critter am 31.07.2007 um 14:45 Uhr
Eben kam ein Werbebrief von Kabel Deutschland mit dem Hinweis: "Paket Classic 19,90 Euro monatlich - nur ca. 3,00 Euro mehr als der analoge Telefonanschluss Tarif Call Plus von der Deutschen Telekom." So etwas habe ich noch nie gesehen und denke, dass diese Art Werbung doch gar nicht gestattet ist. Oder doch?
Doch, nach EU-Recht ist das seit einigen Jahren auch bei uns gestattet. Endlich!
in ordentlichen preivergleichen darf eine firma den namen einer anderen nennen.
ihre preise, den preise der anderen firma gegenüberstellen. damit der kunde vergleichen kann.
nur üble nachrede oder schlechtmacherei, das ist dabei nicht erlaubt.
nein! man darf keine anderen Firmen schlecht machen...man kann sich am besten hinstellen, aber ohne namentliche Nennung anderer Firmen
critter am 31. Juli 2007 14:48 Wie kann sich dann eine Firma wie Kabel Deutschland einen solchen Faux Pas erlauben?
ich hatte erst überlegt, ob es vielleicht die gleiche Firma, aber ein anderes Produkt ist, das ginge natürlich, aber... vielleicht rechnen sie nicht damit, dass du dich da so mit beschäftigst...sie haben es ja nicht in der Fernsehwerbung gezeigt, wo auch "Kontrolleure" zusehen, sondern einen direkten Brief (war er offen, also, für alle lesbar oder persönlich adressiert und zu?)geschickt, da gilt ja das Briefgeheimnis und nur der Empfänger liest...das wäre aber eine unglaubliche Schweinerei...auch noch hinter dem Rücken der anderen Firma!!!
Siehe oben, das ist absolut erlaubt - ich fand die deutsche Regelung immer dämlich.
Kabark am 31. Juli 2007 14:55 Völlig korrekt, RainWoman.
ok, habe es gelesen...ich finde es aber nicht so gut, dass sich die Firmen gegenseitig so rinter machen (dürfen)
critter am 31. Juli 2007 14:58 Da ich Rundfunk/Fernsehen über Kabel Deutschland habe, bekam ich den Brief an mich persönlich adressiert. Die schreiben in dem Prospekt Folgendes:
"Jetzt können Sie bei Telefon und Internet bares Geld sparen. Denn mit dem Paket Classic telefonieren Sie günstig und surfen unbegrenzt im Internet für sensationelle 19,90 €(1) im Monat. Das sind nur ca. 3,- € mehr, als Sie bei der Deutschen Telekom allein für den analogen Telefonanschluss tarif "Call Plus" bezahlen. usw. usw.
(1) Vergleich Paket Classic für 19,90 € und Deutsche Telekom Angebot mit analogem Telefonanschluss, Tarife "Call Plus" und "T-Online eco time 30" mit monatlich 30 Stunden inklusive für insgesamt 31,36 €; jede weitere Minute kostet 1,8 Cent. Quelle für Deutsche Telekom Angebot: Website T-Home www.t-home.de. Stand: 16.07.2007."

Leider scheint es neuerdings erlaubt zu sein. Sehe bei uns auch viele Plakate unseres regionalen Stromanbieters, der einen der neuen Anbieter runtermacht.
warum leider? Wenn der neue Anbieter teuerer ist, was soll daran so toll sein? Welpenschutz bei Stromanbietern?
firestorm1105 am 31. Juli 2007 15:36 Nein, aber kann man seine Kunden nicht mehr auf normalem Wege gewinnen? Müssen es Erniedrigungen sein, die teils sehr beleidigend sind?
Ich weiß, dass es da mal ein Hickhack wegen gab, aber das Ergebnis habe ich nie bewusst mitbekommen.
In Deutschland ist die vergleichende Werbung seit dem 14. Juli 2000 aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Beispielsweise müssen die getroffenen Aussagen auch objektiv nachprüfbar sein und der Wahrheit entsprechen. Außerdem darf (vergleichende) Werbung nicht irreführend sein und Wettbewerber nicht "verunglimpfen" oder "herabsetzen". (Wikipedia)
Habe ich schon öfter gesehen, Preisvergleiche in Anzeigen von Telefonanbietern sind mittlerweile recht häufig.
Auch Burgerking hat schon damit geworben, dass der Whopper soundsoviel Prozent mehr Fleisch hat als der BicMac