Ein Bekannter von mir (selbständige) konnte auf Grund seiner finanziellen Lage letztes Jahr eine Krankenkassennachforderung von 2200 Euro nicht auf einmal bezahlen und vereinbarte telefonisch zusätzlich zum normalen Monatlichen Beitrag 200 Euro zusätzlich zu zahlen bis er die 2500 Euro getilgt hat. Jetzt nach 12 Monaten hat er dort angefragt ob denn jetzt die Schulden getilgt seinen. Darauf hin antwortet man: "Nein es sind noch 1800 Euro offen". Weshalb? "Monatlich verlangen wir 5% Zinsen" war die Antwort. Einen schriftlichen Vertrag darüber gabs es nicht. Kann dies rechtens sein? Ist das nicht Wucher?

Unter normalen Umständen ist so etwas nicht möglich. Wenn das eine normale Krankenkasse und kein privater Finanzhyi, dann ist da irgendwas falsch. Man müßte mehr darüber wissen, um es zu überprüfen!!!
So übel es auch ist, aber es ist eigentlich normal und bei anderen Krankenkassen ähnlich teuer. Das ist zwar ein Wucher, aber eine Krankenkasse ist ja keine Bank und kann jedem Schuldner eine Ratenzahlung mit niedrigem Zins anbieten. Dann würden ja andere Mitglieder diese Fehlbeträge irgendwann mal mittragen müssen. Aber ich würde trotzdem dort mal nachfragen, was es für eine rechtliche Grundlage für so einen Zinssatz gibt, dann verliert sich dieser bittere Beigeschmack oder bestätigt ihn...
es ist klar daß der Krankenkasse dadurch keine Verluste enstehen dürfen da sie das Geld ja auch leihen muß. Aber es ist schon ein Unterschiede ob ma 6-10% pro Jahr oder 70% Zinsen bezahlt. Beim Finanzamt ist dies ja auch so, daß man Zinsen zahlen muß, aber die halten sich am Leitzins, bzw etwas drüber. Hätte ich das ganze gewußt, hätt ich ihm das Geld geliehen für den halben Zinssatz... schnell verdientes Geld
bitmap am 15. November 2007 23:00 Selbst wenn man einem Zinssatz von 5 % monatlich ansetzen würde, käme das rechnerisch nicht hin. Die Schuldlast hat sich von Monat zu Monat verringert. Ich würd mir das schriftlich geben lassen von der Kasse.
ja hab ihm schon gesagt daß er sich eine schriftliche Aufstellung geben lassen soll. Ich habs aber mal grob durchgerechnet und mit Zinseszins (Monat für Monat) kommt schon ungefähr hin
Das ist strafbarer Wucher - nach § 291 StGB! Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Kreditinstitut oder gar um eine Privatperson handelt. An Deiner Stelle würde ich eine Strafanzeige in Aussicht stellen, wenn die Krankenkasse nicht unverzüglich den "Normalzustand" herstellt und die bisher gezahlten Zinsen nicht auf die Hauptforderung (ausstehende Beiträge) anrechnet. Mehr als den normalen Zinssatz, der bei Banken üblich ist, dürfen Krankenkassen auch nicht nehmen. Sinnvollerweise würde ich das über einen Rechtsanwalt laufen lassen, damit die Kasse Dich auch ernst nimmt und nicht aus fadenscheinigen Gründen einfach kündigt - was auch rechtswidrig wäre...
bitmap am 15. November 2007 23:53 Nun mal langsam mit die jungen Pferde. Erst mal sollte man sich die Aufstellung geben lassen - und zwar ohne Drohnung mit Anzeige oder Anwalt. [Ironie an]So ne Aufstellung anzufordern, dürfte der normal intelligente Mensch auch erst mal ohne Anwalt hinkriegen.[Ironie aus]
In Anbetracht der Tatsache, dass bisher alles nur mündlich abgelaufen ist, macht es Sinn, sich erst die Aufstellung schriftlich geben zu lassen - um dann gegen die Kasse rechtlich vorzugehen. Ein Beweismittel mehr!
5% pro Monat??? Da lohnt sich ja glatt, einen Anwalt einzuschalten!
Da würde mich doch mal sehr interessieren, was dabei herauskommt. Kannst es ja hier bei Gelegenheit als Kommentar dazuschreiben!
Es handelt sich um die IKK, also schon an sich eine große seriöse Krankenkasse