kannalles am 17.05.2008 um 16:06 Uhr
eine Bekannte von mir wollte von ihrer Hausärztin eine Bescheinigung über ihren Gesundheits zu stand für die ARGE haben.Sie hat alles gut beschrieben. Dann machte sie noch einen Vermerk, das die Bek. von mir bei der Bewad arbeiten könnte.Um eine Tagesstruktur zu bekommen.Darf eine Hausärztin einfach ohne die Patientin zu fragen ihren Senf dazu geben. Es geht hier um einen Antrag zur Grundsicherung einer Psychisch Kranken die man einfach in Ruhe lassen soll. Sie hat genug im Leben durchgemacht.
Wenn die Ärztin ein Artest ausstellen soll, wird sie das herein schreiben was sie für richtig hält und vertreten kann. Das wird sie nicht mit ihrer Patientin abstimmen.
Viele Entscheidungen von Ärzten sind Laien oder Angehörigen oft nicht zugänglich und verständlich. Da wird dann immer gleich gewettert, das der Arzt keine Ahnung hat, falsche Entscheidungen trifft und so weiter.
Die Ärztin wird schon ihren Grund haben warum sie eine tagesstrukturiende Maßnahme für Sinnvoll hält.

die untersuchung wird wohl im auftrag des grundsicherungsamtes gewesen sein.
es muss festgestellt werden, ob die frau noch mind. 3 stunden täglich arbeiten kann.
kann sie das nämlich, bekommt sie keine grundsicherung , sondern alg 2 und damit steht sie dem arbeitsmarkt zur verfügung.
kannalles am 17. Mai 2008 16:13 der Sachbearbeiter von der ARGE hat den Vorschlag mit der Grundsicherung gemacht.Nur die Hausärztin hat eine andere Meinung.Zum Glück hat ihr Terapeut ebenfalls erkannt, das sie nie vermittelt werden kann.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. Mai 2008 16:22 wenn hier die meinungen so auseinandergehen, wird sicherlich noch eine amtsärztliche untersuchung angeordnet.
ARGE und grundsicherungsamt sind zweierlei stellen, es wird sich schon klären letztendlich.
kannalles am 18. Mai 2008 13:52 das wollen wir doch hoffen

Ich denke da hat sich die Hausärztin viel zu weit aus dem Fenster gelehnt und noch nicht einmal im Interesse der Patientin gehandelt.
kannalles am 17. Mai 2008 16:14 das find ich auch.Voll in den Rücken gefallen

Ich kenne einige, die für Geld alles machen... Leider wird das Ausstellen von Attesten auch dotiert/honoriert... Hmm...
Edgar Niklaus am 17. Mai 2008 17:26 Sorry aber was ist denn das für eine Aussage.
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 17. Mai 2008 21:56 Warum Sorry... Die Frage steht Dir zu... es gibt halt Ärzte, denen macht es nichts aus, Krankschreibungen oder auch Atteste auszuschreiben, nur um ihren Profit aus der Liquidation zu ziehen... Ich kenne solche Ärzte... Und... Das Erschreckende ist, es scheinen nicht wenige zu sein...Wenn nun keiner "daher" kommt und solches Tun unterbindet, dann wird es witer betrieben... ich kenne sogar Fakten, die eine Berufsunfähigkeit mit anschließender Rentenzahlung aufgrund eines solchen Gutachtens ermöglichte... Der Arzt hatte ne Stange an Kohle bekommen... SO ist es gemeint...
kannalles am 18. Mai 2008 10:49 das stimmt. Es gibt nun mal Gefälligkeits Gutachten.- Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus-- Ist mir selber passiert.
kannalles am 18. Mai 2008 13:52 das ist die Wahrheit

