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Darf eine Arztpraxis festlegen das Rentner und Arbeitslose nur morgens kommen dürfen?

gefragt von Elsacron am 06.11.2009 um 12:25 Uhr

Wir haben unserem Ort eine Arztpraxis die seit ein paar Tagen einen Zettel an der Tür hat das Rentner und Arbeitslose nur noch zwischen 8 und 13 Uhr, bzw nur bei akuten Fällen behandelt werden. Die Nachmittagssprechsstunde wäre für Berufstätige.

Verstößt das nicht gegen das GG? Ich meine ein Lebensmitteldiscounter kann doch auch nicht festlegen wann wer zum Einkaufen kommt oder?

Wenn da jemand was genaues weiß, wie es da rechtlich aussieht würde ich mich freuen.

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tigrispanthera
beantwortet von tigrispanthera am 6. November 2009 12:27
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Hilfreichste Antwort

Das verstößt auch gegen Art. 1 des Gleichbehandlungsgesetzes, und nein, das dürfen die nicht, läuft sonst auf unterlassene Hilfeleistung hinaus, einfach mal diesen Begriff fallenlassen, oder das Schild als Bitte um Rücksicht auf die Berufstätigen werten.

Kommentar von Auskunft am 6. November 2009 12:28

"nur bei akuten Fällen behandelt"

d.h. im Notfall wird behandelt!

Kommentar von 088eab3a6a55768cdac807279830aa89smallNaza09 am 6. November 2009 12:28

unterlassene hilfeleistung ist es nicht, da die sich ja abgesichert haben und notfälle auch morgens behandeln

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 6. November 2009 14:27

Hab ich was im Auge? Es ging doch um nachmittags. Und wer kann in einen menschen hineinsehen und sagen, dass es jetzt kein "akuter Notfall" ist? Schon die Formulierung ist ein akuter Notfall.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 6. November 2009 14:57

Diese Ankündigung tangiert weder das Gleichstellungsgesetz noch das Gleichbehandlungsgesetz. Auch liegt hier kein Straftatbestand gem. §323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) vor, da dies nur bei potentieller Lebensgefahr gilt, und auch nur dann, wenn eine solche Situation tatsächlich vorliegt. Üblicherweise kommen lebensgefährlich verletzte oder erkrankte Patienten nicht so ohne weiteres in eine Arztpraxis.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 6. Dezember 2009 22:32

potentielle Lebensgefahr kann nie ausgeschlossen werden, da sich Viren auch gern mal auf den Herzmuskel legen, es geht hier um Menschen und nicht um Paragraphen, aber wenn man schon woanders nicht glänzen kann...


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Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 6. November 2009 12:28
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es ist eine sehr sinnvolle Regelung und sollte von viel mehr Praxen eingeführt werden,dann können Ärzte Behandlungen viel besser planen und Hausbesuche hängen ja auch noch ne Menge dran!!!


anonym
beantwortet von vlaruu am 6. November 2009 12:35
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Streng genommen sind Arztpraxen nichts anderes als kleine Dienstleistungsunternehmen. In hohem Maße sind sie von den gegebenen Rahmenbedingungen, vom Arzt und seinen unternehmerischen Fähigkeiten, sowie seinen Mitarbeitern abhängig. Eine patientenzentrierte Sichtweise sollte dabei immer von großer Bedeutung sein. Mit diesem Hinweis, will er ausdrücken, dass die Praxis in den Morgenstunden, nicht so besucht ist. Wer will ihm das verbieten.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 6. November 2009 12:29
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Generell kann der Arzt schon festlegen, wann er wen behandelt oder terminiert.

Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn die Art und Weise wie er das hier handhabt, gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen würde.

Denn damit stigmatisiert er seine Patienten ja für jedermann ersichtlich als arbeitslos, Rentner oder akut krank.

In kleineren Städten oder Ortschaften, kann das gesellschaftlich zu Problemen führen...

Ganz davon abgesehen, dass sicher auch Berufstätige gern mal vor der Arbeit gehen wollen (oder wegen der Krankmeldung sogar müssen)...

