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Darf ein Priester trotz Schweigepflicht zur Polizei gehen, wenn ihm bei der Beichte erzählt wid....

Frage von QlaCE QlaCE

dass man z.B. einen Menschen umgebracht hat.. ?

nichts falsches denken.. aber das interessiert mich!

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Antworten (23)

  • 7
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Ja und nein, kommt auf die Sichtweise an: Es gibt Berufsgruppen, die sind an die Schweigepflicht gesetzlich gebunden und die dürfen nicht zur Polizei gehen. Also wenn du dich von einem Anwalt beraten läßt und ihm deine Verbrechen erzählst, darf er das nicht weitererzählen oder Ärzte dürfen vieles nicht sagen usw. Bei einem Pfarrer ist es vom Gesetz her nicht so, daß er ein Aussageverbot hat, er hat lediglich das Recht, darauf nicht zu antworten. Er würde sich aber nicht strafbar machen, wenn er sich entschließt, daß doch der Polizei zu melden. Nur das könnte dann das Ende seiner Priesterzeit bedeuten. Denn von Seiten der Kirche her betrachtet, ist das Beichtgeheimnis natürlich bindend.

  • 6
    Antwort von collo collo

    nein, auf gar keinen Fall. Selbst unter der Folter dürfte er nichts sagen. Das ist einer der wichtigsten Grundsätze in der kath. Kirche

    Kommentar von Sieslack SieslackSieslack

    und auf der Folter - dann !! OK - auch der Priester muss seinem eigen Gewissen nachgehen. Der findet dann schon andere Wege.

    Kommentar von collo collocollo

    sein Glaube verbietet ihm andere Wege zu finden. Er wird auf jeden Fall schweigen.

  • 3
    Antwort von bueten bueten

    eigentlich nicht

    Kommentar von bueten buetenbueten

    aber der priester kann ihn ... überreden

    Kommentar von Denise180685 Denise180685Denise180685

    so isses

  • 2
    Antwort von koni24 koni24

    Nein darf er nicht

  • 2
    Antwort von kataha kataha

    Soweit ich weiß, darf er unter keinen Umständen zur Polizei, es sei denn, er kann damit einen weiteren Mord verhindern.

  • 2
    Antwort von maxi6 maxi6

    Nein, der Priester unterliegt dem Beichtgeheimnis und er darf auch einen Mord nicht selbst der Polizei melden. Der Priester kann versuchen. den Mörder dazu zu bringen, sich selbst zu stellen, mehr aber auch nicht.

  • 2
    Antwort von Halbwissen Halbwissen

    Beichtgeheimnis. Er darf es nicht verraten. Aber mitunter "sickert" doch was durch und man kann gar nicht mehr feststellen, wer geplaudert hat...

  • 2
    Antwort von ameise99 ameise99

    Er ist an die Schweigepflicht gebunden und darf nicht zur Polizei. Ich vermute dies ist eine der schwierigsten Entscheidungen die ein Priester treffen muß

  • 2
    Antwort von Denise180685 Denise180685

    darf er nicht, hab mich letztens erst mit einem pfarrer drüber unterhalten, er kann den "täter" nur überreden sich zu stellen

  • 2
    Antwort von voti1972 voti1972

    nein in garkeinem fall..........allerdings würde ich wenn ich priester wäre und mir jemand sagt das er kinder missbraucht sofort zur Polizei gehen....und dann würde ich als priester abdanken

    Kommentar von hannes078 hannes078

    Können Priester sich selber die Beichte abnehmen?

  • 1
    Antwort von Teddylein Teddylein

    Wenn er nach der Bibel lebt und handelt (was er ja eigentlich tun müsste), MUSS er es sogar berichten, sonst würde er Blutschuld auf sich laden und müsste Gott Rechenschaft ablegen über das Leben der/des Opfer/s.

    In der Bibel steht nichts von einem Beichtgeheimnis, nein, noch nicht mal etwas von der Beichte an sich!

  • 1
    Antwort von abibremer abibremer

    ich bin der meinung, dass er zur polizei gehen MÜSSTE, dass hier die kirche noch so viel einfluss hat,eine quasi außerstaatliche eigene gestzgebung zu haben, finde ich ziemlich daneben.

  • 1
    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Nein das darf er nicht. Das fällt unter das Beichtgeheimnis.

  • 1
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    NEIN. !!!

