sweetgirl20 am 29.08.2008 um 12:32 Uhr
meine Eltern sin im Urlaub un haben mich beauftragt für die wohnung von denen aufzupassen sprich blumen giessen post reinbringen ect... ich habe auch die aufgabe bekomm zu schaun ob der vermieter während ihren urlaubsaufenhalt in die wohnung geht .. gestern war ich wieder mal drüben nach dem rechten schaun hab ich den vermieter erwischt wie der in der wohnung von meinen eltern rumgelaufen is ... darf er den das ohne erlaubnis?

Der Vermieter darf nur in die Wohnung wenn ein BEGRÜNDETER Verdacht besteht, das die Wohnung schaden nimmt (Brand, Wasserrohrbruch, Sturmschaden u.ä.)
Lass das Schloß auswechseln!
darf er nicht! das ist unerlaubtes betreten und sogar strafbar! schloß tauschen
Nein, das darf er natürlich nicht.
Besprich mit Deinen Eltern, ob es nicht besser wäre, das Türschloß auszutauschen (altes aufheben!).

Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)... http://kuerzer.de/RFB56vx9w | internetratgeber-recht.de
Das unerlaubte Betreten einer Wohnung ist eine Straftat (§ 123 StGB - Hausfriedensbruch)
► Wichtiger Hinweis im Profil beachten; erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!
nein darf er nicht. ich meine er darf nicht mal nen schlüssel für die wohnung besitzen wenn er das einverständnis der mieter nicht hat. ich google das mal
sweetgirl20 am 29. August 2008 12:37 danke ...
Der Vermieter darf kein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. (AG Teckenburg WM9, 579, AG Ellwangen WM91, 340)
Ein bestehendes Gerichtsurteil
sweetgirl20 am 29. August 2008 12:41 danke werde es sofort meinen eltern weiterreichen
Das ist in dieser Form falsch. Einen Schlüssel zurück behalten darf er durchaus, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Er darf es nur nicht heimlich.
ich habe lediglich den text des urteils kopiert
Anzeige , Hausfriedensbruch in dem Fall für die Wohnung, sich auf keinen Fall bieten lassen.
das ja nich der fall war ...