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Darf ein Vermieter zur Sommerzeit die Heizung abstellen bzw. drosseln um Heizkosten zu sparen?

gefragt von Isamaus am 13.05.2008 um 10:34 Uhr

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Reply


schildi
beantwortet von schildi am 13. Mai 2008 10:37
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ja sei doch froh oder brauchst im Sommer die Heizung


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 13. Mai 2008 10:38
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google:

Eingabe: vermieter heizung abstellen


Mismid
beantwortet von Mismid am 13. Mai 2008 10:49
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ja darf er. Ist auch sinnvoll. Nur wenn die Temperaturen über mehrere Tage im Sommer stark absinken sollten, muß er auch die Heizung wieder anstellen


anonym
beantwortet von vanillaicepussy am 13. Mai 2008 10:52
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Ja!


anjanni
beantwortet von anjanni am 13. Mai 2008 11:22
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Sollte er vielleicht sogar - im Interesse aller Bewohner des Hauses! Nur wenn's noch mal kalt wird, muß er sie dann auch wieder anstellen.





anonym
beantwortet von PinkyMcBrain am 14. Mai 2008 10:27
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Das steht in meinem Mietvertrag und ist rechtens:

"Eine vorhandene Zentralheizungsanlage wird, soweit es die Außentemperatur erfordert, mindestens aber vom 1.10. bis zum 30. 4. (Heizperiode) vom Vermieter in Betrieb gehalten. Eine Temperatur von mindestens 20 Grad Celsius in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr in den an die Sammelheizung angeschlossenen Wohnräumen gilt als vertragsgemäße Erfüllung."

Das Warmwasser darf er aber nicht abklemmen.


anonym
beantwortet von kunni am 14. Mai 2008 13:39
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Die Heizunmg ist auf Sommerbetrieb geschaltet. Das Bedeutet: a) Warmwasser muß ständig auf mind. 42 ° C verfügbar sein. Sobald die Außentemp. auf 18 ° (Außentemperaturfühler )abfällt schaltet sich die Heizung ein.

Sollte kein Warmwasser trotz Reklamation bereit gestellt werden, so erwirkt man ganz einfach eine einstweilige Verfügung bei Gericht. Das geht schnell.

Manche Heizungen können auch auf Brauchwasser nach Bedarf geregelt werden. Einmalig Brauchwasseraufbereitung per Knopfdruck von Ihrer Wohnung aus.




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