Tari25 am 05.11.2009 um 18:36 Uhr
Darf ein Vermieter Hausteire, wie Katzen, Chinchillas, Kanienchen oder so verbieten?? (Keine Katzenzucht, es geht um eine einizige Katze!)

Um eine Katze zu halten, brauchst du die Erlaubnis vom Vermieter - also ja, darf verboten werden. Kleintiere wie Hamster, Kaninchen etc. sind erlaubt.

Generelles Verbot ist unwirksam, Kleintiere dürfen immer gehalten werden. Halteverbot für Katzen, Hunde ist zulässig. Zierkaninchen und Chinchillas fallen unter Kleintiere sind deshalb erlaubt.

Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes:
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden. Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind. MfG
Malkia am 5. November 2009 22:28 Hält der Mieter verbotenerweise Hund oder Katze, dann darf ihm der Vermieter deswegen allein in der Regel nie kündigen. Weigert sich der Mieter, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muss er auf Unterlassung klagen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er dazu aufgefordert wurde.
käfigtiere im normalen mass (also nicht grad ne karnickelzucht) müssen nicht genehmigt werden
Eine Katze darf verboten werden, Kleintiere wie HAmster oder Fische nicht. Schau mal hier:
Bei Katzen gibt es keine klare Rechtsprechung, ich würde das Risiko nicht eingehen. Kaninchen zählen aus mir unerfindlichen Gründen wohl auch noch zum Kleintierparagraphen. Ohne Erlaubnis darfst du Meerschweinchen, Mäuse, Kleinvögel usw. halten.
Tari25 am 5. November 2009 18:40 das heißt, ich sollte es lieber angeben, wenn ioch katzen habe??

wenn lt mietvertrag keine haustiere erlaubt sind, sind sie verboten.
Der Kleintierparagraph erlaubt es aber trotzdem :)
icke01 am 5. November 2009 18:51 dazu gehören aber keine katzen. damit ist nur käfighaltung gemeint.
ok danke