1

Darf ein potentieller Arbeitgeber sich beim aktuellen AG ohne mein Einverständnis erkundigen?

Frage von skyssa skyssa

Wenn ich mich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis wegbewerbe - darf der neue Arbeitgeber dann ohne Vorwarnung und auch schon vor dem Bewerbungsgespräch bei meinem aktuellen Arbeitgeber anrufen, um Erkundigungen über meine Arbeitsleistung einzuholen? Bzw. ist dies Usus (Der aktuelle Arbeitgeber weiß nichts von meiner Bewerbung und ich möchte auch nicht, dass er es erfährt).

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 1
    Antwort von VanNelle VanNelle

    Der neue Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, bei früheren Arbeitgebern Auskünfte über einen Bewerber einzuholen. Ein solches Auskunftsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn der Bewerber es dem zukünftigen Arbeitgeber untersagt hat, sich bei einem früheren oder bei dem derzeitigen Arbeitgeber zu erkundigen. siehe: http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_3/arbeitsrecht_3.html

    Kommentar von skyssa skyssa

    Danke für die vielen Antworten - ich werde im Anschreiben darum bitten, zunächst keine Erkundigungen einzuholen.

  • 1
    Antwort von gargamel2003 gargamel2003

    Würde ich als Arbetgeber immer so machen, denn Zeugnisse sind für die Mülltonne, da sie ja nicht schlecht sein dürfen laut Arbeitsgerichten.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    hierzu einige Anmerkungen zum Arbeitszeugnis:

    Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen = er suchte sexuelle Kontakte

    Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben = Trotz fleiß hatte er keinen Erfolg

    Sie hat alle Aufgaben in ihrem Interesse gelöst = sie hat gestohlen

    Er stand stets voll hinter uns = Alkoholiker (stets voll!)

    er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen = überspielt mit Arroganz sein fehlendes Fachwissen

    usw.,usw., usw.,

    Kommentar von gargamel2003 gargamel2003gargamel2003

    und genau das ist verboten...

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    und wer geht dagegen vor?

    Kommentar von gargamel2003 gargamel2003gargamel2003

    die, die es merken, also nicht die dummen, die solche Zeugnisse bekommen....;-)

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus

    schreib in die bewerbung einen diskretionsvermerk, dann klappt das schon. und auskünfte darf der letzte arbeitgeber ,am telfon schon gar nicht, geben. wird in der regel aber schon mal gemacht.

    Kommentar von gargamel2003 gargamel2003gargamel2003

    warum nicht, wo steht das ? Er hat doch keine Schweigepflicht wie Ärzte oder Rechtsanwälte.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    das ist richtig, aber nicht am telefon. die auskunft kann schriftlich erfolgen. dann sehe ich da kein konflikt mit dem datenschutz.

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Hier hilft nur Bewerbung mit Sperrvermerk

  • 0
    Antwort von aaArbeit aaArbeit

    Selbstverständlich darf er das!
    Auch hierzu empfehle ich, sich vorzustellen, man sei selbst der Arbeitgeber - dann versteht man das Vorgehen i.d.R. deutlich besser!

  • 0
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Natürlich darf er das und es ist auch durchaus üblich. Wer kauft schon gern die Katze im Sack?

  • 0
    Antwort von zj1000 zj1000

    Als guter Mitarbeiter hast Du ja nichts zu befürchten, im Gegenteil so steigen Deine Chancen enorm - oder irre ich mich da ?

    Kommentar von skyssa skyssa

    Das schon - ich hätte im Prinzip auch nichts dagegen - möchte aber, wenn die anderen Bewerbungen nicht klappen, gern bei meinem alten AG bleiben (den ich nur aus logistischen Gründen wechseln würde) - und das könnte das gute Verhältnis doch empfindlich stören.

  • 0
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    wenn er vernünftig ist und einen guten Personalchef hat, schaut er sich Dein Arbeitszeugnis an; das ist trotz aller Formulierungen ein offenes Buch (siehe meine Anmerkungen zu "gargamel")z.B.:
    Er zeigte reges Interesse an seiner Arbeit = er hatte keinen Erfolg

    er war Neuem gegenüber aufgeschlossen = aber nicht, um es umzusetzen.

  • 0
    Antwort von Lita76 Lita76

    Er kann natürlich dort anrufen, aber Dein jetziger oder auch letzter Arbeitgeber darf nichts über Dich aussagen.

  • 0
    Antwort von medic medic

    warum nicht? es sei den die bestehst drauf das er es nicht machen darf

  • 0
    Antwort von Solvey Solvey

    ja, das darf er, er darf noch viel mehr über dich in Erfahrung bringen trotz Datenschutz

  • 0
    Antwort von canbycan canbycan

    Er darf, aber er sollte nicht. Selbst bei erfolgreicher Bewerbung würde ich mir genau überlegen, zu solch einem Arbeitgeber zu wechseln. Den interessieren nämlich die Belange anderer überhaupt nicht. - Da wirst Du nicht glücklich.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Aber bei dem alten dann auch nicht mehr, da der ja schon weiß, daß Du weg willst...

  • 0
    Antwort von Phong9696 Phong9696

    die beiden ersten haben recht

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    WER?

    Deine Antwort ist so was von überflüssig...

  • 0
    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ja, darf er

  • 0
    Antwort von Nellina Nellina

    Das musst Du im Vorfeld vereinbaren.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.