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Darf eine Arzt-Praxis die Telefonummer an eine andere Praxis weitergeben?

gefragt von Oliverus am 10.09.2009 um 21:09 Uhr

Eine Bekannte bekam zwecks Terminverschiebung von der Krankengymnastin einen Anruf, obwohl sie dort ihre Telefonnummer (geheim) nicht hinterlassen hat. Ihr wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass man die Rufnummer von der Praxis des dorthin überwiesenen Arztes hat.

Meiner Meinung nach, verstößt dieser Anruf gegen das Datenschutzgesetz.

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gesundheit x 60.475 datenschutz x 465

anonym
beantwortet von keri84 am 10. September 2009 21:12
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ich frage mich,w arum sie die nummer der praxis nicht von anfang an gegeben hat....

ich kann ihren ärger auf der einen seite nachvollziehen. aber wie wäre es gewesen, wenn sie zu nem termin kommt und vor verschlossener tür steht?

Kommentar von Oliverus am 10. September 2009 21:15

Die Praxis ist gleich um die Ecke von meiner Bekannten und sie will wirklich nur den wichtigsten Leuten die Telefonnummer geben.

Kommentar von keri84 am 10. September 2009 21:22

gut bei ihr mag das der fall sein, dass es kein problem ist weil sie keinen weiten anfahrtsweg hat. aber wie sieht es aus, wenn man extra früher von der arbeit deshalb geht und 20 km fährt? ich find das von der praxis eher nett dass sie sich die mühe gemacht hat und das verhalten der bekannten dagegen eher etwas albern


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 10. September 2009 21:11
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Verletzung vom Datenschutz.


Pilaris
beantwortet von Pilaris am 10. September 2009 21:11
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Ich würde mich beschweren und verlangen, daß soetwas nicht noch einmal passiert..evtl Nr. löschen lassen! Sagen, daß es eine Geheimnummer ist!

Kommentar von Oliverus am 10. September 2009 21:16

wurde bereits gemacht. Aber die Sprechstundenhilfe war irgendwie nicht einsichtg, wurde aber sehr kleinlaut.

Kommentar von 1fc461db13c983f6400cff039f91eee1smallPilaris am 10. September 2009 21:26

Wenn nötig, würde ich sogar mal mit ihrem Chef sprechen!!!


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 10. September 2009 21:11
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Aber wie hätte sonst die Krankengymnastikpraxis die Terminverschiebung mitteilen sollen.

Und da die Arztpraxis des Patienten mit der Krankengymnastikpraxis zusammen arbeiten, dürfte es doch kein Problem sein??


abiggi
beantwortet von abiggi am 10. September 2009 21:10
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private telefonnummern drfen auf keinen Fall weitergegeben werden


anonym
beantwortet von lady55 am 10. September 2009 21:12
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Theoretisch war´s Datenschutzverletzung, praktisch aber doch eher notwendig... Oder?!


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