Habe im Vertrag stehen, daß ich keine Tiere halten darf. Hatte neulich aber Besuch von einem Freund der seinen Hund mitgebracht hat! Der Vermieter hat daraufhin mir verboten diesen Freund mit HUnd zu empfangen! Darf er das?
Nein.
"Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Hundehaltung im Mietvertrag auszuschließen. Nicht jedoch kann untersagt werden, dass Hunde zu Besuch mitgebracht werden. Der Begriff Besuch ist hier weit auszulegen und umfasst auch das kurzfristige Übernachten, zumindest solange der Besitzer des Tieres ebenfalls anwesend ist."

Definitiv NEIN...Deine Wohnung ist deine Privatsphäre, kannst darin empfangen wen du willst. Im Vertrag steht das du keine halten darfst (was OK ist) aber nicht was du für Besuch bekommen darfst. Hängt jetzt davon ab wie gut du zu deinem Vermieter stehst und wie euer Verhältnis in Zukunft sein soll...das musst du entscheiden!
Nur, wenn er länger bei dir ist, bzw. wenn es zu Problemen kommt. Wie lautes Bellen, an den Türen kratzen oder über hin machen. Aber gegen einen Tagesbesuch, oder gegen ein Wochenende kann er nichts haben.
nee nicht wirklich, die besuchen dich doch nur und wohnen nicht bei dir^^ süße frage
Der Vermieter darf dem Besuch definitiv nicht verbieten, einen Hund mitzubringen. Übrigens: Seit neuester Rechtsprechung ist ein generelles Verbot der Hundehaltung nicht zulässig. Zumindest könnte der Mieter diese Klausel gerichtlich überprüfen lassen - das Gericht prüft dann, wessen Interessen im Einzelfall schwerer wiegen. Im vorliegenden Fall hatte der BGH bei einer älteren Dame darüber zu entscheiden, ob das Hundehaltungsverbot die Mieterin unzulässig benachteiligt. Im BGH-Urteil wurde erstmals klargestellt, dass der Vermieter nicht generell das Halten von Hunden verbieten darf. Das Urteil der unteren Instanz wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer der unteren Instanz zurückgewiesen. Es gibt in dieser Sache also noch keine endgültige Entscheidung. Wihtig ist aber, dass ein Hundehaltungsverbot im Mietvertrag kein Dogma ist und vielmehr der richterlichen Nachprüfung unterliegt.

Wär ja noch schöner, wenn ein Vermieter mir vorschreiben würde, wen ich empfangen darf oder nicht. Natürlich darfst du Besuch mit Hund empfangen.
Reichst Du bitte die Quellenangabe nach - Danke. DH
@tradaix: Habe ich 3x versucht. Mal sehen,ob es im Kommentar klappt:
Nein - leider auch nicht.
Gib mal bei Google das ein: Hamburg: Wohnungskuendigung wegen Hundebesuch
und gehe zum ersten Treffer.
... aber ist das gerecht? Wenn ich als Hausbesitzer kein Gejaule, kein Gekläffe und keine Hundesch. in meinem eigenen Haus haben will, dann darf ich das nicht verbieten?
Dann darfst du halt nicht vermieten, stelle dir doch mal umgekehrt vor, du wärst Mieter und du dürftest nur Besuch empfangen, der dem Vermieter genehm ist
DH, richtige Antwort. @ Schlauli: Die Diktatur wurde abgeschafft. Wenn er Miete kassieren will, muss er akzeptieren, dass die Mieter sich ihren Besuch selbst aussuchen.