Guten Tag!
Ist es steuerlich gültig von einer Muttergesellschaft (Holding) Rechnungen an eine Tochtergesellschaft zu schreiben (und dafür natürlich Gegenleistungen zu erbringen)? Die Rechtsform der Gesellschaften, dürfte m. E. nach keine Rolle spielen, aber im Beispiel könnte die Holding eine Personengesellschaft sein und die Tochtergesellschaft eine Kapitalgesellschaft.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für Ihre Hilfe MfG

Ergänze doch mal um den tieferen Sinn Deiner Frage. Examen ? TehGoodGerman hat da recht. Angemessene Verrechnungspreise insbesondere internationaler Konzerne sinde derzeit Finanzministers Steckenpferd.

Das ist hier zu kompliziert zu erklären. Es gibt hier aber gesetzl. EU-Beschränkungen bezüglich der Verrechnungspreise insb. bei mulitnationalen Konzernen, d.h. dass nicht in irgendwelchen Tochterunternehmen "künstlich" Verluste prodziert werden, die die Steuerlast schmälern. Schaue im Internet nach unter OECD-Richtlinien.

Ja, sie darf das. Das schafft sogar eine größere Transparenz und ist deshalb gern gesehen.
Warum sollte sie es nicht dürfen? Die Holding ist letztlich eine Spezielle Form der Dachgesellschaft, die eben nur der Geldverwaltung dient. Ich denke, da sind Rechnungen gerade wichtig, damit Geldwege nachvollziehbar und somit buchungstechnisch erklärbar bleiben.