░crîtter░ am 27.03.2008 um 19:34 Uhr
Wenn ja, wo muss er seine Steuererklärung abgeben: in Deutschland oder im Ausland?
Und darf er unbegrenzt hinzuverdienen?

Steuern müssen immer im jeweiligen Land gezahlt werden wo sie auch anfallen. Wenn er im Ausland arbeitet muss dieser Lohn auch dort versteuert werden.
Wenn jemand normale Altersrente ab 65 bekommt darf er unbegrenz hinzu verdienen. Im Ausland muß er dann dort auch die Steuern zahlen. Steuererklärung muß er dort abgeben, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.
░crîtter░ am 27. März 2008 19:55 Danke sehr!
Kann man so pauschal nicht beantworten. In diesem Fall gilt das AStG (Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen) in Verbindung mit den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Die wiederum weisen die Besteuerung (fallweise) mal dem Wohnsitzland, mal dem Ursprungsland zu. Es gibt auch Unterschiede zwischen gestzlicher (Arbeiter-) Rente und (Beamten-) Pensionen. Das zusätzliche Einkommen ist mit Sicherheit im Wohnsitzland zu versteuern (es sei denn, das DBA sagt etwas anderes). Wenn es sich nicht um Witwen- und Waisenrenten handelt (da gibt es - zumindest in Verbindung mit anderen Renten - Grenzen und Anrechnungsverfahren) und der Rentner das 65. Lebensjahr erreicht hat, ist der Zuverdienst in unbeschränkter Höhe möglich.
░crîtter░ am 27. März 2008 19:55 Danke sehr für die ausführliche Information!
wenn es keine Altesrente ist sondern eine Unfall oder Frührente darf man auch im Ausland nichts dazuverdienen.
Die Rentenversicherung kürzt einen dann die Bezüge, laut Auskunft einer Bekannten der das passiert ist, obwohl sie mit dem Network das sie betreibt fast nichts verdient.
Sie bezieht Unfallrente aus DE und lebt in Spanien.
░crîtter░ am 27. März 2008 19:55 Danke sehr!
Danke sehr!