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darf ein vermieter mir vorschreiben wie sauber meine wohnung zu sein hat

gefragt von Marion1968 am 15.10.2008 um 13:51 Uhr

Hallo

habe eine frage mein vermieter kam ohne voranmeldung und meint meine wohnung ware zu unsauber also ich meine er will mir vorschreiben wie sauber ich die wohnung zu halten habe die Küche ist ihm nicht sauber genug,das Wohnzimmer ist nicht richtig aufgeräumt,dann verlangt er auch noch das ich meine kanarien (4Stück) den ganzen tag im Käfig halten muss, /ich habe 4 zimmer und ein zimmer habe ich als vogelzimmer eingerichtet ) weil sie angeblich alles voll koten (ich sauge jeden tag das zimmer und gehe jeden Tag mit dem mop durch) ich weiss nicht was er damit meint,ich pflege meine tochter und der pflegedienst hat noch nie eine beanstandung gehabt,das meine wohnung zu dreckig sei. Darf er mir das vorschreiben wie sauber meine wohnung zu sein hat?

Mfg Marion


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 15. Oktober 2008 13:53
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Nein das darf er natürlich nicht. In Deiner Wohnung hast Du Hausrecht. Warum lässt Du ihn üerhaupt rein? Der würde bei mir achtkantig rausfliegen.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 15. Oktober 2008 13:55

Ich hab meinen Vermieter auch schon vor die Tür gesetzt, weil er gemeint hat er muss mir meine Aschenbecher in die Küche tragen und auch so rumschnüffeln!!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 15. Oktober 2008 14:01

Lass ihn nicht mehr rein. Er hat nur nach Voranmeldung und aus wichtigen Grund das Recht.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 15. Oktober 2008 13:54
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Nein, darf er nicht, außer es haben sich auf Grund des Unrates ungebetene Haustiere eingenistet!


anonym
beantwortet von latzikatz am 15. Oktober 2008 13:54
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ich denke nicht, es sei denn der dreck schädigt die bausubstanz oder geruch belästigt die anderen mieter; musst ihn auch nur nach vorheriger anmeldung reinlassen!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 15. Oktober 2008 13:54
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Nein, solange Du kein Messie bist und die Wohnung Schaden nimmt, oder die Nachbarn unter Geruchsbelästigung leiden, geht das niemanden etwas an.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 15. Oktober 2008 13:53
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Solange das Ganze im Rahmen bleibt, hat der Vermieter nichts zu sagen, schon garnicht darf er die Wohnung ohne Voranmeldung besichtigen!!!



Kimba25
beantwortet von Kimba25 am 15. Oktober 2008 13:54
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Naja wenn dann müsste er sich bei dir voranmelden aber dir vorschreiben wie du es bei dir zu machen hast kann er nicht das ist unzulässig.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 15. Oktober 2008 13:54
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Nein, das darf er nicht, er darf ohne Voranmeldung auch nicht einfach so bei dir reinplatzen. Ich würde mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen, wie man das am besten ohne Ärger abstellen kann


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 15. Oktober 2008 13:54
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Nein!!!

solang zu die Wohnung nicht vergammeln lässt geht ihn das auch nichts an!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 15. Oktober 2008 13:54
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Natürlich darf er Dir das vorschreiben.

Aber es steht nirgends geschrieben, daß Du Dich an den Blödsinn halten mußt!!


bremersmann
beantwortet von bremersmann am 15. Oktober 2008 13:56
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Er darf nicht ohne Voranmeldung in deine Wohnung. Er darf auch keinen Schlüssel zu deiner Wohnung einbehalten und ohne dein Wissen bzw deine Zustimmung die Wohnung betreten. Hat er noch einen Schlüssel kannst du diesen, schriftlich, heraus geben lassen. Und was die ,,Sauberkeit,, deiner Wohnung angeht, geht ihn das nur soviel was an, wenn es z.Bsp. nach Kot aus deiner Wohnung duftet.

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 15. Oktober 2008 13:57

hm mein Vermieter kam letztens mal auch ohne Vorankündigung, weil das wußte ich ja nicht, hatte zwar auch nicht aufgeräumt, aber er muss es halt hinnehmen, weil das Essen ja noch nicht weggeräumt war. Also hätte ihn gar nicht reinlassen brauchen?

