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Darf ein Vermieter die komplette Kaution bei der Schlüsselübergabe verlangen?

gefragt von XxmaeuschenxX am 02.04.2008 um 8:02 Uhr

Hallo alle zusammen. Ich brauche dringend eure Antworten!!!! Mein Mann und ich werden ab 01.05.08 eine neue Wohnung Mieten und der Vermieter will die ganze Kaution (2 Monatsmieten (990€)) bei der Schlüsseöübergabe und dazu noch eine Monatsmiete. Die Miete ist ja kein Problem aber darf der vermieter die komplette Kaution "im Vorraus" kassieren?


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 2. April 2008 08:10
6x
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Nein das darf nicht verlangt werden. Ihr habt das Recht zur Zahlung in drei Raten:

BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) 1Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. 2Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) 1Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. 2Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. 4Sie erhöhen die Sicherheit. 5Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


moon73
beantwortet von moon73 am 2. April 2008 08:09
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Die Mietsicherheit ist gemäß § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Beginn des Mietverhältnisses ist der Zeitpunkt, zu dem das Mietobjekt dem Mieter entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung zu stellen ist. Der Vermieter seinerseits kann die Schlüsselübergabe vor Mietvertragsbeginn nicht von der Zahlung der Mietsicherheit abhängig machen.

Gemäß § 551 Abs. 2 BGB ist der Mieter berechtigt, eine als Geldsumme zu leistende Mietsicherheit in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Dies kann er einseitig bestimmen. Dieses Recht ist zu Lasten es Mieters nicht abdingbar.

Ihr könnt also als Mieter bestimmen, dass ihr die Kautin in 3 Raten zahlen wollt. Eröffnet ein verpfändetes Sparbuch bei eurer Bank und zahlt dort die 1. Rate ein und gebt eurem Vermieter einen Nachweis darüber. Wenn ihr dem Vermieter die 1. Rate bar gebt, dann muß der Vermieter euch belegen , dass er eure Kaution zinsbringend angelegt hat.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 2. April 2008 08:09
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nein, Du hast die Möglichkeit die Kaution in 3 Monatsraten zu begleichen.....


Luise
beantwortet von Luise am 2. April 2008 08:10
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Ja, aber sicher. Das ist Teil des Mietvertrages. Und er "kassiert" nicht, sondern normalerweise übergibt man ein Kautions-Sparbuch an den Vermieter. Die Zinsen darauf gehören weiterhin euch.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 2. April 2008 08:17

Nein, da liegst du nicht richtig, Luise. Gemäß § 551 BGB kann die Kaution in drei Monatsraten bezahlt werden. Und der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die Kaution auf einem Sparbuch angelegt wird.

Ich zum Beispiel habe in den letzten drei Wohnungen, in die ich eingezogen bin, nie ein Sparbuch mit der kompletten Summe überreicht. Der Vermieter erhielt die Kaution von mir per Überweisung.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 3. April 2008 09:55

Danke, wieder was gelernt. Und wie wird dann verzinst? Ich kenne das nämlich nur so.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 06:58

Guckt du bei vollhyn:

(3) 1Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. 2Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. 4Sie erhöhen die Sicherheit. 5Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

§551 BGB, Absatz (3)


soust
beantwortet von soust am 2. April 2008 08:10
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Meines Wissens ja. Wir haben mal eine Kaution ein Vierteljahr im Voraus erlegen müssen - und wiederbekommen tut man sie meist erst ein halbes Jahr nach Auszug.

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung von Euch für den Fall, dass Ihr dem Vermieter zusätzlich Kosten während der Mietzeit bzw. danach verursacht. Deshalb will er sie vor der Schlüsselübergabe in voller Höhe haben - denn wer weiß (denkt er sich), ob er sie hinterher noch von Euch bekommt.

Versucht halt mal, ihm zu erklären, daß Ihr wegen des Umzugs momentan finanziell sehr knapp seid und bietet Ratenzahlung an: vielleicht geht er darauf ja ein. Viel Erfolg!


Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 2. April 2008 08:20

Nein Soust, da liegst du leider falsch. Gemäß § 551 BGB kann der Mieter die Kaution in drei Monatsraten bezahlen.

