Ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses hat sich im Innenhof neben den Garagen wo normalerweise noch 2 Parkplätze frei wären ein Schild "Privatparkplatz - Parken für Unbefugte verboten" aufgestellt und beansprucht diesen für sich (wenn er 1-2 mal im Monat zu Besuch kommt), schriebt jedoch "Strafzettel" in Form von Abmahnungen an die Mieter, die sich dort hinstellen. Darf er a) das Schild hinstellen und b) deshalb Abmahnungen schreiben?

Wenn der Vermieter auch besitzer ist, darf er das. wenn er nur Verwalter ist, nicht. Die Abmahnungen sind aber in beiden Fällen unwirksam.

Das Schild darf er schon hinstellen.
Aber Abmahnungen kann er sich sparen, die sind rechtlich völlig unwirksam
Natürlich kann er das!
Die Abmahnung dazu muß ebenfalls ernst genommen werden sichert sie ihm einen Grund zur Kündigung. (wenns auch übertrieben scheint)

Wenn es ihm gehört - natürlich darf er Parkplätze reservieren. Nur das mit den Abmahnungen scheint mir nicht ganz "sauber". Solange er nur mahnt, ists in Ordnung, wenn es aber deswegen in Richtung Kündigung geht, erscheint es mir nicht mehr angemessen.

Und wenn er Bock hat, kann er auch ein Plumpsklo aufstellen. Den Mietern geht es nicht mal was an, was er mit dem freien Platz macht.