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Darf ein Vermieter/ Eigentümer Haustiere verbieten??

gefragt von Tari25Tari25 am 05.11.2009 um 18:36 Uhr

Darf ein Vermieter Hausteire, wie Katzen, Chinchillas, Kanienchen oder so verbieten?? (Keine Katzenzucht, es geht um eine einizige Katze!)

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Mietrecht x 3.902

himbeerrosa
beantwortet von himbeerrosa am 5. November 2009 18:37
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Um eine Katze zu halten, brauchst du die Erlaubnis vom Vermieter - also ja, darf verboten werden. Kleintiere wie Hamster, Kaninchen etc. sind erlaubt.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 5. November 2009 18:38

ok danke


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 23:16
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Generelles Verbot ist unwirksam, Kleintiere dürfen immer gehalten werden. Halteverbot für Katzen, Hunde ist zulässig. Zierkaninchen und Chinchillas fallen unter Kleintiere sind deshalb erlaubt.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 20:16
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Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes:

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden. Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind. MfG

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 5. November 2009 22:28

Hält der Mieter verbotenerweise Hund oder Katze, dann darf ihm der Vermieter deswegen allein in der Regel nie kündigen. Weigert sich der Mieter, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muss er auf Unterlassung klagen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er dazu aufgefordert wurde.


anonym
beantwortet von wildflower am 5. November 2009 18:40
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käfigtiere im normalen mass (also nicht grad ne karnickelzucht) müssen nicht genehmigt werden


anonym
beantwortet von stm81 am 5. November 2009 18:39
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Eine Katze darf verboten werden, Kleintiere wie HAmster oder Fische nicht. Schau mal hier:

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm


anonym
beantwortet von Moonie1970 am 5. November 2009 18:39
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Bei Katzen gibt es keine klare Rechtsprechung, ich würde das Risiko nicht eingehen. Kaninchen zählen aus mir unerfindlichen Gründen wohl auch noch zum Kleintierparagraphen. Ohne Erlaubnis darfst du Meerschweinchen, Mäuse, Kleinvögel usw. halten.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 5. November 2009 18:40

das heißt, ich sollte es lieber angeben, wenn ioch katzen habe??


icke01
beantwortet von icke01 am 5. November 2009 18:38
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wenn lt mietvertrag keine haustiere erlaubt sind, sind sie verboten.

Kommentar von Moonie1970 am 5. November 2009 18:39

Der Kleintierparagraph erlaubt es aber trotzdem :)

Kommentar von 5f32d4dd47b4a107f87fb606b780aec7smallicke01 am 5. November 2009 18:51

dazu gehören aber keine katzen. damit ist nur käfighaltung gemeint.


blackraser
beantwortet von blackraser am 5. November 2009 18:37
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wenn er keine tiere im haus haben möchte ja


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