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Darf ein Vermieter das Kabelfernsehen kappen?

gefragt von Fisherman am 02.11.2007 um 19:22 Uhr

Hallo! Folgende Situation: Ein großes Mietshaus mit drei Eingängen. Der mittlere Teil ist verkauft worden. Der Neue Besitzer will hier das Kabelfernsehen kappen? Darf er das? Grüße. Fisherman.

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Recht x 35.224 Vermieter x 1.339 Kabelfernsehen x 96

MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 5. November 2007 11:49
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Die Frage ist zwar schon 3 Tage alt, ich gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu:

Man muss unterscheiden (das klingt in anderen Antworten ja schon an), ob die Mieter Einzelverträge mit der Kabelfirma haben oder ob der Vermieter einen Vertrag mit der Kabelfirma hat, den Mietern den Kabelanschluss vermieterseitig stellt und die Kosten auf die Nebenkostenlast umlegt.

Haben die Mieter Verträge mit der Kabelfirma, dann hat der Vermieter damit nichts zu tun. Er muss den Zugang der Mieter zum Kabelnetz gewähren, so wie er auch die Zugänge zu Strom, Gas, Wasser usw. gewähren muss. Leitungen durchtrennen oder abklemmen darf er natürlich nicht.

Stellt der Vermieter den Mietern den Kabelanschluss, dann ist darüber und über die Umlage als Nebenkostenposition vermutlich etwas im Mietvertrag geregelt. Den Mietvertrag übernimmt der neue Vermieter ohne Einschränkung; er kann auch nicht einzelne Regelungen einseitig ändern. Allerdings kann der Vermieter den Vertrag mit der Kabelfirma kündigen und zu einen anderen Anbieter wechseln. Dem Mieter dürfte egal sein, welchen Kabelanschluss ihm sein Vermieter stellt. Nur wenn der neue Kabelanbieter wesentlich teurer ist und der Mieter entsprechend höhere Umlage zahlen soll, wird es zu einem Problem des Mieters. Hiergegen kann sich der Mieter wehren, indem er die Umlage nur in der bisherigen Höhe zahlt und sich auf Unwirtschaftlichkeit beruft.

Vor Gericht kommt es aber wie immer auf den Einzelfall an. Ein Gespräch mit dem Vermieter im Vorfeld ist meist besser als ein Rechtsstreit.


anonym
beantwortet von Rolfe am 3. November 2007 00:04
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Wer ist denn Vertragspartner der Kabelgesellschaft? Ist das Kabelfernsehen Bestandteil des Mietvertrages oder hat der Mieter einen eigenen Vertrag (unabhängig vom Mietvertrag) mit der Kabelgesellschaft? Im letzteren Fall hat der Vermieter gar nichts zu sagen. Sollte der erstere Fall vorliegen, hilft ein Blick in den Mietvertrag.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 2. November 2007 22:02
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Vielleicht ist der neue Besitzer nur falsch informiert. Wenn er kein Kabelfaernsehen will, kann man seinen Anschluss stillegen, ohne dass die Leitungen zu den Nachbarn dadurch unterbrochen werden müssen. Das sollte man ihm einmal sagen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. November 2007 20:06
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Schau in den Mietvertrag, da muss das geregelt sein.

Wenn nicht, dann hat er den Hausteil so übernommen , wie das bei Uernahme war. Da ist dann eine Alternative zu bieten, bzw. auch eine Minderung der Nebenkosten möglich

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 3. November 2007 09:22

Neben den Nebenkosten würde ich auf jeden Fall auch die Kaltmiete mindern, weil es sich um eine Verschlechterung der Wohnverhältnisse handelt.


holodeck
beantwortet von holodeck am 2. November 2007 19:41
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Mal unabhängig davon, ob er darf oder nicht - das ist doch ein sehr merkwürdiges Ansinnen, oder? Was sollte der neue Eigentümer denn davon haben?

Wenn es keinen vernünftig nachvollziehbaren Grund dafür gibt (sprich, z.B. eine bessere Alternative), dann riecht das verdächtig nach Nebenkampfschauplatz. Taktik: man zermürbe und schwäche seine Gegner mit Scheinangriffen, dann sind sie schwach, wenn der eigentliche Vorstoß erfolgt.


busfahrer
beantwortet von busfahrer am 4. November 2007 12:53
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nein. Das ist Sachbeschädigung. Du hast ja dafür bezahlt.Eigentum verpflichtet.Das hätte er vor dem Kauf regeln müssen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 3. November 2007 11:40
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Wohnst Du eigentlich selbst im mittleren Teil und wärst von der Kappung unmittelbar betroffen oder wird hier nur die "Durchleitung" zu "Deinem" Teil gekappt?

Im Fall 1 ginge es ja darum, was in Deinem Mietvertrag steht - wenn der Kabelanschluss dort erwähnt ist, dann darf er ihn so ohne weiteres nicht kappen.

Wenn der Anschluss dort nicht erwähnt ist, dann darf er das mit angemessener Vorwarnung wohl schon, denn er ist ja nicht verpflichtet, für Deinen TV-Empfang zu sorgen, wenn das auch über terrestrische Antenne, DVB-T oder Sat-Anlage möglich wäre.

Im Fall 2 wäre die entscheidende Frage, was in dem Vertrag über den Verkauf des mittleren Teils steht und was Dein Vermieter zu dem Thema sagt.


anonym
beantwortet von Devil7813 am 2. November 2007 20:32
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Nein darf er auf keinen Fall Medien gehören mittlerweile zum standart es ist kein Luxus. Da mußt du dich mit deinen Vermieter in verbindung setzen die haben schließlich dafür zu sorgen das du Kabel empfangen kannst Kabel deutschland ist bis zum haus Verantwortlich und im haus der Vermieter wenn du Kabel zahlen tust Muß der Vermieter dafür sorgen das die Kabel Vorhanden und auch heil sind. Das steht sogar im Mieterschutzgesetz.


sender
beantwortet von sender am 2. November 2007 19:31
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Wenn das eine Leistung ist, die im Mietvertrag verankert ist, dann geht das auf jeden Fall nicht so einfach zu kappen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 2. November 2007 19:27
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Wenn er eine ordentliche Alternative bietet, ja.

Kommentar von rama25 am 3. November 2007 17:42

Nein. Wenn der Kabelanschluß im Mietvertrag verankert ist, darf er das nicht. Will er allerdings auf günstigere Alternativen umstellen (SAT, DVB-T, usw.), muß er auch den Mietvertrag ändern und damit auch die Miete. So ohne weiteres kann er das nicht machen, egal, ob er Alternativen bietet oder nicht.


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