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Darf ein Vermieter mir verbieten, Besuch mit Hunden zu empfangen?

gefragt von backpacker am 07.04.2008 um 16:03 Uhr

Habe im Vertrag stehen, daß ich keine Tiere halten darf. Hatte neulich aber Besuch von einem Freund der seinen Hund mitgebracht hat! Der Vermieter hat daraufhin mir verboten diesen Freund mit HUnd zu empfangen! Darf er das?

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Wohnung x 4.637 Hund x 4.628 Mietrecht x 3.887 Haustier x 2.071

anonym
beantwortet von Auskunft am 7. April 2008 16:05
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Nein.

"Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Hundehaltung im Mietvertrag auszuschließen. Nicht jedoch kann untersagt werden, dass Hunde zu Besuch mitgebracht werden. Der Begriff Besuch ist hier weit auszulegen und umfasst auch das kurzfristige Übernachten, zumindest solange der Besitzer des Tieres ebenfalls anwesend ist."

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 7. April 2008 16:09

Reichst Du bitte die Quellenangabe nach - Danke. DH

Kommentar von Auskunft am 7. April 2008 16:23

@tradaix: Habe ich 3x versucht. Mal sehen,ob es im Kommentar klappt:

Nein - leider auch nicht.

Gib mal bei Google das ein: Hamburg: Wohnungskuendigung wegen Hundebesuch

und gehe zum ersten Treffer.

Kommentar von Schlaului am 7. April 2008 16:09

... aber ist das gerecht? Wenn ich als Hausbesitzer kein Gejaule, kein Gekläffe und keine Hundesch. in meinem eigenen Haus haben will, dann darf ich das nicht verbieten?

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 7. April 2008 16:16

Dann darfst du halt nicht vermieten, stelle dir doch mal umgekehrt vor, du wärst Mieter und du dürftest nur Besuch empfangen, der dem Vermieter genehm ist

Kommentar von 2ddd1066d3d07ba366ad0aa1c6f3bf9esmallalexanderb am 8. April 2008 00:02

DH, richtige Antwort. @ Schlauli: Die Diktatur wurde abgeschafft. Wenn er Miete kassieren will, muss er akzeptieren, dass die Mieter sich ihren Besuch selbst aussuchen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 7. April 2008 16:04
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Definitiv NEIN...Deine Wohnung ist deine Privatsphäre, kannst darin empfangen wen du willst. Im Vertrag steht das du keine halten darfst (was OK ist) aber nicht was du für Besuch bekommen darfst. Hängt jetzt davon ab wie gut du zu deinem Vermieter stehst und wie euer Verhältnis in Zukunft sein soll...das musst du entscheiden!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 7. April 2008 16:06
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Nur, wenn er länger bei dir ist, bzw. wenn es zu Problemen kommt. Wie lautes Bellen, an den Türen kratzen oder über hin machen. Aber gegen einen Tagesbesuch, oder gegen ein Wochenende kann er nichts haben.


anonym
beantwortet von newyorklara am 30. Mai 2008 21:35
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nee nicht wirklich, die besuchen dich doch nur und wohnen nicht bei dir^^ süße frage


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. April 2008 23:39
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Darf er nicht.


anonym
beantwortet von Rolfe am 7. April 2008 18:55
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Der Vermieter darf dem Besuch definitiv nicht verbieten, einen Hund mitzubringen. Übrigens: Seit neuester Rechtsprechung ist ein generelles Verbot der Hundehaltung nicht zulässig. Zumindest könnte der Mieter diese Klausel gerichtlich überprüfen lassen - das Gericht prüft dann, wessen Interessen im Einzelfall schwerer wiegen. Im vorliegenden Fall hatte der BGH bei einer älteren Dame darüber zu entscheiden, ob das Hundehaltungsverbot die Mieterin unzulässig benachteiligt. Im BGH-Urteil wurde erstmals klargestellt, dass der Vermieter nicht generell das Halten von Hunden verbieten darf. Das Urteil der unteren Instanz wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer der unteren Instanz zurückgewiesen. Es gibt in dieser Sache also noch keine endgültige Entscheidung. Wihtig ist aber, dass ein Hundehaltungsverbot im Mietvertrag kein Dogma ist und vielmehr der richterlichen Nachprüfung unterliegt.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 7. April 2008 16:14
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Wär ja noch schöner, wenn ein Vermieter mir vorschreiben würde, wen ich empfangen darf oder nicht. Natürlich darfst du Besuch mit Hund empfangen.


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