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Darf ein Vermieter ohne erlaubnis in die wohnung des mieters wen der im urlaub is ?

gefragt von sweetgirl20sweetgirl20 am 29.08.2008 um 12:32 Uhr

meine Eltern sin im Urlaub un haben mich beauftragt für die wohnung von denen aufzupassen sprich blumen giessen post reinbringen ect... ich habe auch die aufgabe bekomm zu schaun ob der vermieter während ihren urlaubsaufenhalt in die wohnung geht .. gestern war ich wieder mal drüben nach dem rechten schaun hab ich den vermieter erwischt wie der in der wohnung von meinen eltern rumgelaufen is ... darf er den das ohne erlaubnis?

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Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 29. August 2008 12:34
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Der Vermieter darf nur in die Wohnung wenn ein BEGRÜNDETER Verdacht besteht, das die Wohnung schaden nimmt (Brand, Wasserrohrbruch, Sturmschaden u.ä.)
Lass das Schloß auswechseln!

Kommentar von A836dab77845e038a0fbf6039dbccc49smallsweetgirl20 am 29. August 2008 12:35

das ja nich der fall war ...


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 29. August 2008 12:38
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darf er nicht! das ist unerlaubtes betreten und sogar strafbar! schloß tauschen


anonym
beantwortet von Auskunft am 29. August 2008 12:35
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Nein, das darf er natürlich nicht.

Besprich mit Deinen Eltern, ob es nicht besser wäre, das Türschloß auszutauschen (altes aufheben!).


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. August 2008 13:20
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Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte

Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)... http://kuerzer.de/RFB56vx9w | internetratgeber-recht.de

Das unerlaubte Betreten einer Wohnung ist eine Straftat (§ 123 StGB - Hausfriedensbruch)

► Wichtiger Hinweis im Profil beachten; erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!


Schicksal
beantwortet von Schicksal am 29. August 2008 12:41
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Ein klares NEIN natürlich


zilla002
beantwortet von zilla002 am 29. August 2008 12:36
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nein darf er nicht. ich meine er darf nicht mal nen schlüssel für die wohnung besitzen wenn er das einverständnis der mieter nicht hat. ich google das mal

Kommentar von A836dab77845e038a0fbf6039dbccc49smallsweetgirl20 am 29. August 2008 12:37

danke ...

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 29. August 2008 12:38

Der Vermieter darf kein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. (AG Teckenburg WM9, 579, AG Ellwangen WM91, 340)

Ein bestehendes Gerichtsurteil

Kommentar von A836dab77845e038a0fbf6039dbccc49smallsweetgirl20 am 29. August 2008 12:41

danke werde es sofort meinen eltern weiterreichen

Kommentar von Saarland60 am 29. August 2008 17:03

Das ist in dieser Form falsch. Einen Schlüssel zurück behalten darf er durchaus, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Er darf es nur nicht heimlich.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 30. August 2008 20:57

ich habe lediglich den text des urteils kopiert


cats4life
beantwortet von cats4life am 1. Januar 2009 20:39
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Nein, dass darf er nicht!!


anonym
beantwortet von tobine am 29. August 2008 19:18
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Anzeige , Hausfriedensbruch in dem Fall für die Wohnung, sich auf keinen Fall bieten lassen.


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