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Darf ein Vermieter die Wohnung neu vermieten

gefragt von rettsan32 am 09.05.2009 um 19:11 Uhr

Darf ein Vermieter die Wohnung neu vermieten wenn noch nicht geklärt ist was mit einem mangel ist den der Vermieter dem alten Mieter in Rechnung stellen will?

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tompri
beantwortet von tompri am 5. Juni 2009 11:21
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Hilfreichste Antwort

Guten Tag,

grundsätzlich kann der Vermieter einer Wohnung diese nach Beendigung eines Mietverhältnisses wieder neu vermieten. Einen Mangel an der Wohnung hat nicht der Mieter zu beseitigen sondern der Vermieter. Sicherlich ist hier kein Mangel im rechtssinn gemeint. In aller Regel, vereinbaren Vermieter und Mieter einen Termin, bis zum welchen die Beseitigung von Schäden oder die Erledigung von Schönheitsreparaturen fertiggestellt werden müssen. Sind die Arbeiten sehr umfangreich und bis zum genannten Termin nicht erledigt, so wird der Vermieter vor der Neuvermieteung die Arbeiten durch eine Firma durchführen lassen und die angefallenden Kosten dem Altmieter in Rechnung stellen und meist mit der Kaution verrechnen und zzgl. ein Nutzungsentgelt(höhe der KM) erheben. Bei kleineren notwendigen Reparaturen wird die Wohnung in aller Regel sofort weitervermietet.

LG Tom


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sarrex
beantwortet von sarrex am 9. Mai 2009 19:14
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Ja...soll er sie denn jetzt leerstehen lassen und auf mieteinahmen verzichten


anonym
beantwortet von julie2 am 10. Mai 2009 08:51
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Sobald du die Schlüsseln übergibst ist ja auch dein Mietvertrag abgelaufen,also bist du auch nicht mehr Mieter dieser Wohnung und er kann weitervermieten. Sollte aus deinen Verschulden die Wohnung nicht weitermietet werden können,obwohl Mieter da wären,könnte er dich auf Mietausfall klagen. Natürlich muss dein Verschulden auch bewiesen sein. Die Wohnung ist,ausser die normale Abnützung,so zu übergeben,wie du sie übernommen hast. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 9. Mai 2009 20:17
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ja, er darf, oder auf obamadeutsch: yes, he can.

andernfalls würde ein mietausfall entstehen, der im verschuldenfall dem mieter angelastet werden müsste.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Mai 2009 19:13
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Wenn die Wohnung nicht weiter vermietet wird ist der Mieter eventuell zusätzlich wegen Mietausfall haftbar zu machen.

Will der Mieter das?


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