raubkatze am 28.03.2008 um 11:21 Uhr
Laut einem Gerichtsurteil vom August 2007 muß eine deutsche online-Apotheke die Zuzahlungen berechnen. Es sollte eine Revision beantragt werden. Weiß jemand, ob da sich etwas geändert hat? Mein Nachbar behauptete gerade, er müßte dort keine Zuzahlung zahlen, er ist auf jeden Fall nicht "zuzahlungsbefreit".
Hier wird Stellung bezogen: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/725650.html
Deutsche Versandapotheken müssen den vollen Eigenanteil von den Patienten verlangen.
Eine deutsche Versandapotheke darf dem Patienten die Rezeptgebühr nicht erlassen - eine ausländische schon. Die vor Gericht unterlegene Pharmazeutin fühlt sich diskriminiert und kündigt Revision an.**
Ob inzwischen Revision eingelgt wurde, kann ich nicht recherchieren.

Online-Apotheke muss Zuzahlungen kassieren | netzeitung. de 30.08.2007 18:16
Eine deutsche Versandapotheke darf dem Patienten die Rezeptgebühr nicht erlassen - eine ausländische schon. Die vor Gericht unterlegene Pharmazeutin fühlt sich diskriminiert und kündigt Revision an. (...)
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/725650.html
Es ist unwahrscheinlich, dass ohne ein Dringlichkeitsantrag bereits sechs Monate später ein Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorliegt. Zudem hätten die Medien darüber berichtet.
raubkatze am 28. März 2008 12:03 Das war auch meine Vermutung! Dann bleibt ja wohl derzeit nur das Ausland. :(
Die Stelle kannte ich, hatte sie nur vergessen anzufügen! Danke!