Ich finde nicht das eine Hausärztin ihren Senf dazu geben sollte, wenn deine Freundin in Therapie ist, sollte es doch eigentlich ihr und dem Therapeuten überlassen sein, denn er sollte den Zustand deiner Freundin besser beurteilen können, einfach weil sie mit Sicherheit mit dem Therapeuten viel längere Gespräche gehalten hat. Die Hausärztin hätte m.E. Rücksprache mit dem Therapeuten halten sollen.
kannalles am 18. Mai 2008 10:54 da gebe ich vollkommen Recht. Der Terapeut ist auch für die Grundsicherung.Er weiß. in welchem Teufelskreis die Patientin steckt.Warum hackt man auf so erine vom Schicksal geschlagene noch ein ?Sie hat keinen, der ihr richtig helfen kann.Alles wird so Oberflächlich bewertet.
Was ein Arzt alles darf entzieht sich leider meinen Kenntnissen. Wenn allerdings der Therapeut erkannt hat, dass Deine Bekannte nicht mehr vermittelbar ist, entgegen der Meinung der Hausärztin, so wäre es sinnvoll, wenn sich der Therapeut mal mit der Hausärztin in Verbindung setzt und dieses Attest umgeschrieben wird, damit Deine Bekannte die Grundsicherung erhält. LG TawaGirl.
Die psychische Erkankung wird sicherlich durch zumindest eine/n Facharzt/ärztin für Psychiatrie festgestellt und testiert worden sein.
Von dieser Seite sollte auch zur Frage der Arbeitsfähigkeit (welche Arbeiten, kurz-, mittel,- langfristig, wieviele Std/Tag?) Stellung genommen werden.
Die Bekannte wird das Testat der Hausärztin mutmaßlich noch nicht vorgelegt haben.
In jedem Fall bei GKV eine Überweisung zum o.g. Facharzt geben lassen, bei PKV den bisherigen oder einen anderen Psychiater ihres Vertrauens aufsuchen.
Jedenfalls wird einem fachärztlichen Testat weitaus mehr Bedeutung zugemessen, als der Testierung der Hausärztin (wenn diese nicht gerade zugleich Psychiaterin ist).
Eine Garantie die testierung wie von ihr gewollt zu erhalten, hat sie jedoch nicht.
kannalles am 18. Mai 2008 13:56 ich war mal dabei, wie die Psychaterin war. Sie fragte mit piepsiger Stimme: wie geht es ihnen heute? Dann sagte sie nehmem sie die Tabletten weiter. Das war alles. Meine Bek. aber wollte mit ihr über Probleme reden. Es war die reinste Abfertigung. Im Wartezimmer herrschte Hochbetrieb. Auch bekommt man Termine sehr spät etwa nach 5 Wochen.Die Psychologin fertigt massenweise ab ohne auf alle einzugehen.
Ich kann mich des Verdachts nicht länger erwehren, dass du selbst die sog. "Bekannte" und lediglich emotional in eigener Sache unterwegs bist.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen kann in einem Forum wie diesem - wohl auch in keinem anderen Forum - nicht gewährt werden.
Wie immer dem auch sei, erscheint Behandlung in einer vollstationären, psychiatrischen Einrichtung erforderlich.
kannalles am 18. Mai 2008 14:48 da täuscht du dich , ich selber bin ein selbstbewußter Mensch.Ich hasse es nur, wenn alles verdreht wird.
Moment, irgendwie ist das sehr verworren. Normaler Weise ist doch bei solch einem Antrag die Hausärztin gar nicht berechtigt, das Gutachten zu erstellen. Ein normaler Attest reicht da nicht aus. Und im Normalfall sind dafür der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit und auch der Psychologische Dienst der Bundesagentur für Arbeit zuständig, oder hat sich das geändert?
kannalles am 17. Mai 2008 16:37 aufgrund der Bescheinigung vom Terapeuten und der Besch. der Ärztin, nachdem ich ihr den Marsch geblasen hatte,und sie den Passus rausgenommen hat,bekam meine Bekannte Bescheid von der ARGE : eine Eiladung zum End Gespräch.Sie muß also nicht zum Medizinischen Dienst.Selbst der Sachbearbeiter hat erkannt, was mit der Bek. los ist.Auch hat sie demnächst einen Termin bei ihrer Psychologin.Es geht darum, das die Ärztin Ängste geschürt hat obwohl sie wußte, das ihre Petientin keinen Stress will.
Warum wechselt sie nicht, wenn sie kein Vertrauen und auch kein gutes Verhältnis zu ihrer Hausärztin hat, zu einem anderen Arzt?
kannalles am 18. Mai 2008 10:38 seit 10 Jahren ist sie schon in Beh.Ich selber finde, das die Ärztin es eigendlich gut meint. Meine Bekannte hat ja Vertrauen zu ihrer Ärztin. Nur hat sie zu den Ängsten auch eine Zwangserkrankung. Von morgends 6 Uhr bis 10 Uhr ist der 1. Zwang. Dann Frühstück, Immer zur gleichen Zeit Mittagessen. Immer das gleiche Menü. Sie will ja arbeiten, Kann aber nur ab einer best. Zeit.Die Ärztin weiß vieles nicht, da die Patientin nicht darüber sprechen kann.Wenn sie ihre Äeztin verlieren würde, hätte sie gar keinen Halt mehr. Ist eine sehr lange Geschichte.
ernafragt am 21. Mai 2008 12:45 Ein Teufelskreis.Wende dich an die Beschwerdestelle in deiner Stadt

