Darf ein Zeuge die Aussage von seinen Unterlagen ablesen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mich verwundert das oben beschriebene Ablesen vom Zettel sehr.

Ich habe 8 Jahre als Schöffe sehr viele Verhandlungen erlebt.

Die jeweiligen Vorsitzenden hätten das komplette Ablesen NICHT zugelassen. Ich bin mir sogar sicher, dass sie bei einem Spickzettel gesagt hätten (in etwa): "Nun stecken sie mal den Zettel weg und antworten Sie auf die Fragen !"

Das muss ja dort ein Stiesel von Vorsitzendem Richter gewesen sein......

Eine Aussage komplett abzulesen ist nicht gestattet, ein Zeuge hat seine Wahrnehmungen zu schildern. Es bedarf also einer AusSAGE, keiner AusLESE. Polizeibeamte können aber zum Beispiel wegen der Vielzahl ihrer Vorgänge Details in ihrer Akte nachsehen. - Auch in Berufungsverhandlungen können Zeugenaussagen aus dem Protokoll verlesen werden.

Aber natürlich darf ein Zeuge vorher darüber nachdenken und sich aufschreiben, was wichtig ist, und was er sagen will. Ein Spickzettel ist nicht schlecht, wenn man nervös ist und womöglich die Hälfte vergisst.

Pentagon84 
Fragesteller
 18.10.2010, 19:56

Finde ich aber nicht korrekt, vor allem dann, wenn nicht nur Stichworte notiertt sind, sondern die komplette Aussage

Also einen guten Eindruck macht das nicht - das kommt so rüber als mache er eine Falschaussage und hat sich das nur notiert, damit er sich nicht verquatscht... Ich denke aber nicht dass es verboten ist.

Pentagon84 
Fragesteller
 18.10.2010, 20:05

dass ein Zeuge zunächst im Zusammenhang das zu berichten hat, was er zum Zeitpunkt seiner Vernehmung noch in Erinnerung hat, und nicht das, was er gestern gelesen hat. Im Gegenteil, wenn der Zeuge ohne Nachlesen nichts mehr weiß, darf ihm auch nichts mehr vorgehalten werden.

Es gilt doch der Grundsatz der freien Beweiswürdigung für das Gericht.

Wenn der Zeuge einen Vorgang schildern soll, der Jahre zurück liegt und über den er damals Aufzeichnungen machte, dann wäre es nur plausibel, wenn er die heute vorliest.

Wenn er dagegen eine "vorbereitete und abgestimmte" Zeugenaussage über Ereigbisse verliest, die sich erst kürzlich ereigneten und dabei ständig einen "roten Kopf" und Schweißausbrüche bekommt, dann wirkt das nicht sehr glaubwürdig.

Mir ist keine Vorschrift bekannt, die das Verhalten der Zeugen derartig reglementiert, dass sie ihnen das Verlesen verbietet.