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Darf ein Tagespflegeangestellter auch ambulant eingestzt werden?

gefragt von Havanna3 am 15.10.2009 um 19:28 Uhr

Ich arbeite als Altenpflegehelferin in einer Tagespflegeeinrichtung und meine Chefin fragte mich ob ich auch ambulant fahren würde. Ich sagte ihr das es nicht ginge mit der Begründung, dass ich ja noch eine kleine Tochter habe. Meine Chefin verwies mich daraufhin auf meinen Arbeitsvertrag in dem leider steht, dass ich inerhalb der Stadt und bis zu 50km außerhalb einsetzbar bin. Meine Frage ist nun ob das rechtens ist und mit welchen § sichdas begründet.

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Wally1
beantwortet von Wally1 am 15. Oktober 2009 19:29
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Wenns im Vertrag steht!


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faband
beantwortet von faband am 15. Oktober 2009 19:29
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mit deinem unterschriebenen arbeitsvertrag hast du das bestaetigt !


Sahaki
beantwortet von Sahaki am 15. Oktober 2009 19:29
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Wenn es in deinem Vertrag steht...


moon73
beantwortet von moon73 am 15. Oktober 2009 19:30
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Es ist rechtens, da es ja genauso in deinem Arbteisvertrag vereinbart worden ist.


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 15. Oktober 2009 19:29
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Ja, es ist rechtens.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 15. Oktober 2009 19:33
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Dann wirst Du wohl nach Deinem Arbeitsvertrag eingesetzt werden können, Du hast ihn ja sicher unterschrieben


TomMabuse
beantwortet von TomMabuse am 15. Oktober 2009 19:31
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den genauen paragrafen kenne ich nicht, aber es heißt "innerbetriebliches verweisungsrecht". problematisch ist allerdings, daß du als altenpflegeHELFER nicht selbständig arbeiten darfst. das heißt, es muß eine arbeitsaufsicht geben. ich würde versuchen, aus diesem argument heraus eine auswärtige verwendung abzuwenden.

sprich mal mit dem dbfk - deutscher berufsverband für krankenpflegeberufe > www.dbfk.de <


pezzi
beantwortet von pezzi am 15. Oktober 2009 19:30
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Vertrag so lautend? Unterschrieben? Dann musst du! Ich versteh den Zusammenhang mit dem Kind nicht...?!


anonym
beantwortet von Carsten19 am 16. Oktober 2009 13:32
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....... die Frage ist wo sollst Du eingestzt werden? Es wurde ja schon bereits gesagt, das Deine Einsatzgebiete-laut Deines Abschluss-im ambulanten Bereich sehr beschhränkt sin. A>uch sollte geklärt werden ob Du laut Tour auch bereits z.B. 6Uhr beginnen sollst oder hier andere Arbeitszeitmodelle angedacht sind. Vielleicht solltest Du aber auch überlegen die Chance im ambulanten Beich zu nutzen um Dich für eine Ausbildung nächstes Jahr zur Pflegefachkraft zum empfehlen. Ambulant vor sationär - als Pflegefachkraft bist Du echt gefragt.


jacky1966
beantwortet von jacky1966 am 16. Oktober 2009 13:24
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Hallo, Du hast Unterschrieben den Vertrag dann warst du damit einverstanden welcher Paragraph das ist weiß ich nicht kannst du aber bestimmt Google´n. Viel Glück!


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