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Darf ein Vermieter, zwei völlig indentische Wohnungen , in einem Haus. zu unterschiedlichen Mietpreisen anbie

gefragt von Mehamm123Mehamm123 am 02.12.2007 um 22:42 Uhr

--- zu unterschiedlichen Mietpreisen anbieten?


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herlich
beantwortet von herlich am 2. Dezember 2007 22:50
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Vermieter dürfen zu unterschiedlichen Mietpreisen anbieten. Urteil LG Berlin AZ: 63 S 227/00.(Kaum zu glauben für einen Laien)


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 2. Dezember 2007 22:50
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Es herrscht in unserem Land Vertragsfreiheit, so dass der Vermieter bei einer Neuvermietung nicht nur den Mieter aussuchen darf, sondern auch den Preis bestimmen darf. Wenn der Mieter zustimmt, kommt der Vertrag bindend zustande. Bei einer Mieterhöhung könnte der Vermieter dann aber mit der teureren Wohnung größere Probleme haben als mit der billigeren.


collo
beantwortet von collo am 2. Dezember 2007 22:48
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natürlich darf er das, auch wenn sie auf der selben Etage liegen. Die Miete ist freie Verhandlungssache. Da hat niemand reinzureden.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. Dezember 2007 22:47
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er darf.

zwei völlig indentische wohnungen kann es auch gar nicht geben, entweder ist eine links zu begehen und die andere recht oder sie befinden sich zumindest in unterschiedlichen stockwerken.

dann kann es auch davon abhängen, wann er was in einer wohnung erneuert oder modernisiert hat, was zu unterschiedlichen zeiten ein unterschidlicher preis gewesen sein kann.

es gibt vielerlei gründe und die miethöhe, solange sie nicht wucher ist, bestimmt eben der vermieter.

Kommentar von 649301eb130914b4a8b5d88fbe2634a2smallSilmoo am 10. Februar 2008 15:49

stimmt, die identische Wohnung über mir wurde vom Vermieter modernisiert und bei der Neuvermietung wurde diese Wohnungsmiete mit 40 € erhöht.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 2. Dezember 2007 23:23
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Klar darf er, wir haben freie Marktwirtschaft.





Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Dezember 2007 22:44
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Wenn sie z.B. in verschiedenen Etagen liegen, ja.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 3. Dezember 2007 00:23

Das hat mit den Etagen nichts zu tun. Auch auf der gleichen Etage kann die Miete unterschiedlich sein.


Mismid
beantwortet von Mismid am 2. Dezember 2007 22:56
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natürlich warum nicht? Ein Autohändler darf auch 100% identische Modelle zu völlig unterschiedlichen Preisen verkaufen


DonRolfo
beantwortet von DonRolfo am 2. Dezember 2007 23:17
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Kann und darf er. Unter Umständen kann/konnte er die eine Miete nicht erhöhen wegen erreichen der Kappungsgrenze. Aber selbst wenn er beide neu vermietet o. ä. gibt es im Rahmen des Mietspiegel (max. +20%) Vertragsfreiheit. Auch hier gilt wie immer Angebot und Nachfrage :-)


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 3. Dezember 2007 14:43
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Ganz richtig, was die anderen geschrieben haben: Es herrscht für Mieter und Vermieter Vertragsfreiheit. Die Miete ist im Grundsatz frei verhandelbar.

Der Vermieter darf nur nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen (z.B. Mieter aufgrund ihrer Hautfarbe, Volkszugehörigkeit, Religion, Behinderung usw. zu benachteiligen), nicht gegen das Wirtschaftsstrafgesetz verstoßen (nämlich einen Mangel an Mietwohnraum ausnutzen und eine Miete von mehr als 20% über Mietspiegel verlangen) und keinen Mietwucher betreiben (d.h. Miete von mehr als 50% über Mietspiegel).

Im Übrigen ist sehr unwahrscheinlich, dass die beiden Wohnungen identisch sind. Das mag für die Wohnfläche stimmen. Aber ist auch die Ausstattung, der Renovierungszustand, die Versorgung mit Sonnenlicht usw. identisch?



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