Darf ein Vermieter eine zugesagte Wohnung per SMS ablehnen?
Ich komme aus Hamburg wollte wegen des Studiums nach Bremen umziehen. Ich habe im Internet ein Angebot gesehen und habe mich per Telefon und SMS mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt. Der Vermieter hat mir dann eine Zusage erteilt dass ich dort einziehen kann. Jedoch bekam ich kurz vor dem Einzug die SMS vom Vermieter, dass dort jemand anderes eingezogen ist und deshalb ich nicht mehr einziehen kann. Meine Frage ist: darf der Vermieter kurzfristig eine Ablehnung per SMS erteilen? Welche Rechte bleiben mir übrig?
12 Antworten
Der Vermieter hat dir die Wohnung zugesagt, ohne dich persönlich zu kennen, ohne dass du die Wohnung besichtigt hast? Und du wolltest da einziehen, ohne einen Mietvertrag unterschrieben zu haben? Von all dem steht in deiner Frage nicht, so dass ich davon ausgehe, dass das zutrifft. Dann hast du vermutlich was falsch verstanden. Und natürlich darf der VM die Wohnung per sms absagen. Solange du keinen Mietvertrag unterschrieben hast oder eine schriftliche Zusage hast, kann der Vermieter so ziemlich alles.
Hast du irgend etwas schriftlich vorliegen. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und muss eingehalten werden, das Problem liegt aber im Nachweis!
Dan schreibe doch hier den Text der SMS der Zusage des Vermieters nieder, sonst orakelt die Gemeinde bis zum Ende der Zeit.
http://www.studenten-wg.de/Bremen,wohnung.html
Hast Du eine unverbindliche Zusage bekommen oder einen verbindlichen Vorvertrag abgeschlossen? So wie von Dir beschrieben nehme ich an, das war alles unverbindlich.
Und auch das mal gefragt: Ich habe schon oft bei Wohnungsbesichtigungen Mietinteressenten erlebt die begeistert riefen "Die Wohnung nehme ich". Wenn ich dann frage, ob wir sofort den Vertrag abschließen können, bekomme ich eben so oft Sprüche zu hören wie "Da muß ich erst mal eine Nacht drüber schlafen" oder "Ja, so war das auch nicht gemeint". Vielleicht hast Du so was auch mal gemacht. Stell Dir vor, dann würde der Vermieter auf die erste Aussage hin Zahlung der Miete von Dir verlangen. Begeistert wärst Du da sicher nicht.
solange du nix unterschrieben hast, dürfen alle alles................
Ich habe die SMS als schriftliches