Ich arbeite als Altenpflegehelferin in einer Tagespflegeeinrichtung und meine Chefin fragte mich ob ich auch ambulant fahren würde. Ich sagte ihr das es nicht ginge mit der Begründung, dass ich ja noch eine kleine Tochter habe. Meine Chefin verwies mich daraufhin auf meinen Arbeitsvertrag in dem leider steht, dass ich inerhalb der Stadt und bis zu 50km außerhalb einsetzbar bin. Meine Frage ist nun ob das rechtens ist und mit welchen § sichdas begründet.
mit deinem unterschriebenen arbeitsvertrag hast du das bestaetigt !

Es ist rechtens, da es ja genauso in deinem Arbteisvertrag vereinbart worden ist.

Dann wirst Du wohl nach Deinem Arbeitsvertrag eingesetzt werden können, Du hast ihn ja sicher unterschrieben

den genauen paragrafen kenne ich nicht, aber es heißt "innerbetriebliches verweisungsrecht". problematisch ist allerdings, daß du als altenpflegeHELFER nicht selbständig arbeiten darfst. das heißt, es muß eine arbeitsaufsicht geben. ich würde versuchen, aus diesem argument heraus eine auswärtige verwendung abzuwenden.
sprich mal mit dem dbfk - deutscher berufsverband für krankenpflegeberufe > www.dbfk.de <

Vertrag so lautend? Unterschrieben? Dann musst du! Ich versteh den Zusammenhang mit dem Kind nicht...?!
....... die Frage ist wo sollst Du eingestzt werden? Es wurde ja schon bereits gesagt, das Deine Einsatzgebiete-laut Deines Abschluss-im ambulanten Bereich sehr beschhränkt sin. A>uch sollte geklärt werden ob Du laut Tour auch bereits z.B. 6Uhr beginnen sollst oder hier andere Arbeitszeitmodelle angedacht sind. Vielleicht solltest Du aber auch überlegen die Chance im ambulanten Beich zu nutzen um Dich für eine Ausbildung nächstes Jahr zur Pflegefachkraft zum empfehlen. Ambulant vor sationär - als Pflegefachkraft bist Du echt gefragt.
Hallo, Du hast Unterschrieben den Vertrag dann warst du damit einverstanden welcher Paragraph das ist weiß ich nicht kannst du aber bestimmt Google´n. Viel Glück!