
Bitte den Taschengeldparagraphen berüchsichtigen. Das Geschäft ist schwebend unwirksam in diesem Alter. Wenn du als Erziehungsberechtigter dein Veto beim Händler einräumst muss dieser den Kaufvertrag rückgänig machen.

Er darf wenn sein tashengeld dafür ausreicht.und seine Eltern es erlauben.
darf eine 13jährige sich einen lutscher kaufen?
ja. darf sie. sie ist begrenzt geschäftsfähig.
Nun. zwischen einem Lutscher von vielleicht 1,-€ und nem Handy von 200,-€ ist ja wohl ein Unterschied. Unnötiger Vergleich
nein erst ab 16, so war es als die sim noch registriert wurde...denke heut nich anders auch wenn die sim auf keine bestimmte person gelegt wird.
selbst wenn man nur ne sim-katrte kauft muss man immernoch ausweis vorzeigen
aha komisch bei uns nich...im netto hatte letzens einer eine vor mir...

sie ist beschränkt geschäftsfähig... und im zuge des taschengeldes sind geschäfte durchaus erlaubt..
Beschränkt geschäftsfähig ist sie. Kaufen dürfte sie aber die Eltern dürfen den Kauf auch danach noch rückgängig machen lassen
muss man nich selbst bei nem prepaid handy den ausweis geben??? eigendlich darf man das erst ab 16 und selbst wenn die eltern es erlauben... müssen sie mit wegen ausweis!!!
Danke, genauso seh ich es auch.
Kommt auch drauf an woher das Geld stammt!