In einem Berufungsverfahren stellte sich heraus, das der Richter in der ersten Instanz mit einem Zeugen über die anstehend Verhandlung konkret gesprochen hat. Ihn über seine Befragung informiert hat mit dem Ziel, das er, der Zeuge, sich auf die Befragung vorbereiten kann.
Soweit ich weiss, reden die eigentlich nicht mit dem Zeugen, aber die kriegen die Aussagen usw. auf einem Schreiben vorgelegt. Alleine unter 4 Augen dürfte er so oder so nicht reden, aber mit einem anerkannten Publikum wie der Staatsanwaltschaft und so, wäre es glaube ich kein Problem. Google mal bisschen:D