Wir haben unserem Ort eine Arztpraxis die seit ein paar Tagen einen Zettel an der Tür hat das Rentner und Arbeitslose nur noch zwischen 8 und 13 Uhr, bzw nur bei akuten Fällen behandelt werden. Die Nachmittagssprechsstunde wäre für Berufstätige.
Verstößt das nicht gegen das GG? Ich meine ein Lebensmitteldiscounter kann doch auch nicht festlegen wann wer zum Einkaufen kommt oder?
Wenn da jemand was genaues weiß, wie es da rechtlich aussieht würde ich mich freuen.

Das verstößt auch gegen Art. 1 des Gleichbehandlungsgesetzes, und nein, das dürfen die nicht, läuft sonst auf unterlassene Hilfeleistung hinaus, einfach mal diesen Begriff fallenlassen, oder das Schild als Bitte um Rücksicht auf die Berufstätigen werten.

es ist eine sehr sinnvolle Regelung und sollte von viel mehr Praxen eingeführt werden,dann können Ärzte Behandlungen viel besser planen und Hausbesuche hängen ja auch noch ne Menge dran!!!
Streng genommen sind Arztpraxen nichts anderes als kleine Dienstleistungsunternehmen. In hohem Maße sind sie von den gegebenen Rahmenbedingungen, vom Arzt und seinen unternehmerischen Fähigkeiten, sowie seinen Mitarbeitern abhängig. Eine patientenzentrierte Sichtweise sollte dabei immer von großer Bedeutung sein. Mit diesem Hinweis, will er ausdrücken, dass die Praxis in den Morgenstunden, nicht so besucht ist. Wer will ihm das verbieten.

Generell kann der Arzt schon festlegen, wann er wen behandelt oder terminiert.
Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn die Art und Weise wie er das hier handhabt, gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen würde.
Denn damit stigmatisiert er seine Patienten ja für jedermann ersichtlich als arbeitslos, Rentner oder akut krank.
In kleineren Städten oder Ortschaften, kann das gesellschaftlich zu Problemen führen...
Ganz davon abgesehen, dass sicher auch Berufstätige gern mal vor der Arbeit gehen wollen (oder wegen der Krankmeldung sogar müssen)...
Ich würde ihn mal drauf ansprechen, nach den Gründen fragen und versuchen, Alternativen zu finden.

Theoretisch ist das schon ein wenig diskriminierend. Ich zweifle daran, dass das Rechtens ist...

Sinnvoll wäre es! Komischerweise sitzen Rentner immer am Nachmittag nach 17 Uhr beim Arzt! Und jemand, der dann von der Arbeit kommt, kann deswegen Ewigkeiten warten!

Das finde ich ein starkes Stück,ehrlich gesagt eine Frechheit,denn jeder hat das Recht einen Arzt aufzusuchen,wann immer er einen braucht.Pierrot
Dann gehe mal heute Nachmittag zu einem Kardiologen....

vernünftige Regelung - ich wollte, so wäre es überall. Natürlich darf der Arzt das, so bleibt der Nachmittag den arbeitenden Patienten vorbehalten.
sonnenlady am 6. November 2009 12:37 Bin ziemlich froh, dass ich da nicht zum Arzt muss...
Ich fange um 9.00 Uhr an zu arbeiten, gehe also normalerweise lieber morgens zum Doc, weil ich mir Nachmittags immer von der Arbeit frei nehmen müsste. Da hätte ich echt ein Problem...

Ich denke mal, dass kann ein Arzt für sich selbst verantworten. Also verstehen kann ich es schon. Leute, die berufstätig sind, die haben es schwerer, einen Termin zu ergattern. Ich finde das eher vernünftig, was er macht, wenn Du mich fragst. Er schreibt ja, dass in Notfällen es auch anders geht - vollkommen in Ordnung finde ich das.
Genau weiss ich das auch nicht.. ich denke, sie dürfen zwar die termine festlegen wie sie wollen, aber einen zettel an die tür hängen dürfen sie nicht, denke ich
sonnenlady am 6. November 2009 12:32 DH, das sehe ich auch so.
Denn die Terminvergabe ist dem Doc überlassen. Aber der Zettel an der Tür stigmatisiert und dürfte gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen.
Nein, tut es nicht !!!
Woher will mein Arzt denn wissen dass ich arbeitslos bin, und wenn er es weiss, wann sollte ich denn meine Bewerbungsgespräche machen... ich würde zu diesem Arzt nicht mehr gehen!!!

