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Darf eine Kunde klagen trotz blödheit?

gefragt von TheFozzy am 08.06.2009 um 13:44 Uhr

Hallo, Ein Kunde hat vor kurzen was gekauft.

wir haben es an die Lieferanschrift versendet die in ebay hinterlegt war.

In der Artikel beschreibung und auf der Mich seite und in den AGBs seht ganz groß

einmal das: Achtung: Bitte kontrollieren Sie die Sendung bei Erhalt auf Schäden.

Sollten sichtbare Schäden an der Verpackung zu sehen sein,

bitte dem Fahrer mitteilen.

und das

Bitte Nehmen sie sich Drei Minuten zeit um das Paket vor dem Paketfahrer zu Entpacken um es auf Schäden zu Überprüfen.

Es ist egal ob der Fahrer unter Stress oder Zeitmangel steht. !

BITTE NICHT VORHER UNTERSCHREIBEN ERST AUSPACKEN UND WENN ALLES OKAY IST DANN UNTERSCHREIBEN !!!!!!!

Wenn Schäden vorhanden sind bitte lassen sie es sich vom Fahrer bestätigen Mit einem Zettel.

NUR dann können Wir Reagieren. Sie erhalten entweder die Ersatzteile oder sie bekommen ein Komplett Neues Bike zugesendet.

Aber wenn Sie es Einfach Unterschreiben ohne es auf Mängel zu überprüfen. Dann bleiben Sie auf den Schaden sitzen.

Da die ware nun beschädigt ankam und ein 12 Jähriger es ohne zu überprüfen angenommen hat möchte der kunde nun klagen.

Wir erstatten ihnen keine ersatz weil wir es nicht einsehen und alles nötige in der artikelbeschreibung steht.


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akademikus
beantwortet von akademikus am 8. Juni 2009 13:49
5x
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da macht ihr es euch aber einfach... wenn die ware beschädigt ist dann nimmt sie einfach zurück und gut ist. ich nehme ware grundsätzlich unter vorbehalt an.. und wenn ein 12 jähriger die ware annimmt, dann kann man wohl nicht verlangen das er die ware überprüft... und ich kenne keinen fahrer welcher auf anweisungen eines 12 jährigen handelt. ergo: ware zurücknehmen und austauschen. ende


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. Juni 2009 13:46
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Kundenfreundlichkeit und Kulanz sieht aber anders aus! Bei mir kam noch nie etwas defekt an, weil immer alles ordentlich verpackt war, dies nur nebenbei.

Kommentar von 02fb4b5dc7c68a59450ea97cc33992cbsmallJaunty am 8. Juni 2009 13:50

DH Das sehe ich auch so.


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 8. Juni 2009 13:51
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Du bist komplett im Unrecht. Der Kunde bleibt natürlich niemals auf einem Transportschaden oder irgendeinem Schaden sitzen. Die Gesetze sind da klar. Das Auspacken des Paketes vorm Paketboten ist weltfremd. Diese Klausel schützt Dich auch nicht vor dem Schadensersatz, da sie sowieso unwirksam ist. Darüber hinaus kann Dich jeder Konkurrent dafür kostenpflichtig abmahnen.


moonrox
beantwortet von moonrox am 8. Juni 2009 13:48
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da "blödheit" dein subjektives empfinden ist, kann ich nur hoffen, dass dieser kunde klagt. und ich werde das gefühl nicht los, dass er die klage gewinnen wird... empfehlenswert wäre auch noch daran zu denken, dass der fahrer nicht bestandteil des vertrages ist und ihr nicht über seine zeit verfügen könnt. bitte auch die fehler in der infomitteilung beheben.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 8. Juni 2009 13:58
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Als gewerblicher Ebay-Händler bist Du Schadenersatzpflichtig. Aus der Nummer kommst Du nicht raus. Der Fahrer des Paketdienstes ist nicht verpflichtet zu warten bis das Päckchen/Paket ausgepackt und kontrolliert wurde. Die Sendung wird nur auf äußerliche Beschädigungen geprüft. Für Mängel an der Sache haftest Du alleine. Es ist nicht immer damit getan ein Gewerbe anzumelden, Du solltest auch vom kaufmännischen Teil wenigstens Grundkenntnisse haben.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 8. Juni 2009 13:51
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Was bist Du?

Wenn Du Gewerbe betreibst - dann gelten für Dich genau die gleichen Gesetze wie für alle anderen Händler auch. Und im Gesetz steht nix davon drin, dass ein Privatkunde SOFORT prüfen muss. Im Gegenteil, so ein Privatkunde kann sich viel viel Zeit lassen.

Und wenn Du kein Gewerbe betreibst ... Garantie-Ausschluß und gut ist.

Und da es ja wirklich so klingt, als ob Du ein Gewerbe betreibst: beleg mal ein paar Kurse damit Du verstehst, was zu so einem Job alles dazu gehört.


anonym
beantwortet von etmundi am 8. Juni 2009 13:45
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Ja klar.


anonym
beantwortet von TheFozzy am 8. Juni 2009 13:45
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Und wenn ein Käufer die Artikelbeschreibung nicht genau ließt ist es ja sein verschulden und nicht unseres.

Kommentar von 67285b8ae58e8fc74e50db6e2e378cc4smallewunia99 am 8. Juni 2009 13:49

ein 12 Jähriger kann schlecht die Sendung überprüfen und der Käufer kann schlecht 10 Std zu Hause bleiben um die Sendung entgegen zu nehmen. :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 8. Juni 2009 13:54

Sag mal, wie alt bist Du eigentlich? Du hast offensichtlich keine Ahnung von den rechtlichen Randbedingungen Deines Jobs. Geh mal ein bisschen BGB lesen wenn Du nicht willst das Dein Laden demnächst den Bach runtergeht.


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 8. Juni 2009 13:51
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Naja, eigentlich hast Du recht, das Problem ist das die Ware von einem 12 Jährigen Kind angenommen wurde. Wäre es ein Erwachsener gewesen, wäre das zutreffend aber der Fahrer hätte es keinem Minderjährigen übergeben dürfen.

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 8. Juni 2009 13:53

Selbst wenn ein Erwachsener eine Ware entgegennimmt verliert er nicht seine Rechte wenn er nicht sofort prüft. Du liegst KOMPLETT falsch.

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 8. Juni 2009 19:01

Keiner kann von einem 12 Jährigen Kind verlangen das es die Ware prüft und dann auch noch unter vorbehalt unterschreibt! Die Unterschrift ist nicht mal gültig!


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