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Darf eine Behörde gefälschte amtliche Schreiben an die Bürger schicken?

gefragt von crittercritter am 03.09.2007 um 13:21 Uhr

So, wie Herr Schäuble das vorhat, ist das nicht Urkundenfälschung, die unter Strafe verboten ist?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 3. September 2007 13:31
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Wenn ich oder du unter dem Absender einer Behörde Mails verschicken ist das mit Sicherheit strafbar. Aber wenn eine Behörde so etwas macht und einen Trojaner in die eMail fabriziert werden bestimmt keine Gesetze verletzt.

Aber, ob die, die so ausgespäht werden sollen, solche Mails überhaupt öffnen werden, kann ich mir nicht vorstellen. Das soll mir mal ein Experte erklären, wie ich einen Trojaner auf die Festplatte von möglichen Terroristen platzieren kann.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 3. September 2007 16:13

Ist vielleicht ein intelligenter Trojaner, der Terroristen riecht...ggg.


Snuffi
beantwortet von Snuffi am 3. September 2007 15:56
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Wer Trojaner in Umlauf bringt, ist für mich ein Krimineller oder Datenverbrecher. Dafür gehören drakonische Strafen ausgesprochen. Herr Schäuble erreicht doch eines, dass alle Mails von der Behörde/Bunderegierung ungeöffnet im Papierkorb landen, wenn sie nicht schon im Vorfeld durch Filterprogramme gelöscht werden. Auf diese Weise erreicht man nicht den mündigen Bürger. Hier zeigt sich, dass manche Mitglieder der Bundesregierung noch auf dem technischen Niveau von 1949, aber sonst brandgefährlich sind.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 3. September 2007 13:26
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Was unsere Regierung darf, und was sie tut, sind oft zweierlei Dinge. Und wenn sie es nicht dürfen, ändern sie die Gesetze so, dass sie es dürfen.


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