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darf ein vermieter die betriebskostenabrechnung abändern?

gefragt von marion210866 am 20.07.2008 um 1:09 Uhr

darf der vermieter zb.wenn er sonst die mülltonnen per wohneinheiten gerechnet hat plötzlich per personenanzahl rechnen.wir haben in einem 6 familienhaus jeder seine eigenen tonnen,nur plötzlich soll ich doppelz soviel zahlen als meine nachbarin obwohl wir nach wie vor jeder seine eigene tonnen nutzt und auch bei der stadt per tonnen abgerechnet wird.ist das zulässig?


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nebenkosten (251)
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Reply


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 20. Juli 2008 01:13
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Nein, Du kannst auch Deine Tonne selbst anmelden und separat und unabhängig vom Vermieter bezahlen. Das kannst Du mit den örtlichen Stadtwerken klären. Ist ein bischen Aufwand, weil das nicht gleich jeder kapiert...

Kommentar von jotde01 am 20. Juli 2008 01:18

auch gut...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. Juli 2008 09:24

so einfach ist das auch nicht, da zum Aufstellen der Vermieter gefragt werden muß. Wenn der sagt, er will keine zusätzlichen Tonnen, damit nicht so viel davon rumstehen, geht das nicht


anonym
beantwortet von jotde01 am 20. Juli 2008 01:15
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die Müllgebühren müssen so abgerechnet werden, wie sie als Kosten dem Vermieter entstehen, das heißt, er darf daraus keinen weiteren Nutzen ziehen. Da ihr eine Tonne per Wohnung habt, wird diese auch so zwischen dem Entsorger und dem Vermieter als eine Tonne (ganz egal wie viel Personen in dem Haushalt leben) abgerechnet. Wenn sich die Personenzahl dramatisch erhöht könnte dafür natürlich eine größere Tonne notwendig werden, die dann andere Kosten verursacht, aber auch wieder nur pro Tonne.


Mismid
beantwortet von Mismid am 20. Juli 2008 09:27
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Die Einnahmen dürfen nie über den Gesamtkosten liegen! Wenn jeder seine eigene Tonne hat, macht es ja keinen Sinn über Personenzahl abzurechnen, ebensowenig wie nach Quadratmetern.


anonym
beantwortet von Prinzessin10011 am 21. Juli 2008 00:31
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nein, der Vermieter will sich offensichtlich bereichern.




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