Klar, logisch. Berufstätige haben in der Regel vormittags keine Zeit.
sonnenlady am 6. November 2009 12:30 Nachmittags auch nicht, wenn man es pauschalisiert.
Berufstätige haben vor oder nach der Arbeit Zeit. Das ist bei dem einen morgens, bei dem anderen spät nachmittags...
Vrostie am 6. November 2009 12:33 Ja, genau. Und weiter?
Ich finde das legitim. Bei meinem Arzt hängt auch so ein Zettel, indem darauf hingewiesen wird, doch bitte an diesem bestimmten Tag nicht nachmittags in die Praxis zu kommen, damit die Berufstätigen die späteren Termine bekommen. Natürlich vergeben die trotz allem noch Termine an alle anderen, aber warum müssen Leute, die den ganzen Tag Zeit haben, ausgerechnet zu dieser Uhrzeit kommen?
Leute, seid doch in dieser Beziehung mal toleranter. Ich muss auch lange arbeiten und kann immer nur die spätesten Termine nehmen. Bei vielen Berufstätigen geht es eben nicht anders. Es ist ja nicht so, dass zu dieser Zeit niemand anderes mehr behandelt wird. Es wird eben nur um Rücksicht gebeten und das finde ich gut so. Und wer hier schreibt, dass er da den Arzt wechseln würde, ist doch wirklich kleinkariert.

Rentner und Arbeitslose haben ja vormittags Zeit - zumindest allgemein.
Nachmittags ist er dann für die Berufstätigen da, die - um zu ihm kommen zu können, von der Arbeit etwas früher gehen.
Außerdem ist es so gut möglich, dass er nachmittags die dringenden Hausbesuche macht. - Man kann echt froh sein, dass es solche Hausärzte noch gibt.
Naja, und so'n Schreibkram muss der Arzt ja auch erledigen. Dann braucht er auch unbedingt Privatleben - und der ganze Tag hat ja nunmal nur 24 Stunden.
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Wenn ein Rentner oder Arbeitsloser nachmittags ein akuter Notfall wird, muss er sicherlich nicht draußen bleiben. Denn Notfall ist Notfall.
Ansonsten ist das so eine Gewinn-Gewinn-Vereinbarung, also fair für alle Beteiligte.
Ein niedergelassener Arzt darf das, zumal er für Notfälle auch zu anderen Zeiten erreichbar ist. Ob dies für seine Patienten sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.
Würde dem Arzt einen Zettel daneben Hängen mit der Aufschrift. Danke wir Wechseln den Arzt

lach was es so alles gibt in deutschland...aber ich finde das in ordnung

Wenn der Arzt ausschliesslich "privat" behandelt, so sehe ich da kein Problem. Pensionäre (ist ja nur die "Erhebung" von Rentnern) werden dennoch zu behandeln sein, Arbeitslose mit PKV - noch nicht davon gehört, aber wird wohl auch schon solche geben, darf er dann ebenfalls nicht abweisen.

hmm, rechtlich weiß ich nicht, wie das aussieht. normalerweise ist so eine praxis ja privat, da dürfen die inhaber entscheiden, wie was geregelt wird. da notfälle ja behandelt werden, kann man keine unterlassene hilfeleistung unterstellen.

gibt es bei unserem arzt auch! also sie dürfen das sicher!

warum auch nicht denn die die Arbeiten können um diese Zeit nicht und wenn man den ganzen tag zeit hat ist das doch legitim
Finde ich gut, denn die Berufstätigen bekommen kaum noch frei für den Arzt. Und bei Rentner oder so ist ja wohl völlig egal wann sie beim Arzt sitzen!!!!
sonnenlady am 6. November 2009 12:34 Vernünftig wäre es m.E., den nicht arbeitenden Patienten tagsüber Termine zu geben und den arbeitenden Patienten morgens oder abends - je nachdem, wie deren Arbeitszeiten sind.
Und das völlig ohne öffentliche Bekundungen und im direkten Gespräch begründet.
Alles andere ist Quark und könnte den Doc in Schwierigkeiten bringen...
In welche ?
Genau! In welche ???

Ich finde es in Ordnung. Die Zeiten sind vorbei, dass der Arbeitgeber es Ok findet wenn Du Tagsüber zum Doc gehst.
sonnenlady am 6. November 2009 12:31 Uaaa, wenn 8.00 Uhr morgens tagsüber ist... Ich weiß ja nicht, da stehe ich überhaupt erst auf. ;-)
"nur bei akuten Fällen behandelt"
d.h. im Notfall wird behandelt!
unterlassene hilfeleistung ist es nicht, da die sich ja abgesichert haben und notfälle auch morgens behandeln
Hab ich was im Auge? Es ging doch um nachmittags. Und wer kann in einen menschen hineinsehen und sagen, dass es jetzt kein "akuter Notfall" ist? Schon die Formulierung ist ein akuter Notfall.
Diese Ankündigung tangiert weder das Gleichstellungsgesetz noch das Gleichbehandlungsgesetz. Auch liegt hier kein Straftatbestand gem. §323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) vor, da dies nur bei potentieller Lebensgefahr gilt, und auch nur dann, wenn eine solche Situation tatsächlich vorliegt. Üblicherweise kommen lebensgefährlich verletzte oder erkrankte Patienten nicht so ohne weiteres in eine Arztpraxis.
potentielle Lebensgefahr kann nie ausgeschlossen werden, da sich Viren auch gern mal auf den Herzmuskel legen, es geht hier um Menschen und nicht um Paragraphen, aber wenn man schon woanders nicht glänzen kann...