  • 1
    Antwort von Nicoli Nicoli

    das schweigegelübde verpflichtet zum schweigen, würde ich sagen...

    Kommentar von collo collocollo

    Das Schweigegelübde ist was ganz anderes. Das legen einige Mönche ab, wenn sie ins Kloster gehen. Kommt auf den Orden an.

  • 1
    Antwort von mischok mischok

    jap es wurde schon ne ähnliche frage gestellt. such mal etwas. du wirdst bestimmt bei einer sehr hoch bewerteten frage fündig

  • 0
    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Wiederholt sind wir mit Fragen zum Beichtgeheimnis konfrontiert.

    Daher hier einige Informationen dazu:

    Kirchenrecht

    Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht (1983) unbedingt behauptet ("Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich", can. 983 §1 CIC) und die direkte Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft (can. 1388 CIC).

    Es wurde aber auch schon zuvor in der Kirche anerkannt und gilt somit rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzvorschriften. Es bindet den Beichtvater und "falls beteiligt, den Dolmetscher und alle anderen ..., die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind" (can. 983 §2 CIC).

    Dabei ist es unerheblich, ob die Beichte durch die Absolution "erfolgreich" beendet wird.Der evangelische Geistliche hat ebenfalls das in den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen geregelte Beichtgeheimnis zu beachten.

    Es ist gegenüber jedermann „unverbrüchlich“, selbst eine Entbindung durch den Betroffenen ist daher, anders als beim davon zu unterscheidenden Seelsorgegeheimnis, nicht möglich.

    Daneben existiert im Bereich der Kirchenverwaltung die „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Kirchenbehörde entbunden werden kann.

    Deutschland: Staatliches Recht

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.

    Für den Strafprozess folgt dies aus §53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus §383 Absatz 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO).

    Entgegen dem Wortlaut des §385 Absatz 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich meist unwirksame, s.o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis.

    Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.

    Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.

    Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.

    Nichtanzeige geplanter Straftaten

    Für Geistliche besteht gem. §139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten.

    Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.

    Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums

    Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den Abhörschutz für Geistliche ( §100c Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies traf auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.

    In der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung des BKA-Gesetzes findet dieses Vorhaben keine Entsprechung.

    Das bezieht sich nicht nur auf die römisch/katholische Kirche und die Evangelische Kirche, sondern auch auf Religionsgemeinschaften die in diesen Kirchen sind.

    Beispiel:

    Der "Marburger Kreis", benannt nach seinem Entstehungsort Marburg, ist evangelisch ausgerichtet und gehört auch zur EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).

    Die Mitglieder, die in diesem Kreis als Seelsorger tätig sind, unterliegen ebenso dem Beichtgeheimnis. Obwohl sie keinerlei Theologische Ausbildung, über ein Studium gemacht haben. Es sind Laien-Geistliche.

    Ihr Status ist im Hinblick auf das Beichtgeheimnis aber dem eines Pfarrers gleichgestellt.

    Gruß Michael

  • 0
    Antwort von user718 user718

    Nach Deutschen Recht MUSS er nichts sagen, darf aber. Denn die Kirche wird hier sehr geachtet. In anderen Ländern muss er was sagen, weil das Parlament über der Kirche steht, er macht sich bei Schweigen strafbar. Nach der Kirche aber darf er nichts sagen.

    Meiner Meinung nach sollte er nah seinem eigenen Gewisse handeln.

  • 0
    Antwort von xxxDiegoxxx xxxDiegoxxx

    Nein, unter keinen Umständen.

  • 0
    Antwort von PtoTheR PtoTheR

    es wäre mit sicherheit besser, aber NEIN darf er nicht

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    Antwort von hansschorsch hansschorsch

    Er darf und soll zwar als Bürger dieses Staates. Er darf aber nicht als Priester der Kirche. Es besteht für ihn also ein Rollenkonflikt. Wenn er es der Polizei meldet, dürfte er seinen Beruf los sein, das wird er sich vorher aber gut überlegen.

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    Antwort von Klali Klali

    Nein das darf er nicht. Es gibt eine Geschichte wo ein Priester deshalb umgebracht wurde

    Kommentar von aristokrat aristokrataristokrat

    z.B. der Hl. Johannes Nepomuk.

  • 0
    Antwort von Lolita90 Lolita90

    ich glaube schon...

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