gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf eine benachbarte Gastronomie Tische vor mein Ladenlokal, bzw. auf die Strasse davor stellen?

gefragt von thausael am 04.09.2008 um 20:04 Uhr

Hallo!

Ich habe ein Ladenlokal angemietet und während der Raum leerstand wurde dem benachbarten Gastwirt erlaubt dort Tische und Stühle zur Bewirtung zu plazieren. Jetzt habe ich mit dem Gastwirt gesprochen, bzw. mit meinem Vermieter und die Tische sollten entfernt werden. Huete stehen sie wieder davor und ich finde es echt langsam doof. Bevor ich jetzt hier vielleicht falsche Vorstellungen habe ist eben meine Frage, ob er den Platz vor meinem Ladenlokal bzw. Hausgrenze und auch in zweiter Reihe auf der Strasse (Fussgängerzone) nutzen darf.

Vielen Dank für Infos.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.317 Gastronomie x 513 öffentliche Fläche x 1

RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 4. September 2008 22:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein andere Vorschlag: Sage dem Wirt, dass die Tische stehnbleiben dürfen - es muss Dich aber prozentual am Umsatz beteiligen..... (Und natürlich auch den Dreck wegmachen!)

Wenn Du nicht gerade auch ein Lokal betreibst, ist das ganze für Dich doch auch interessant, die Menschen, die vor Deinem Laden sitzen, schauen Deine Auslagen an - eventuell kauft dann auch jemand beiDir.

Ich Stuttgart, z.B. in der Calver Strasse, steht der Mittelteil der Stasse voll mit den Tischen der vielen Gastronomiebetriebe - so müssen die Leute schon näher an den Schaufenstern der Verkaufsgeschäfte vorbeigehen und sehen so mehr auf die ausgestellten Waren.


anonym
beantwortet von anjanni am 4. September 2008 20:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kannst Dich mal bei der Gewerbeaufsicht erkundigen.

Dafür müßte er bei der Stadt/Gemeindeverwaltung einen Antrag gestellt haben...


Ceejay007
beantwortet von Ceejay007 am 4. September 2008 20:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich würde sagen nich...das nimmt ihnen schließlich die ganze kundschaft weg...sowas ist allgemein unverschämt!!


Botox
beantwortet von Botox am 4. September 2008 20:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur mit Genehmigung des Amtes!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 4. September 2008 20:09

und wenn keine Genehmigung vorliegt - durch das Amt entfernen lassen


PinhaColada
beantwortet von PinhaColada am 4. September 2008 21:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde mich entweder bei der stadt oder dem gewerbeaufsichtsamt erkundigen, ob dieser mann genau für diese plätze eine genehmigung erteilt bekommen hat. wenn nicht, dem amt melden! unverschämt, dir die kundschaft vor deinem eigenen laden abspenstig zu machen!


anonym
beantwortet von pacoskater am 4. September 2008 20:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann ich mir nicht vorstellen, dass genau vor Deiner Geschäftsnase ein anderer seine Kröten verdienen darf.

Kannst ja Miete verlangen, viel Glück

Bin kein Fachmann, ansonsten mal bei dem Hotel- und Gaststätten Verband nachfragen.


Choschy
beantwortet von Choschy am 5. September 2008 12:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst dich wie hier schon gesagt beim zuständigen Gewerbeamt erkundigen ob er eine Sondergenehmigung für die Nutzung einer Bewirtschaftung im Aussenbereich bekommen hat. Hat er diese nicht, muss er diese wieder entfernen. Du selber kannst jedoch ebenfalls eine Sondergenehmigung für diese Aussenverkaufsfläche beantragen, jetzt wäre allerdings die Frage was du für einen Laden besitzt, ist es auch Gastronomie? dann kann man sich sicherlich von Wirt zu Wirt schneller einigen.

zu dieser Aussage: ZITAT "Ein andere Vorschlag: Sage dem Wirt, dass die Tische stehnbleiben dürfen - es muss Dich aber prozentual am Umsatz beteiligen..... (Und natürlich auch den Dreck wegmachen!)"

DU müsstest in diesem Fall für deine Umsatzbeteiligung auch Steuern zahlen, und diese als Zusatzeinkommen berechnen. Rate ich dringend von ab.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.