ja darf er. Ist auch sinnvoll. Nur wenn die Temperaturen über mehrere Tage im Sommer stark absinken sollten, muß er auch die Heizung wieder anstellen
Sollte er vielleicht sogar - im Interesse aller Bewohner des Hauses! Nur wenn's noch mal kalt wird, muß er sie dann auch wieder anstellen.
Das steht in meinem Mietvertrag und ist rechtens:
"Eine vorhandene Zentralheizungsanlage wird, soweit es die Außentemperatur erfordert, mindestens aber vom 1.10. bis zum 30. 4. (Heizperiode) vom Vermieter in Betrieb gehalten. Eine Temperatur von mindestens 20 Grad Celsius in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr in den an die Sammelheizung angeschlossenen Wohnräumen gilt als vertragsgemäße Erfüllung."
Das Warmwasser darf er aber nicht abklemmen.
Die Heizunmg ist auf Sommerbetrieb geschaltet. Das Bedeutet: a) Warmwasser muß ständig auf mind. 42 ° C verfügbar sein. Sobald die Außentemp. auf 18 ° (Außentemperaturfühler )abfällt schaltet sich die Heizung ein.
Sollte kein Warmwasser trotz Reklamation bereit gestellt werden, so erwirkt man ganz einfach eine einstweilige Verfügung bei Gericht. Das geht schnell.
Manche Heizungen können auch auf Brauchwasser nach Bedarf geregelt werden. Einmalig Brauchwasseraufbereitung per Knopfdruck von Ihrer Wohnung aus.