Meine Tochter zieht am 15.3.08 aus ihrer Wohnung aus. Der Vermieter will allerdings 180€ der Kaution bis 2009 einbehalten für eventuelle Nachzahlungen. Für das Jahr 2007 hat sie bereits ein Nachzahlung geleistet. Es geht jetzt um die Zeit vom 1.1.08 bis 15.3.08. Da die Nachzahlung fürs letzte Jahr 30 € betrug,kann ich mir auf die 180 € keinen Reim machen. Soll sie dem Vermieter die 180€ gebe oder besser nicht? Was für rechtliche möglichkeiten hat sie ?
Ja Sie dürfen seit neuestem einen Teil einbehalten, wenn Sie in etwa errechnen können, anhand bereits vorhandener Abrechnungen, mit welcher Nachzahlung zu rechnen ist. Nun wenn Deine Tochter aber eine Jahresnachzahlung von 30 Euro, für ein komplettes Jahr hatte, sind die 180 Euro natürlich an den Haaren herbei gezogen! Dagegen würde ich angehen. Am besten gleich mit Hilfe des Mieterschutzbundes die auch ein Schreiben fertigen im Namen Deiner Tochter oder im Auftrag Deiner Tochter.
Meines Erachtens ist die Kaution dafür vorgesehen, daß nach Auszug nicht erledigte Renovierungsarbeiten (Tapezieren, Streichen....) oder nicht durch normalen Verschleiß beschädigte Gegenstände, die zur Mietsache gehören, finanziell abgegolten werden. Allerdings wäre mir neu, wenn die Kaution an sich , als Pfand für diverse Nachzahlungen einbehalten werden kann. Ich denke, ein Vermieter sollte zum Auszug die Nebenkostenabrechnung fertig erstellt haben, bzw., wenn es nicht früher möglich ist, die Nebenkostennachzahlung später einfordern.
Doch das ist absolut legal. Eine Nebenkostabrechnung kann unmöglich beim Auszug oder kurz danach erstellt werden, da ein Vermieter zu dem Zeitpunkt niemals alle Rechnungen und Ablesungen der Versorger vorliegen hat!
Das Problem ist, daß viele Vermieter sonst auf den restlichen Nebenkosten sitzen bleiben, weil er großer Teil an Mietern nicht mehr ermittelt werden kann oder deren Zahlungsmoral nach 1 Jahr rapide abnimmt
es hat nichts damit zu tun wie hoch die letzte Nachzahlung war. Aber wenn der Vermieter weiß daß bestimmte Kosten gestiegen sind und auch den Verbrauch in etwa kennt, kann er durchaus die Summe hochrechnen. Das kann der Mieter aber auch....
Ja ist richtig, aber es heißt das eine Jahresmehrverbrauch in Höhe von 30 Euro waren und es nun um einen Verbrauchszeitraum von 3 Monaten geht, da ist die Hochrechnung etwas extrem bei 180 Euro, und nicht gerechtfertigt.