Darf ein Verkäufer in meine Einkaufstüten schauen
Hallo,
hat die Kassiererin das Recht an der Kasse in meine Einkaufstüten zu schauen. Ich habe seit öfteren das Problem, da ich immer in mehreren Geschäften einkaufe, dass ich dann in ein Geschäft mit Tüten gehe und an der Kasse die Verkäuferin in meine Tüten schauen möchte. Darf die das überhaupt?
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hallo. Nein das darf ein Verkäufer nicht! Ein Verkäufer hat niemals das Recht Dich zu durchsuchen oder Dich aufzufordern, Deine Taschen zu lüften.
Wenn ein Geschäft z.B. in einer Einkaufszone liegt, dann muss das Geschäft davon ausgehen, dass Leute mit bereits gekauften Waren aus anderen Läden in den eigenen Laden geht.
Falls Dich jemand (natürlich zu unrecht!) des Diebstahles bezichtigt und Dich auffordert, Deine Taschen zu lüften, bestehe grundsätzlich auf die Anwesenheit der Polizei.
p.s. gib grundsätzlich niemals Deine Quittungen und Bons aus der Hand! Viele Ladendetektive sacken die gerne ein. Daher zahle ich beispielsweise immer mit der EC Karte. Der Kontoauszug und die Rechnungsnummer kann so immer als Beweisstück herhalten!
Gruß!
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Definitiv NEIN !!!
Allerdings: Wenn du nichts zu befürchten hast,zeigst du der Kassiererin freiwillig den Inhalt deiner Tasche(n). Lg Lancuci :-)
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NEin, das darf nur die Polizei. Allerdings dürfen die drauf bestehen das du bleibst bis die kommt.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Nein, du bist nicht verpflichtet die Verkäufer in deine Taschen schauen zu lassen, denn da haben die keinerlei Berechtigung zu. Anders sieht es aus bei der Polizei, die musst du schon in deine Tasche schauen lassen, denn die haben das Recht dazu...
Wurde auch häufiger in Geschäften von der Kassiererin gefragt ob sie in meine Schultasche gucken darf. Habe nur ein klares, direktes Nein ausgesprochen und gut war. Ich mag halt keine Schnüffelnasen in meinem Privateigentum, und da sie sowieso kein Recht drauf haben, heißt es meine Antwort auf die Frage immer Nein.
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ganz klar - nein! Taschenkontrollen darf bei konkretem Verdacht nur die Polizei durchführen. Selbst wenn im Geschäft ein entsprechendes Schild hängt ("Unserer Kassiererinnen sind verpflichtet .....") ist es nicht erlaubt.
Jetzt aber mal in die Praxis. Du willst ja schließlich nicht immer warten, bis die Polizei kommt, oder? Außerdem könnte es durchaus passieren, wenn Du ständig auf Dein Recht bestehst, könntest Du Hausverbot bekommen - Motto: Mit dem wollen wir nichts mehr zu tun haben ....
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
es gibt Geschäfte, bei denen bereits am Eingang steht, dass du damit einverstanden bist, dass deine Einkaufstasche kontrolliert werden darf. Wenn dem so ist, ja, denn du hast dich durch das Betreten des Geschäftes mit dieser Bedingung einverstanden erklärt. Ansonsten darf sie - nach vermutetem Verdacht - die Polizei holen, um deine Tüten und Taschen zu inspizieren. Einfacherer Weg ist es, gleich beim Betreten an eine Kasse oder zur Info zu gehen - falls keine Aufbewahrungsfächer vorhanden sind - und dort die Tüten zu deponieren. Wird allgemein auch so gehandhabt!
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Der Hinweis auf Abgabe der Taschen oder Einverständnis zum Vorzeigen ist aber ein unterlegenes Recht gg den Beschluß des Bundesgerichtshofs
Nur bei dringendem Tatverdacht darf die Polizei dann gerufen werden. Taschenkontrollen sind nicht zulässig
Aktenzeichen VIII ZR 106/93
Kunden, die das Vorzeigen verweigern, dürfen nicht mit Hausverbot belegt werden
Komisch nur, daß die Kundin vor mir nicht kontrolliert wurde mit Pelzmantel etc. Ich habe nur reduzierte Ware gekauft, die kurz vor dem MHD Datum war sowie Kleinigkeiten, war mit meiner Arbeitshose etc wohl nicht gerade nach Kaufkraft aussehend beurteilt worden
Außerdem konnte ich meine Tasche nicht draußen lassen, weil ich mit dem Rad einkaufte
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Laß sie vorher reinschauen, dann weiß sie was drin ist !!!
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Grundsätzlich nein. Kassierer, Türsteher etc. dürfen nicht verlangen, die Taschen zu kontrollieren. ABER: im Zweifelsfall kann dann verlangt werden, dass du solange bleibst, bis die Polizei da ist, denn DIE darf reinschaun.
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Nein,darf sie nicht,
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Antwort von OOOAdrianaOOO 22.01.2012
Ja, darf sie ! Sie guckne manchmal nach, ob da was drin ist.
Kommentar von RtlisrotzRtlisrotz 22.01.2012Du hast leider unrecht!
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DAVOR Nein! DANACH Ja!
Also vor dem Einkauf nicht. Nur nach dem Einkauf wenn sie der Meinung ist du hast was gestohlen
Kommentar von RtlisrotzRtlisrotz 22.01.2012Hi. Auch Du hast leider unrecht!
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Ich denk schon - schließlich dürfen sie auch die Taschen kontrollieren -allerdings nur falls ein Verdacht besteht
Kommentar von jakkilyjakkily 22.01.2012Aber nur die Polizei...
lg, jakkily
Also hier haste auf jeden Fall recht. ;) DH!^^
weiß ich doch, sonst hätte ich das ja nicht geschrieben...
;))