dass man z.B. einen Menschen umgebracht hat.. ?
nichts falsches denken.. aber das interessiert mich!
dass man z.B. einen Menschen umgebracht hat.. ?
nichts falsches denken.. aber das interessiert mich!
Ja und nein, kommt auf die Sichtweise an: Es gibt Berufsgruppen, die sind an die Schweigepflicht gesetzlich gebunden und die dürfen nicht zur Polizei gehen. Also wenn du dich von einem Anwalt beraten läßt und ihm deine Verbrechen erzählst, darf er das nicht weitererzählen oder Ärzte dürfen vieles nicht sagen usw. Bei einem Pfarrer ist es vom Gesetz her nicht so, daß er ein Aussageverbot hat, er hat lediglich das Recht, darauf nicht zu antworten. Er würde sich aber nicht strafbar machen, wenn er sich entschließt, daß doch der Polizei zu melden. Nur das könnte dann das Ende seiner Priesterzeit bedeuten. Denn von Seiten der Kirche her betrachtet, ist das Beichtgeheimnis natürlich bindend.
nein, auf gar keinen Fall. Selbst unter der Folter dürfte er nichts sagen. Das ist einer der wichtigsten Grundsätze in der kath. Kirche
eigentlich nicht
aber der priester kann ihn ... überreden
so isses
Soweit ich weiß, darf er unter keinen Umständen zur Polizei, es sei denn, er kann damit einen weiteren Mord verhindern.
Nein, der Priester unterliegt dem Beichtgeheimnis und er darf auch einen Mord nicht selbst der Polizei melden. Der Priester kann versuchen. den Mörder dazu zu bringen, sich selbst zu stellen, mehr aber auch nicht.
Beichtgeheimnis. Er darf es nicht verraten. Aber mitunter "sickert" doch was durch und man kann gar nicht mehr feststellen, wer geplaudert hat...
Er ist an die Schweigepflicht gebunden und darf nicht zur Polizei. Ich vermute dies ist eine der schwierigsten Entscheidungen die ein Priester treffen muß
darf er nicht, hab mich letztens erst mit einem pfarrer drüber unterhalten, er kann den "täter" nur überreden sich zu stellen
nein in garkeinem fall..........allerdings würde ich wenn ich priester wäre und mir jemand sagt das er kinder missbraucht sofort zur Polizei gehen....und dann würde ich als priester abdanken
Können Priester sich selber die Beichte abnehmen?
Wenn er nach der Bibel lebt und handelt (was er ja eigentlich tun müsste), MUSS er es sogar berichten, sonst würde er Blutschuld auf sich laden und müsste Gott Rechenschaft ablegen über das Leben der/des Opfer/s.
In der Bibel steht nichts von einem Beichtgeheimnis, nein, noch nicht mal etwas von der Beichte an sich!
ich bin der meinung, dass er zur polizei gehen MÜSSTE, dass hier die kirche noch so viel einfluss hat,eine quasi außerstaatliche eigene gestzgebung zu haben, finde ich ziemlich daneben.
Nein das darf er nicht. Das fällt unter das Beichtgeheimnis.
das schweigegelübde verpflichtet zum schweigen, würde ich sagen...
Das Schweigegelübde ist was ganz anderes. Das legen einige Mönche ab, wenn sie ins Kloster gehen. Kommt auf den Orden an.
jap es wurde schon ne ähnliche frage gestellt. such mal etwas. du wirdst bestimmt bei einer sehr hoch bewerteten frage fündig
Wiederholt sind wir mit Fragen zum Beichtgeheimnis konfrontiert.
Daher hier einige Informationen dazu:
Kirchenrecht
Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht (1983) unbedingt behauptet ("Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich", can. 983 §1 CIC) und die direkte Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft (can. 1388 CIC).
Es wurde aber auch schon zuvor in der Kirche anerkannt und gilt somit rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzvorschriften. Es bindet den Beichtvater und "falls beteiligt, den Dolmetscher und alle anderen ..., die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind" (can. 983 §2 CIC).
Dabei ist es unerheblich, ob die Beichte durch die Absolution "erfolgreich" beendet wird.Der evangelische Geistliche hat ebenfalls das in den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen geregelte Beichtgeheimnis zu beachten.
Es ist gegenüber jedermann „unverbrüchlich“, selbst eine Entbindung durch den Betroffenen ist daher, anders als beim davon zu unterscheidenden Seelsorgegeheimnis, nicht möglich.
Daneben existiert im Bereich der Kirchenverwaltung die „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Kirchenbehörde entbunden werden kann.
Deutschland: Staatliches Recht
Zeugnisverweigerungsrecht
Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.
Für den Strafprozess folgt dies aus §53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus §383 Absatz 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Entgegen dem Wortlaut des §385 Absatz 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich meist unwirksame, s.o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis.
Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.
Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.
Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.
Nichtanzeige geplanter Straftaten
Für Geistliche besteht gem. §139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten.
Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.
Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums
Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den Abhörschutz für Geistliche ( §100c Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies traf auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.
In der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung des BKA-Gesetzes findet dieses Vorhaben keine Entsprechung.
Das bezieht sich nicht nur auf die römisch/katholische Kirche und die Evangelische Kirche, sondern auch auf Religionsgemeinschaften die in diesen Kirchen sind.
Beispiel:
Der "Marburger Kreis", benannt nach seinem Entstehungsort Marburg, ist evangelisch ausgerichtet und gehört auch zur EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).
Die Mitglieder, die in diesem Kreis als Seelsorger tätig sind, unterliegen ebenso dem Beichtgeheimnis. Obwohl sie keinerlei Theologische Ausbildung, über ein Studium gemacht haben. Es sind Laien-Geistliche.
Ihr Status ist im Hinblick auf das Beichtgeheimnis aber dem eines Pfarrers gleichgestellt.
Gruß Michael
Nach Deutschen Recht MUSS er nichts sagen, darf aber. Denn die Kirche wird hier sehr geachtet. In anderen Ländern muss er was sagen, weil das Parlament über der Kirche steht, er macht sich bei Schweigen strafbar. Nach der Kirche aber darf er nichts sagen.
Meiner Meinung nach sollte er nah seinem eigenen Gewisse handeln.
es wäre mit sicherheit besser, aber NEIN darf er nicht
Er darf und soll zwar als Bürger dieses Staates. Er darf aber nicht als Priester der Kirche. Es besteht für ihn also ein Rollenkonflikt. Wenn er es der Polizei meldet, dürfte er seinen Beruf los sein, das wird er sich vorher aber gut überlegen.
Nein das darf er nicht. Es gibt eine Geschichte wo ein Priester deshalb umgebracht wurde
z.B. der Hl. Johannes Nepomuk.
und auf der Folter - dann !! OK - auch der Priester muss seinem eigen Gewissen nachgehen. Der findet dann schon andere Wege.
sein Glaube verbietet ihm andere Wege zu finden. Er wird auf jeden Fall schweigen.