Ich würde ihn mal drauf ansprechen, nach den Gründen fragen und versuchen, Alternativen zu finden.


Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 6. November 2009 12:27
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Theoretisch ist das schon ein wenig diskriminierend. Ich zweifle daran, dass das Rechtens ist...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. November 2009 12:30
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Sinnvoll wäre es! Komischerweise sitzen Rentner immer am Nachmittag nach 17 Uhr beim Arzt! Und jemand, der dann von der Arbeit kommt, kann deswegen Ewigkeiten warten!


pierrot
beantwortet von pierrot am 6. November 2009 12:29
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Das finde ich ein starkes Stück,ehrlich gesagt eine Frechheit,denn jeder hat das Recht einen Arzt aufzusuchen,wann immer er einen braucht.Pierrot

Kommentar von Auskunft am 6. November 2009 12:33

Dann gehe mal heute Nachmittag zu einem Kardiologen....


gri1su
beantwortet von gri1su am 6. November 2009 12:27
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vernünftige Regelung - ich wollte, so wäre es überall. Natürlich darf der Arzt das, so bleibt der Nachmittag den arbeitenden Patienten vorbehalten.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 6. November 2009 12:37

Bin ziemlich froh, dass ich da nicht zum Arzt muss...

Ich fange um 9.00 Uhr an zu arbeiten, gehe also normalerweise lieber morgens zum Doc, weil ich mir Nachmittags immer von der Arbeit frei nehmen müsste. Da hätte ich echt ein Problem...


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 6. November 2009 12:27
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Ich denke mal, dass kann ein Arzt für sich selbst verantworten. Also verstehen kann ich es schon. Leute, die berufstätig sind, die haben es schwerer, einen Termin zu ergattern. Ich finde das eher vernünftig, was er macht, wenn Du mich fragst. Er schreibt ja, dass in Notfällen es auch anders geht - vollkommen in Ordnung finde ich das.


nwidmb
beantwortet von nwidmb am 6. November 2009 12:27
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Genau weiss ich das auch nicht.. ich denke, sie dürfen zwar die termine festlegen wie sie wollen, aber einen zettel an die tür hängen dürfen sie nicht, denke ich

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 6. November 2009 12:32

DH, das sehe ich auch so.

Denn die Terminvergabe ist dem Doc überlassen. Aber der Zettel an der Tür stigmatisiert und dürfte gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen.

Kommentar von Tigerkater am 7. November 2009 13:36

Nein, tut es nicht !!!


anonym
beantwortet von marlinchen2004 am 6. November 2009 12:28
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Woher will mein Arzt denn wissen dass ich arbeitslos bin, und wenn er es weiss, wann sollte ich denn meine Bewerbungsgespräche machen... ich würde zu diesem Arzt nicht mehr gehen!!!


Vrostie
beantwortet von Vrostie am 6. November 2009 12:27
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Klar, logisch. Berufstätige haben in der Regel vormittags keine Zeit.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 6. November 2009 12:30

Nachmittags auch nicht, wenn man es pauschalisiert.

Berufstätige haben vor oder nach der Arbeit Zeit. Das ist bei dem einen morgens, bei dem anderen spät nachmittags...

Kommentar von 5301eb1af7a9d619df3e1124295c6023smallVrostie am 6. November 2009 12:33

Ja, genau. Und weiter?


krissi112
beantwortet von krissi112 am 1. Dezember 2009 08:06
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Ich finde das legitim. Bei meinem Arzt hängt auch so ein Zettel, indem darauf hingewiesen wird, doch bitte an diesem bestimmten Tag nicht nachmittags in die Praxis zu kommen, damit die Berufstätigen die späteren Termine bekommen. Natürlich vergeben die trotz allem noch Termine an alle anderen, aber warum müssen Leute, die den ganzen Tag Zeit haben, ausgerechnet zu dieser Uhrzeit kommen?

