Die Kindesmutter ist damit überhaupt nicht einverstanden, aber mit dem richterlichen Beschluss kann sich der Vater hier durchsetzen.
Und das WICHTIGSTE: Die Kinder sind darüber sehr glücklich
sie haben schon eine anwältin eingeschaltet. aber irgendwie ist mir die zu lasch
Ihr solltet auf jeden Fall aufpassen, dass auch der Streit nicht zulasten der Kinder geht.
Denn die lieben alle drei Parteien und können sowas überhaupt nicht verstehen.
Insofern ist es ganz gut, wenn nicht mit harten Bandagen gekämpft wird.
Ich drücke die Daumen, dass sich alles doch noch gütlich regelt.