Hallo!
Ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin. Langsam wird sie immer penetranter.
Also von anfang an, da sie das Recht hat meine Wohnräume in angemessenen Abständen zu kontrollieren, hab ich das bis jetzt auch nicht als Problem gesehen. Allerdings ist es nun so, das sie nun schon jeden Monat vorbei kommt und sich jetzt sogar darüber aufregt wenn es staubig ist. Ich säubere zwar einmal pro Woche meine Räume, so daß die Wohnung für mich sauber erscheint. Allerdings will sie mich nun dazu verpflichten, das sie dann immer meine Räume sauber macht wenn ich übers Wochenende nach Hause fahre. Gleichzeitig soll ich dann auch noch ihr Saubermachen bezahlen. Als ich dazu nein sagte, will sie mir nun eine Abmahnung geben wo drin stehen soll das ich bis dem und dem Zeitpunkt nochmal putzen soll. Falls es nötig sein sollte lade ich gerne noch ein paar Fotos von den Räumen hoch die zeigen das alles im guten Zustand ist.
Kann mir jemand sagen wie ich nun zu reagieren hab bzw. was ich tun soll.
Schönen gruß
Frank
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Ich fasse es nicht, die hat überhaupt kein Recht, deine Wohnung zu kontrollieren. Lass sie nicht mehr in deine Wohnung, fertig!
In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seine Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377). Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).
Solange es dem Mietobjekt nicht abträglich ist, ist es Dein Problem wie oft oder nicht oft Du putzt. Ausnahme: Wenn die Reinlichkeit so schlecht wäre, das durch Geruchts- und Ungezieferbelästigung andere betroffen wären oder Messi-Verhalten die Wohnung unbrauchbar gemacht wird, dann hat der Vermieter schon Möglichkeiten einzugreifen. Also ruhig bleiben und falls Abmahnung kommt zu Mietergenesungswerk gehen.
lass dich abmahnen und bewahr das schreiben. vielleicht fehlt es dir mal an klopapier...
du musst nichts befürchten, kannst auch die unbegründete regelmäßige begehung der wohnung unterbinden. durch die mietzahlung hast du das hausrecht.

Hast du eine möblierte Wohnung gemietet? So wie du hier fragst, läge die Vermutung nahe. Aber selbst dann hätte die Vermieterin kein Recht so zu handeln und dich auch noch zu erpressen. Fordere sie auf, dir alle Schlüssel zur Wohnung auszuhändigen, notfalls bau neue Sicherungen ein. Du bist Besitzer der Wohnung und hast darüber das Hausrecht. Nur du bestimmst, wann und wer deine Wohnung betritt. Ohne wichtigen Grund darf das niemand einfordern. In meiner letzten Wohnung habe ich 33 Jahre gewohnt (musste wegen Abriss leider umziehen), der Vermieter war nicht ein einziges mal da um die Wohnung zu besichtigen und zu schaun, ob ich Staub wische. Solche Kontrollbesuche sind grundsätzlich nicht hinnehmbar, da kann dir die Dame erzählen was sie will.

Der Vermieter hat das Recht EINMAL pro Jahr, die Wohnräume zu begehen, allerdings auch nur um bauliche Veränderungen oder grobe Beschädigungen auszuschließen. Ansonsten hat er keinerlei Rechte. Mit Abschluss des Mietvertrages hat er die Hausrechte auf den vermieteten Raum abgetreten an den Mieter. Dringt er also trotzdem in die Wohnung ein, ist es Hausfriedensbruch. Wie sauber/unsauber es ist, geht den Vermieter rein gar nichts an, meine Vermieterin kommt auch diese Woche vorbei, da werd ich sicherlich nicht anfangen, alles klinisch steril zu halten.
Ich glaub Dir einfach nicht. Kein Vermieter hat das Recht, Deine Wohnung zu kontrollieren. Steht das etwa im Vertrag? Wenn Du wirklich so etwas unterschrieben hast, bist Du selber schuld, mußt es aber auch dann nicht zulassen. Aber trotzdem, ich glaube Dir nicht.
glaub mir, es gibt solche vermieter. dals rechtsberater beim mieterverein vergeht keine woche, in der du nicht einen neuen dieser spezies kennenlernst.
Du selbst schreibst, dass in angemessenen Zeiträumen eine Wohnungsbesichtigung stattfinden kann. Sicher hast Du dabei doch auch gelesen wie oft das ist. Wenn Du selbst die Vermieterin jeden Monat in Deine Wohnung lässt, so schaffst Du Dir doch selbst das Problem. Oder ist da etwa ein "Reinkommen" auf eine Art nachbarschaftlicher Basis und keine angemeldeten Wohnungsbesichtigungen? Eine Wohnungsbesichtigung muss mit Terminvereinbarung frühzeitig angekündigt werden und kann nur einmal pro Jahr stattfinden und auch wichtigen Gründen, die hier schon genannt wurden. Ansonsten musst Du niemanden hereinlassen. Mir scheinen das aber keine reinen Wohnungsbesichtigungen gewesen zu sein, sondern nur Neugierde und Du hast der Neugierde jedes Mal die Tür geöffnet.

Das ist echt stark. Unfassbar, welches Recht sich einige Leute herausnehmen wollen. Du musst den Vermieter die Wohnung nur besichtigen lassen, damit er bauliche Veränderungen oder Beschädigungen ausschließen kann. Oder natürlich wenn er Schäden beheben soll oder wenn die Wohnung oder das Haus verkauft werden und er mit Interessenten kommt. Das ist aber vorher abzusprechen. Aber zur Kontrolle ob Staub gewischt wird, das musst Du nicht zulassen. Und dass sie jetzt putzen will wenn Du nicht da bist - die will doch nur schnüffeln. Und dafür auch noch bezahlt werden. Bleib bei Deinem nein, und ich würde das Türschloss austauschen um sicher zu sein, dass sie in meiner Abwesenheit nicht in die Wohnung kann. Dem Vermieter steht kein Schlüssel zu.
Muss ich doch meinen Senf dazu geben:
KEIN Vermieter hat das Recht, regelmäßig und in kurzen Abständen eine Wohnung zu kontrollieren. Und auch 1 x jährlich ist nicht rechtens, es sei denn, es besteht ein entsprechender Verdacht (Schimmel, bauliche Mängel). Ansonsten kann der Vermieter einmal im Abstand von 2-3 Jahren kommen - wenn man ihn denn rein lässt.
Sag deiner Vermieterin ab sofort ist "Besichtigungsverbot" und wenn eine Abmahnung kommt - Papierkorb - du hast gar nichts zu befürchten.
hallo malika,
ich meine vor ein paar monaten auch dazu ein grundsatzurteil gelesen zu haben, ich glaube im vermietertelegram. es muss einen grund wie bauliche änderung oder kauf- bzw. mietinteressenten geben, und auch in deren begleitung ist das besuchsrecht eingeschränkt.
ansonsten DH