Mein Vermieter will mir jetzt doch allen Ernstes vorschreiben, meine Waschmaschine in den neu gestalteten Waschkeller stellen zu müssen, Begründung im Hausrundbrief: „Grundsätzliche Maßnahme den Alltagslärm durch elektronische Geräte einzudämmen: Aufgrund von Beschwerden einiger Mieter“. Jetzt frage ich mich, ob diese Maßnahme rechtens und ich die Waschmaschine tatsächlich in den Keller stellen muss?
Nein, das musst du natürlich nicht. Zufälligerweise habe ich gerade neulich über dieses Thema gelesen und eine solche Maßnahme ist unzulässig, da das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zum zulässigen Mietgebrauch gehört und die Bereitstellung eines Waschkellers lediglich ein zusätzliches Angebot des Vermieters darstellt. Die Begründung mit dem Lärm ist auch quatsch, Geräusche von Haushaltsgeräten müssen in einem zumutbaren Maße von den Nachbarn hingenommen werden.

Du kannst grundsätzlich Deine Waschmaschine auch in Deiner Wohnung aufstellen. Es gibt keine rechtlich zulässige Klausel die das verbietet. Der Betrieb von Waschmaschienen und - Trocknern ist, unabhängig wo sie sich befinden nach 22 Uhr und Sonn-und Feiertags nicht erlaubt. Folglich hat die Lärmbelästigung nichts mit dem Aufstellort der Waschmaschine zu tun.

Wenn ein Anschluss in der Wohnung ist, kannst du sie auch da lassen; auch wenn er jetzt extra einen Waschkeller dafür erstellt hat. Also, sobald ein Anschluss für die Wschmaschine in der Wohnung da ist, hast du das Recht, sie auch zu benutzen! Da geb ich strombergAM Recht!

Nein, darf er nicht, siehe:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsfragen/waschmasch...

Ist für alle im Haus leiser und sicherer. Außerdem riskierst Du weniger Feuchtigkeit in Deiner Wohnung.

Leider ja... Ich hatte meinen VM mal überreden können. Dann aber nur mit Hausrat !
DH