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Darf eine Holding (Persges.) Rechnungen an Tochtergesellschaften (Kapitalges) stellen?

gefragt von Eventmanager am 23.11.2008 um 18:10 Uhr

Guten Tag!

Ist es steuerlich gültig von einer Muttergesellschaft (Holding) Rechnungen an eine Tochtergesellschaft zu schreiben (und dafür natürlich Gegenleistungen zu erbringen)? Die Rechtsform der Gesellschaften, dürfte m. E. nach keine Rolle spielen, aber im Beispiel könnte die Holding eine Personengesellschaft sein und die Tochtergesellschaft eine Kapitalgesellschaft.

Wie ist die Rechtslage?

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Recht x 35.185 Steuern x 2.931 Steuerrecht x 253

Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 24. November 2008 15:03
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Ergänze doch mal um den tieferen Sinn Deiner Frage. Examen ? TehGoodGerman hat da recht. Angemessene Verrechnungspreise insbesondere internationaler Konzerne sinde derzeit Finanzministers Steckenpferd.


TheGoodGerman
beantwortet von TheGoodGerman am 23. November 2008 18:14
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Das ist hier zu kompliziert zu erklären. Es gibt hier aber gesetzl. EU-Beschränkungen bezüglich der Verrechnungspreise insb. bei mulitnationalen Konzernen, d.h. dass nicht in irgendwelchen Tochterunternehmen "künstlich" Verluste prodziert werden, die die Steuerlast schmälern. Schaue im Internet nach unter OECD-Richtlinien.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 23. November 2008 18:13
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Ja, sie darf das. Das schafft sogar eine größere Transparenz und ist deshalb gern gesehen.


Viala
beantwortet von Viala am 23. November 2008 18:11
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Warum sollte sie es nicht dürfen? Die Holding ist letztlich eine Spezielle Form der Dachgesellschaft, die eben nur der Geldverwaltung dient. Ich denke, da sind Rechnungen gerade wichtig, damit Geldwege nachvollziehbar und somit buchungstechnisch erklärbar bleiben.


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