Frage von Spunk77 09.12.2011

Darf ein Verkäufer meiner Tochter etwas verkaufen ???

  • Antwort von GFSantaClaus 09.12.2011
    15 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich finde es ulkig, dass du dem Schlachter verbieten willst, Ware zu verkaufen, weil du es nicht schaffst, dass deine Tochter auf dich hört.

    Warum muss der Schlachter Umsatzeinbußen hinnehmen, wenn du deine Tochter nicht richtig erziehen kannst?

    ;-)

    Von hinten sticht die Biene, mein Kind.

    Ho-Ho-Ho!

  • Antwort von Mehli85 09.12.2011
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der Schlachter darf verkaufen was er will.

    Es ist an dir und/oder der Schule zu verhindern das das Schulgelände während der Unterrichtszeiten verlassen wird.

    Das ist nicht das Problem des Metzgers.

    Bei uns war es damals unmöglich, aufgrund der Pausenaufsichten, das Schulgelände zu verlassen. Normalerweise darf dies von der Schule nicht gedultet werden. Aber auch dein Erziehung ist dabei gefragt, deiner Tochter zu erklären was warum und wie...

    Dem Metzger trifft in meinen Augen keine Schuld.

    BTW: Wegen welchem vergehen möchtest du denn gegen ihn vorgehen? Willst du Ihn verklagen weil er bonbons verkauft? Lächerlich!

  • Antwort von Backniete 09.12.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es geht doch eher um die Frage warum die Schule erlaubt, dass die Kinder das Schulgelände verlassen! Da würde ich mal dringend ein Gespräch mit dem Direktor führen! Außerdem liegt es ja an Dir, ob Du Deinem Kind Geld mitgibst und ihr nicht untersagst in den Pausen dort hin zu laufen!

  • Antwort von Maerchenkiste 09.12.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nach meinem Wissensstand dürfen Kinder für ihr Taschengeld " ungestraft " einkaufen. Wenn die Kinder während der Schulzeit das Schulgelände verlassen, dann ist dies ein Problem, dass die Schule zu unterbinden hat. Gibt es dort keine Pausenaufsicht??? Und was nun den Metzger angeht, DEM kann man nun wirklich nichts anhängen!!!!! Tadeln könnte man bestenfalls DICH wegen nicht fruchtender Erziehungsversuche. Du solltest einer 9 Jährigen doch noch etwas erfolgreich verbieten können!!!!!!

  • Antwort von user1439 09.12.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Solange er Dein Kind nicht schlachtet darf er Süßigkeiten verkaufen bis die Heide wackelt. Wenn Du Erzeihungsprobleme hast, Kann der Metzger sicher nichts dafür - kopfschüttel.

  • Antwort von ErnstWilkinson 09.12.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Also, ich weiß es nicht. Frage mich aber, wieso DU es nicht hinbekommst deine 9-jährige Tochter dahin zu erziehen, dass sie das Schulgelände nicht verlässt und dort einkauft, wenn du es nicht willst!

  • Antwort von Sumselbiene 09.12.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Vielleicht sollte man lieber mal mit der Schulleitung sprechen, damit die ein Auge darauf haben, dass die kleinen Kinder nicht mehr das Schulgelände verlassen können während der Schulzeit...

    Dem Schlachter verbieten, das zu verkaufen kannst du nicht.

    Aber du könntest versuchen, deine Kinder richtig zu erziehen. Dann hören die nämlich auf dich und machen das nicht mehr, wenn du es ihnen verbietest.

  • Antwort von Lebensschule 09.12.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Warum nimmt Deine Tochter Geld mit in die Schule, wenn die Probs bekannt sind. Wir hatten ein ähnl. Prob. vor einigen Jahren mit der Grossen, also hab ich sie konsequent jeden morgen "auf links" gedreht, damit sie kein Geld mit hatte. Hat sie es doch irgendwie geschafft, gab es in der Woche kein Taschengeld in bar, sondern wurde auf das Sparkonto überwiesen...

  • Antwort von Siebenschlaf 09.12.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja, das darf er.

    Und ich würde nicht den Schlachter zur Verantwortung ziehen, sondern die Schule die es zuläßt dass die Kinder den Schulhof verlassen .

