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Darf ein Wertverlust in Rechnung gestellt werden, bei einer Stonierung eines Handy Kaufes?

gefragt von Lowraider am 25.08.2008 um 23:08 Uhr

Hallo letztes Jahr im März hatte ich über das Internet bei der Firma Eteleon ein Handy ein gekauft. Das Handy kam auch an, nach ein par Tagen und ich bezahlte es per Nachnahme. Leider war das Handy defekt, der Akku war immer sehr schnell lehr, weshalb ich Kontakt mit Eteleon aufgenommen hatte und es zurück geschickt hatte. Nach ungefähr 6 Wochen kam das Handy wieder zurück und leider war es immer noch defekt, weshalb ich wieder Kontakt mit Eteleon aufgenommen hatte und es zurück geschickt hatte. Nach ungefähr 6 - 8 Wochen kam das Handy wieder zurück, ohne den Original Karton, ohne die Gebrauchsanleitung und ohne mein Netzteil.


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Resistance
beantwortet von Resistance am 25. August 2008 23:09
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Nein, darf nicht.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 25. August 2008 23:11
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würde mal sagen :dumm gelaufen. Wie willst du denen beweisen das alles korrekt war? Ich denke Pech gehabt


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 25. August 2008 23:12
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lol, was ist das denn für ne Firma? Handy ohne Verpackung und Zubehör?! Ich würde an Deiner Stelle ein Neugerät verlangen, oder den Kaufpreis zurück.


anonym
beantwortet von Lowraider am 25. August 2008 23:13
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Ich habe noch die Scheine von der Post und die Antwort E - Mails das mein Paket zurück gesendet wurde.

Die Frage die mich Interessiert ist, was kann ich tuen? Kann ich das Unternehmen Anzeigen, kann ich es verklagen?

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 25. August 2008 23:15

So einfach geht das nicht. Du mußt dem Unternehmen eine Frist setzen, in der sie die Teile zurückschicken müssen. Mit der Garantie sieht es schlecht aus, wenn der Kauf schon im letzten Jahr statt fand. Nimm dir im Zweifelsfall einen Anwalt.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 25. August 2008 23:20
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wenn du beweisen kannst, das du kmpl. geschickt hast dann selbstverstänlich auf Wandlung beharren


Memorandum
beantwortet von Memorandum am 28. August 2008 19:37
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Definitiv nicht! Es gab kürzlich sogar ein Urteil bei dem einer Kundin eine Waschmaschine nach 1/1/2 Jahren kaputt gegangen ist und ersetzt werden musste. Der Verkäufer hat der Kundin eine Abnutzungsgebühr in Rechnung gestellt, aber diese hat erfolgreich dagegen geklagt. Bei der Tagesschau gibt es weitere Informationen:
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Umtausch schadhafter Produkte gestärkt. Geht ein Gerät vor Ablauf der Garantiezeit kaputt, so darf den Kunden beim Umtausch keine Abnutzungsgebühr in Rechnung gestellt werden, stellte der Gerichtshof in Luxemburg klar. Nach deutschem Recht war dies bislang möglich."
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh10.html


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