gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

54 

Darf ein Stromanbieter ein Guthaben direkt an die Arbeitsgemeinschaft abtreten?

gefragt von FinnikleinFinniklein am 03.04.2007 um 9:07 Uhr

Bin seit kurzem Hartz IV-Empfängerin,jedoch nicht im vollem Umfang (entspricht wohl etwa der früheren "ergänzenden Sozialhilfe").So wie ich meinen Bescheid deute,wird die angemessene Miete inkl.Nebenkosten+Heizkosten in die Berechnung mit einbezogen.Sowohl die Mehrkosten der Wohnung als auch die Stromkosten trage ich selber.Nun soll ich eine Abtretungserklärung für evtl. entstehende Guthaben bei den Nebenkosten unterschreiben.In den Nebenkosten ist der Strom nicht enthalten!Nun erfahre ich von einer Bekannten (auch "Ergänzende-Hartz IV-Empfängerin"),daß der Stromanbieter ihr Guthaben direkt an die Arbeitsgemeinschaft abgetreten hat


Reply


anonym
beantwortet von Muddler75 am 3. April 2007 12:36
2x
Thumb_up

Hi! Also bei meinen Kunden lasse ich mir zwar die Stromabrechnung aus welcher das Guthaben hervorgeht vorlegen, jedoch bestehe ich nicht auf eine Abtretungserklärung. Der Strom ist nicht in den Nebenkosten sondern in der Regelleistung enthalten. Bei der Überprüfung des erwirtschafteten Guthabens aus der Stromabrechnung kann es sich eigentlich lediglich um die Überprüfung eines angesparten Vermögens gehen, es sei denn es handelt sich um eine Elektroheizung.


jesreel
beantwortet von jesreel am 3. April 2007 19:48
2x
Thumb_up

Falls es zu einer Rückerstattung beim Strom kommt, sind vorher Abschläge bezahlt worden. Nennenswerte Überzahlung kommt eigentlich ja nur dann zustande, wenn es sich um Heizstrom handelt.

Da diese Heizkosten von ARGE/Kommune vorfinanziert werden - und dann eben überzahlt sind- sollen diese auch dahin zurückfließen, da diese Kosten ja nicht vom Alg II Empfänger aufgebracht worden ist.

Anders ist es mit dem normalen Strom, der in den Regelsätzen beinhaltet ist und den Sie im Normalfall vom eigenen Konto aus überweisen. Eine Nachzahlung wird kaum die Anspar - Freibeträge je übersteigen und bleibt Ihnen daher unangetastet!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.