Das ist eine Ärztin, die nicht nur Atteste ausstellt, sondern sich um den betreffenden Menschen Gedanken macht. Wenn dieser Mensch auch noch psychisch krank ist, dann ist es sicher von Vorteil einen etwas strukturierten Tag zu haben. Vielleicht sollte deine Freundin ihre Zwangserkrankung mal in einer Klinik behandeln lassen.
Ist es nicht ungewöhnlich das solche Atteste von Hausärzten gemacht werden?
nein. Ist es nicht. Aber alle Konsillärzte werden auch ihre Atteste ausstellen müssen. Ggf entscheidet dann sowieso der Amtsarzt.
Nicht unbedingt.
Eine Internistin oder Allgemeinmedizinerin kann zwar ihre Meinung "absondern", muss dies aber nicht.
Gerade bei psychischen Erkrankungen wird der Facharztqualifikation für Psychiatrie, mithin der Testierung durch diese Fachrichtung, überwiegende Bedeutung eingeräumt.
wenn meine psychisch Angst erkrankte Bekannte ausdrücklich zu ihrer Ärztin sagt, das sie nur ihren Gesundheits zustand dokumentiert haben möchte,hat die Meinung der Ärztin überhaupt nicht zu gelten. Sie ist keine Berufsberaterin,das nenne ich Eingriff in die Privatsspäre.
@kannalles: Es ist schon interessant, dass du dir traust das besser als eine Ärztin zu beurteilen. Hast du eine entsprechende Ausbildung oder ist es eher eine Intuition.
meine Meinung.Wenn ich zu meinem Arzt sagen würde,er solle auf meine Ängste Rücksicht nehmen, und er tut es nicht, da hätte ich gar kein Vertrauen mehr.
meine Meinung.Wenn ich zu meinem Arzt sagen würde,er solle auf meine Ängste Rücksicht nehmen, und er tut es nicht, da hätte ich gar kein Vertrauen mehr.Die Bekannte hat ja schon eine Tagesstruktur. Sie geht 2 nal die Woche ins Schulkaffe arbeiten.Auch kann sie jeden Tag in eine Einrichtung gehen. Dort hat sie bestimmte Aufgaben zu erledigen, was sie ja auch schafft.Das Fatale ist, das ihr diese Sicherheit und gewisse Geborgenheit genommen werden soll.
den Grund kenne ich.Sie will meine Bek. so auf Abstand halten.Ich selber halte den Ball in dieser Sache flach, weil ich die Pat. schützen möchte.Mir hat meine Bek. mehr anvertraut als ihrer Ärztin. Darum mein Eingreifen in der Sache