Leute, seid doch in dieser Beziehung mal toleranter. Ich muss auch lange arbeiten und kann immer nur die spätesten Termine nehmen. Bei vielen Berufstätigen geht es eben nicht anders. Es ist ja nicht so, dass zu dieser Zeit niemand anderes mehr behandelt wird. Es wird eben nur um Rücksicht gebeten und das finde ich gut so. Und wer hier schreibt, dass er da den Arzt wechseln würde, ist doch wirklich kleinkariert.


cyracus
beantwortet von cyracus am 7. November 2009 18:33
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Rentner und Arbeitslose haben ja vormittags Zeit - zumindest allgemein.

Nachmittags ist er dann für die Berufstätigen da, die - um zu ihm kommen zu können, von der Arbeit etwas früher gehen.

Außerdem ist es so gut möglich, dass er nachmittags die dringenden Hausbesuche macht. - Man kann echt froh sein, dass es solche Hausärzte noch gibt.

Naja, und so'n Schreibkram muss der Arzt ja auch erledigen. Dann braucht er auch unbedingt Privatleben - und der ganze Tag hat ja nunmal nur 24 Stunden.

.

Wenn ein Rentner oder Arbeitsloser nachmittags ein akuter Notfall wird, muss er sicherlich nicht draußen bleiben. Denn Notfall ist Notfall.

Ansonsten ist das so eine Gewinn-Gewinn-Vereinbarung, also fair für alle Beteiligte.


anonym
beantwortet von Tigerkater am 7. November 2009 13:32
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Ein niedergelassener Arzt darf das, zumal er für Notfälle auch zu anderen Zeiten erreichbar ist. Ob dies für seine Patienten sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.


anonym
beantwortet von namschup am 7. November 2009 09:42
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Würde dem Arzt einen Zettel daneben Hängen mit der Aufschrift. Danke wir Wechseln den Arzt


mel13b
beantwortet von mel13b am 6. November 2009 12:32
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lach was es so alles gibt in deutschland...aber ich finde das in ordnung


antidepri
beantwortet von antidepri am 6. November 2009 12:30
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Wenn der Arzt ausschliesslich "privat" behandelt, so sehe ich da kein Problem. Pensionäre (ist ja nur die "Erhebung" von Rentnern) werden dennoch zu behandeln sein, Arbeitslose mit PKV - noch nicht davon gehört, aber wird wohl auch schon solche geben, darf er dann ebenfalls nicht abweisen.


Naza09
beantwortet von Naza09 am 6. November 2009 12:28
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hmm, rechtlich weiß ich nicht, wie das aussieht. normalerweise ist so eine praxis ja privat, da dürfen die inhaber entscheiden, wie was geregelt wird. da notfälle ja behandelt werden, kann man keine unterlassene hilfeleistung unterstellen.


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 6. November 2009 12:27
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gibt es bei unserem arzt auch! also sie dürfen das sicher!


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 6. November 2009 12:27
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warum auch nicht denn die die Arbeiten können um diese Zeit nicht und wenn man den ganzen tag zeit hat ist das doch legitim


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 6. November 2009 12:27
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Finde ich gut, denn die Berufstätigen bekommen kaum noch frei für den Arzt. Und bei Rentner oder so ist ja wohl völlig egal wann sie beim Arzt sitzen!!!!

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 6. November 2009 12:34

Vernünftig wäre es m.E., den nicht arbeitenden Patienten tagsüber Termine zu geben und den arbeitenden Patienten morgens oder abends - je nachdem, wie deren Arbeitszeiten sind.

Und das völlig ohne öffentliche Bekundungen und im direkten Gespräch begründet.

Alles andere ist Quark und könnte den Doc in Schwierigkeiten bringen...

Kommentar von Auskunft am 6. November 2009 12:37

In welche ?

Kommentar von Tigerkater am 7. November 2009 13:37

Genau! In welche ???


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 6. November 2009 12:26
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Ich finde es in Ordnung. Die Zeiten sind vorbei, dass der Arbeitgeber es Ok findet wenn Du Tagsüber zum Doc gehst.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 6. November 2009 12:31

Uaaa, wenn 8.00 Uhr morgens tagsüber ist... Ich weiß ja nicht, da stehe ich überhaupt erst auf. ;-)


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