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Darf eine Krankenkasse meine eigene Krankenkasse in einem Schreiben an mich schlecht machen?

gefragt von ollipolli am 20.06.2007 um 10:37 Uhr

Ich habe vor einiger Zeit völlig unaufgefordert ein Schreiben einer gesetzlichen Krankenkasse im Briefkasten gehabt. In diesem Schreiben ließ sich die andere Krankenkasse recht negativ über den Beitragssatz meiner eigenen Krankenkasse aus, um dann fettgedruckt auf den eigenen Beitragssatz hinzuweisen. Ich weiß auch nicht, woher die wissen, wo ich krankenversichert bin, jedenfalls habe ich mich sehr darüber geärgert, denn ich bin mit den Leistungen meiner gesetzlichen Krankenkasse bisher ganz zufrieden. Durfte die andere Krankenkasse das überhaupt?


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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 20. Juni 2007 10:48
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Naja, ich kann mir vorstellen, dass das ein "Zufallstreffer" war. Bist Du vielleicht bei der AOK? Und wenn die werbende Kasse Beitragssätze vergleicht und den eigenen dann als Vorteil herausstellt, ist daran m.E. nichts Verwerfliches.

Lass' die sich doch beharken.


soust
beantwortet von soust am 20. Juni 2007 10:43
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Kann ich mir absolut nicht vorstellen. Das ist unlauterer Wettbewerb!

Und wenn sie tatsächlich Daten von Kunden anderer Kassen ergaunern (oder hast Du das mal bei irgendeiner Meinungsumfrage angegeben?)und mit ihnen direkte Abwerbung betreiben, sehe ich schwarz für die.

Wende Dich doch mal an eine Verbraucherzentrale und lass Dir raten, was man da machen kann. Sowas würde ich auch nicht gern auf sich beruhen lassen!


anonym
beantwortet von DarkRhein am 20. Juni 2007 10:41
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Also ich würde mich einfach mal bei deriner Krankenkasse erkundigen, ob die Art bekannt ist von Werbung. Da dies als Rufschädigung zählt oder heisst das anders??? wenn ja sorry. Kann dies Unterlassen werden und bei weitern zu Strafzahlungen kommen.

Klare Antwort also das dies nicht dürfen.


anonym
beantwortet von klaramarie am 20. Juni 2007 10:41
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Krankenkassen dürfen Mitgliederwerbung betreiben und dich auch anschreiben, das ist nicht verboten. Allerdings müssen sie bei der Werbung sachlich und nicht herabsetzend sein. Wenn sie deine Kasse mit unsachlichen und herabsetzenden Worten beschrieben haben, dann würde ich diesen Vorfall deiner Kasse melden, die werden dann schon etwas dagegen unternehmen oder auch das Bundesversicherungsamt um Klärung bitten.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. Juni 2007 10:45
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Mensch... Du hast diese Daten irgendwann ohne nachzudenken preisgegeben. Sonst wüßten die einen von den anderen nicht.

Erlaubt ist vergleichende Werbung schonn, solange





fourseasons
beantwortet von fourseasons am 20. Juni 2007 11:29
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Früher war vergleichende Werbung verboten, heute nicht mehr. Allerdings darf sie nicht diskriminierend sein. Aber auch da sind die Grenzen mittlerweile sehr verschwommen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Um deine Krankenkasse herauszubekommen filtert man nach persönlichen Kriterien wie z.B. Berufsgruppen, Alter, Geschlecht, und hat so eine erhöhte Trefferquote.

Möglicherweise bist du aber auch schon mal bei einer Verbraucherbefragung oder einem "Gewinnspiel" danach gefragt worden....


Mathias Schulz
beantwortet von Mathias Schulz am 21. Juni 2007 12:58
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Vergleichende Werbung ist erlaubt, ist jedoch "noch" nicht so verbreitet wie in anderen Ländern wo es bereits gang und gebe ist sich direkt mit anderen Unternehmen zu vergleichen. Die Beitragssätze der Krankenkassen sind absolut kein Geheimnis. So viele Internetportale werben ja auch damit "zu Vergleichen." Sparen lässt sich immer. Meistens am Preis. Ich selber bin auch bei einer relativ teuren gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Ich habe jedoch hier vorort direkte Ansprechpartner die mir sehr viel weiterhelfen. Das gibt es bei anderen (direkt)Versicheren nicht. Die Frage ist willst Du diese Leistung einsparen. Service kostet immer Geld! Das wird zu schnell vergessen.




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