  • Antwort von guinan 09.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er darf deiner Tochter etwas verkaufen- aber du darfst jeden Kauf rückgängig machen (wenn er etwas verkauft tut er es also auf sein Risiko). Problem ist der Taschengeldparagraph- Süßigkeiten sind von einem geringen Wert, da das Geld zurückfordern wäre schwer.

    Ich würde mal mit der Schule reden- es kann doch nicht sein, dass diese dulden, dass Kinder das Schulgelände verlassen. Bei uns wäre damals die Hölle losgewesen, wenn das jemand getan hätte. Also hats einfach mal ne empfindliche Strafe zu geben und ein Lehrer muss eine Weile sich ans Tor stellen und dort Aufsicht führen (Lehrer haben viel zu tun- vielleicht könntet ihr Eltern anbieten, dass ihr abwechselnd mit bereit seid, Toraufsicht zu führen?)

    Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Kinder kein Geld in die Hand bekommen. Taschengeld wird von euch verwahrt- wenn sie was braucht, darf sie es bei dir abholen. Und das Geld für Schulmilche wird vom Lehrer eingesammelt und für die ganze Woche bestellt und in die Klasse gebracht.

  • Antwort von Traumfaenger04 09.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Erzieh Deine Tochter und nicht den Schlachter. Gib ihr kein Geld mit, schon ist das Problem aus der Welt. Das was Du ihr als Taschengeld zugestehst, spare für sie. Das mach so lange bis sie begriffen hat, was sie darf und was nicht.

  • Antwort von BabeNikita 09.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der Mann kann verkaufen was er möchte... Und wenn die Kinder das Schulhofgelände verlassen, obwohl sie das nicht dürfen, liegt das 1. an der Erziehung und 2. an der fehlenden Überwachung der Schule. Wobei ich sagen muss dass wir früher auch immer zum Metzger nebenan gegangen sind obwohl wir das Gelände nicht verlassen durften. Da sagt keiner was, ist leider so!!! Und wenn du das nicht willst, rede zu ersteinmal mit deiner Tochter. Und dann evtl. mit der Schulleitung. Aber doch nicht mit dem Schlachter...

    Im Notfall: Kein Geld mehr dem Kind mitgeben!!!

  • Antwort von Undsonstso 09.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ich finde es - ehrlich gesagt - viel bedenklicher, dass die schule nicht dafür sorge trägt, dass die kinder das gelände nicht verlassen..... wenn deine tochter nicht das einzige kind ist, was ausbüxt und die kinder in scharen das schulgelände verlassen, würde ich der schulleitung licht ans rad machen....

  • Antwort von hexenturm 09.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    da kannst du nichts machen der schlachter darf deine tochter das verkaufen.die schule verstößt gegen die aufsichtspflicht,die lehrer müßen auch aufpassen das keiner das schulgelände verlässt. du mußt deiner tochter auch nochmal gut zureden das sie das nicht darf .

  • Antwort von sonne64 09.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    das ordnungsamt herranziehen ist eine lösung

  • Antwort von Ontario 21.04.2012

    Normalerweise dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen, so diese noch keine 18 Jahre alt sind und damit volljährig. Rennt das Kind über die Strasse und wird von einem Auto erfasst, hat die Schule ihre Fürsorgepflicht verletzt und damit ein Problem. Dem Metzger darfst du das Verkaufen von Ware nicht untersagen.Kannst auch nicht rechtlich gegen ihn vorgehen, weil hierzu eine Rechtsgrundlage fehlt. Ein Schlachter darf auch Brötchen verkaufen, obwohl er kein Bäcker ist. Genauso verhält es sich mit Süssigkeiten und evtl. Getränken. Du könntest dich an die Schulleitung wenden und diese darauf aufmerksam machen, dass die Aufsicht hier nicht ihrer Pflicht nachkommt und den Kindern verbietet, das Schulgelände zu verlassen. Das wäre aus meiner Scht der einzige Weg, hier Abhilfe zu schaffen. Lehnt die Schulleitung die Aufsicht ab, dann kannst du dich an die übergeordnete Schulbehörde wenden und dein Problem vortragen. Die Schule ist verpflichtet, solange Unterrichtszeiten abgehalten werden, dass in den Pausen eine Aufsicht zugegen ist.

  • Antwort von Stadtreinigung 09.12.2011

    Der kürzeste und schnellst Weg ist zur Polizei,auch um zu verhindern das sich da was entwickeln kann und nicht gut enden wird,meine damit Kind und Schlachter

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