Macht ja auch Sinn, denn wer kann es sich denn schon leisten, einen Umzug und die Kaution für die neue Wohnung zu bezahlen, wenn die Kaution für die alte Wohnung vom alten Vermieter noch einige Zeit einbehalten wird...

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. April 2008 08:41

Tanzwiese, Dein Wissen über Mietrecht ist korrekt. DH für Dich

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 2. April 2008 09:02

Wiesel, HerrLich, so viel Zeit muss sein :(

Kommentar von 622a0a9071a62222d3609db9c8991a7fsmallsoust am 2. April 2008 10:57

Du hast Recht, Tanzwiesel, wie ich bei dejure.org zu meiner Überraschung feststellen musste. Dort steht zum Zeitpunkt der Kautionlegung:

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Man möchte ja nicht zu misstrauisch sein, aber für den Fall, dass ich ein Vermieter wäre, würde mich diese Regelung wohl kaum befriedigen. Sitzt der Mieter erst mal in der Wohnung, wird Geldeintreiben teuer, beschwerlich und oft erfolglos.


anonym
beantwortet von anjanni am 2. April 2008 13:17
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Darf er natürlich nicht, da das Gesetz vorsieht, daß Du die Kaution in drei gleichen Raten zahlen kannst.

Aber: Manche Vermieter nutzen es aus, wenn gerade Wohnungsmangel an einem Ort herrscht. Ich hatte mal einen Vermieter (mein letzter...), der unterschreib erst den Mietvertrag, als ich ihm die gesamte Kaution auf den Tisch gelegt hatte. Da ich damals etwas Druck hatte, eine akzeptable Wohnung zu finden, mußte ich mich zähneknirschend darauf einlassen. Sonst hätte ich eben auf der Straße gestanden...

Seit ich selber Vermieter bin, habe ich mir vorgenommen, Mietern gegenüber immer fair zu sein.


anonym
beantwortet von justin123 am 20. Juni 2008 13:22
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Warum sollte wohl ein Vermieter seine Wohnung an einen Mieter vermieten, wenn der noch vor Zahlung der Kaution rumzickt? Das schnuppert ja schon vorm Einzug nach Ärger! Die Haltung des Vermieters ist also durchaus verständlich. Man sollte den Vermieter auch nicht als Feind betrachten, was Du mit "kassieren" letztendlich machst. Sprich offen mit ihm und überzeuge ihn, dass Du das in drei Raten zahlen kannst, muß aber auch nachvollziehbar und möglich sein!


anonym
beantwortet von pretzi100 am 22. August 2008 00:25
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Hallo, habe leider (viel) zu spät Euer Anliegen gelesen! Ich hoffe, dass ihr Euch in der neuen Wohnung bereits gut eingelebt habt. Für´s nächste mal in Punkto Mietkaution ein kleiner Tipp von mir! Schaut mal unter www.mietersparstrumpf24.de - dort bekommt Ihr jährlich gesicherte Zinsen in Höhe von 6,35%. Rechnet mal mit dem dort angebotenen Zinsrechner nach - Ihr werdet staunen! Alles Gute - pretzi100


anonym
beantwortet von mkasper am 29. November 2008 15:13
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Als Bestandteil des Mietvertrags geht das nicht, da sind 3 Monatsraten rechtsgültig. Ich kann allerdings nur jedem Vermieter raten, vor Abschluß des Mietvertrags die Kaution zu "kassieren" und wenn das so nicht akzeptiert wird jemand anders zu suchen. Ich hatte mich auf die drei Monatsraten entsprechend dem Mietvertrag verlassen, habe aber bisher kein Geld für die Kaution erhalten. Der Anwalt sagte mir, dass wegen unterlassener Kautionszahlung nicht gekündigt werden kann. Was noch dazu kommt, ist dass nach neuesten Rechtsprechungen auch Vereinbarungen hinsichtlich Renovierung bei Auszug rechtlich nicht durchgesetzt werden können. Meine Konsequez: Ich vermiete überhaput nicht mehr, ich spare mir dadurch nicht nur den Ärger sondern auch noch Steuer.


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