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Darf ein Richter vor der Verhandlung mit einem Zeugen über die anstehende Verhandlung sprechen

gefragt von Grabmeier am 06.05.2009 um 11:20 Uhr

In einem Berufungsverfahren stellte sich heraus, das der Richter in der ersten Instanz mit einem Zeugen über die anstehend Verhandlung konkret gesprochen hat. Ihn über seine Befragung informiert hat mit dem Ziel, das er, der Zeuge, sich auf die Befragung vorbereiten kann.


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anonym
beantwortet von DeLiKaNLi50 am 6. Mai 2009 12:02
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Soweit ich weiss, reden die eigentlich nicht mit dem Zeugen, aber die kriegen die Aussagen usw. auf einem Schreiben vorgelegt. Alleine unter 4 Augen dürfte er so oder so nicht reden, aber mit einem anerkannten Publikum wie der Staatsanwaltschaft und so, wäre es glaube ich kein Problem. Google mal bisschen:D



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