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Darf ein Wohnmobil immer da geparkt werden, wo es für Autos auch erlaubt ist?

gefragt von Boinfinances am 22.11.2007 um 13:54 Uhr

In unserer Straße parkt jemand sein Wohnmobil vor den Häusern seiner Nachbarn, was kein schöner Anblick ist. Darf er das? Oder gelten für Wohnmobile bestimmte Regeln? Wenn er kann, muss er dann sein Wohnmobil vor SEINEM Haus parken?


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Parken (338)
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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 22. November 2007 14:24
4x
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Mit einem "Sonstigen Kfz Wohnmobil" darfst Du grundsätzlich überall parken, wo Du mit einem anderen Kraftfahrzeug auch parken kannst. Aufgrund der größeren Breite musst Du beim Parken am Fahrbahnrand auch darauf achten, dass eine ausreichende Restdurchfahrtsbreite von mind. 3 m verbleibt.

Sind Parkplätze nur mit Z. 314 StVO (blaue Parktafel mit weißem "P") ohne ergänzende Regelungen durch Zusatzzeichen beschildert, darf dort, egal ob außer- oder innerorts oder auf der Autobahn, jedermann parken.

Ist das Parken durch Z. 315 StVO auf einem Gehweg erlaubt, gilt dort eine Gewichtsbeschränkung auf max. 2,8 t, die jedoch für vergleichbar schwere andere Fahrzeug ebenso gilt.

Sind Parkplätze auf bestimmte Fahrzeugarten (Pkw, Lkw,..) beschränkt, besteht dort für alle anderen Fahrzeuge, also auch Wohnmobile, Parkverbot. Wohnmobile sind weder Pkw noch Lkw.

Sind Parkmarkierungen vorhanden, darf nicht über diese hinaus geparkt werden.

Ein Wohnmobil darf auch dauerhaft parken - auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt - und muss nicht regelmässig umgestellt werden, wie etwa ein PKW-Anhänger.


katrice
beantwortet von katrice am 22. November 2007 14:11
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Elster hat völlig recht - das Fahrzeug muss bewegt werden. Viele melden ihre Wohnmobile auch über den Winter ab, dann darf es NICHT auf öffentlichem Grund stehen. Wir haben auch jemanden in der Nachbarschaft mit WoMo, allerdings benutzt er es gleichzeitig als Auto und deshalb darf er es auch parken wo er möchte. Solange er niemanden behindert


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 23. November 2007 17:00
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Das Abstellen von Fahrzeugen auf Dauer ist auf öffentlichen Flächen verboten ! Wenn der jenige dich ärgern will fährt er täglich ein paar Meter vor und wieder zurück, aber auch nur wenn das Wohnmobil noch angemeldet ist !

Eddy21


Elster79
beantwortet von Elster79 am 22. November 2007 13:58
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Er darf da Parken, allerdings nicht auf dauer. Soviel ich weiss müsste er das Fahrzeug regelmässig bewegen, da es sich ja um einen Öffentlichen Parkplatz und keinen Stellplatz handelt.


anonym
beantwortet von siggibayr am 28. April 2009 12:35
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aus der Rechtsprechung: Wohnmobile müssen gemeingebräuchlich benutzt werden, d.h. zu Verkehrszwecken. Ein Abstellen zum Überwintern auf der Straße ist deshalb vom ersten Tag an unzulässige Sondernutzung. Es liegt ein Missbrauch von öffentlichem Straßenraum vor.



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