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Darf ein Vermieter einen Reserveschlüssel behalten, oder ...

gefragt von Vinc1 am 07.03.2008 um 8:55 Uhr

...muss er alle Wohnungsschlüssel aushändigen?

Bedanke mich schon jetzt für hilfreiche Antworten.

Gruss Vinc


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DrLove
beantwortet von DrLove am 7. März 2008 08:56
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nein, er darf keinen zurückbehalten, es sei denn du vertraust ihm und überlässt ihm einen, was ich aber nicht machen würde!


lachnieth
beantwortet von lachnieth am 7. März 2008 09:01
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Er darf nur mit Deiner ausdrücklichen Erlaubnis einen Schlüssel behalten.
Du solltest aber auf jeden Fall Deinem Vermieter mitteilen wer einen Reserveschlüssel währen Deiner Abwesenheit hat. Sollte wegen irgendwelcher Vorfälle Deine Wohnungstüre aufgebrochen werden müssen, so musst Du für alle Schäden aufkommen.

Kommentar von anjanni am 7. März 2008 09:06

Genau so ist es.

Ich mache meine Mieter immer darauf aufmerksam, daß sie mir mitteilen sollen, bei wem sie einen Schlüssel hinterlegen für den Notfall. Aber als Mieter darf man daran auch wirklich selbst denken!

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 7. März 2008 09:07

Von dem Notfall würde ich nicht ausgehen. Wenn Gefahr in Verzug ist darf man fasst ALLES, aber keiner muß Jemanden einen Ersatzschlüssel aushändigen. Und selbst mit Ersatzschlüssel macht sich Jeder Strafbar wenn er in die Wohnung ohne ausdrückliche Erlaubnis geht, es ist mindestens Hausfriedensbruch.


Luise
beantwortet von Luise am 7. März 2008 08:55
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Er muss alle aushändigen. Ausnahmslos.

Kommentar von Vinc1 am 7. März 2008 09:00

Vielen Dank für eure Antworten. Gilt auch für die Anderen :-)


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 7. März 2008 09:01
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Nein, auf keinen Fall und weil das ständig von einzelnen Vermietern so praktiziert wird und diese jede Gelegenheit ausnutzen sich während der Abwesenheit des Mieters in dessen Wohnung um zu sehen, einfach den Zylinder austauschen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 7. März 2008 09:04

Boa, - so schlechte Erfahrungen gemacht! Darauf wär ich nicht gekommen.

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 7. März 2008 09:09

zyliderwechsel mach ich auch immer.

tip: nimm gleich einen, der sich auch aufschliessen lässt, wenn innen ein schlüssel steckt, kostet zwar mehr, aber spart den teuren schlüsseldienst!

Kommentar von anjanni am 7. März 2008 09:22

so viel mehr kosten die nicht, wenn man bei den anderen nicht gerade Billigsware nimmt


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 7. März 2008 09:04
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Hi Vinc natürlich darf der Vermieter keinen Schlüssel für Deine Wohnung (Haus) behalten. Ich bin bis jetzt zwei mal übersiedelt und haber immer sofort ein neues Schloß eingebaut, aus Sicherheitsgründen. Manche Vermieter behaupten sie hätten nur zwei Schlüssel aber wer weiß! Grüße gfolj


Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 7. März 2008 09:10

vor allen dingen, weil ein schlüsselsatz immer aus drei schlüsseln besteht....

Kommentar von 7e4719290f103803e522699e825d275fsmalllachnieth am 7. März 2008 13:39

Wie viele Schlüssel sich der Vormieter anfertigen liess und dann verteilt hat, weiss auch kein Mensch. Deshalb ist der Austausch des Schliesszylinders (auch von Seiten des Vermieters aus gesehen) eine legitime Angelegenheit.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. März 2008 08:58
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Er muß Dir alle aushändigen. Ob und bei wem Du einen Ersatzschlüssel deponierst, entscheidest Du. Möchtest Du, dass der Vermieter in Deiner Abwesenheit durch Deine Wohnung läuft? Also! Lasse Dir alle Schlüssel geben!


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