Kommentar von Simple_avatar2smallbremersmann am 15. Oktober 2008 14:23

Nein hättest du nicht. Mein Vermieter stand auch mal ohne Vorwarnung bei mir vor der Tür, mit einem Handwerker, da hab ich ihn ausnahmsweise reingelassen.


Malkia
beantwortet von Malkia am 15. Oktober 2008 14:22
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In seiner Wohnung hat nur der Mieter das Hausrecht. Er kann also auch dem Vermieter das Betreten seiner Wohnung grundsätzlich untersagen (§§ 854, 863 BGB).


anonym
beantwortet von MarianneW am 15. Oktober 2008 13:59
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Ohne Voranmeldung darf er natürlich garnicht in deine Wohnung. Grundsätzlich aber ist es sicherlich verständlich, dass er drauf achten will, dass die Wohnung nicht verkommt, evtl zur Wohnung gehörende Teppiche nicht versaut werden etc pp


anonym
beantwortet von rightpeach am 26. Oktober 2008 20:56
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Du lagerst sicherlich keinen müll in deiner whg.Wenn es dann nämlich stinken sollte,muß er sogar was machen,wg. Geruchsbelästigung.Aber deine piepmätze machen bestimmt nicht viel dreck,oder.Trotzdem hat er nicht das recht einfach in deine whg.zu gehen.Nicht mehr rein lassen,nur in dringenden fällen mit 4 wöchentl. vorankündigung!!


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Oktober 2008 13:55
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Solange Du die Wohnung nicht verkommen lässt, darf er das nicht. Außerdem muß er seinen Besuch mit Dir absprechen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. Oktober 2008 13:55
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der ist ja nicht ganz sauber.

Er darf natürlich nicht!!!



Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 15. Oktober 2008 13:56
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der hat doch nen Schaden!


anonym
beantwortet von Marion1968 am 15. Oktober 2008 14:04
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Danke für eure antworten Natürlich bin ich kein messi,und trage jeden Tag mein müll raus aber trotzdem meint er er hat das recht dazu mir vorzuschreiben wie sauber ich die wohnung zu halten habe. Weil es ja sein haus ist,und er darauf auzupassen hat was ich nicht verstehe was er damit meint. Meine 4 Kanaries machen bestimmt die bausubtanz nicht kaputt,und ich erst recht nicht.

Mfg Marion

Kommentar von MarianneW am 15. Oktober 2008 16:46

Nunja, die Befürchtung dass die überall hinkoten oder alles anpicken ist doch erstmal verständlich finde ich - insofern solltest du ihm einfach die entsprechenden Befürchtungen nehmen. Scheint ja eher ein Privatvermeiter zu sein, der sich wirklich kümmert, und kein anonymer Konzern.


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 15. Oktober 2008 14:06
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Boa, was ist das für ein Vermieter?

  1. Solange sich durch Unordnung und Unsauberkeit kein Geziefer einnistet und keine belästigenden Gerüche entstehen, kannst du auch, wenn du Spaß daran hast Kartoffelbrei an die Wände schmieren.

  2. Wenn du die Erlaubnis durch deinen vermieter hast, Vögel zu halten, kann er dir nicht verbieten, dass du sie in der Wohnung fliegen lässt. Das gehört zur artgerechten Haltung dazu.

Wichtig ist, dass du niemanden belästigst und für den Vermieter kein nachhaltiger Schaden entsteht.


anonym
beantwortet von rightpeach am 26. Oktober 2008 20:57
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Du lagerst sicherlich keinen müll in deiner whg.Wenn es dann nämlich stinken sollte,muß er sogar was machen,wg. Geruchsbelästigung.Aber deine piepmätze machen bestimmt nicht viel dreck,oder.Trotzdem hat er nicht das recht einfach in deine whg.zu gehen.Nicht mehr rein lassen,nur in dringenden fällen mit 4 wöchentl. vorankündigung!!


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 5. November 2008 23:24
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Nein. Er darf auch nicht in deine Wohnung, wenn du es verbietest. http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/


packman89
beantwortet von packman89 am 21. Januar 2009 21:51
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dem würde ich was erzählen. " lass mich mal in deine wohnung rein" !!!! muahahahhahaa


anonym
beantwortet von sapsi666 am 9. April 2009 03:09
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du kannst nicht in seine wohnung rauchen ich würde dich gleich mit deine vogel rausschmeisen


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