Wenn ich mich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis wegbewerbe - darf der neue Arbeitgeber dann ohne Vorwarnung und auch schon vor dem Bewerbungsgespräch bei meinem aktuellen Arbeitgeber anrufen, um Erkundigungen über meine Arbeitsleistung einzuholen? Bzw. ist dies Usus (Der aktuelle Arbeitgeber weiß nichts von meiner Bewerbung und ich möchte auch nicht, dass er es erfährt).
Darf ein potentieller Arbeitgeber sich beim aktuellen AG ohne mein Einverständnis erkundigen?
Antworten (15)
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VanNelleVanNelle
Der neue Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, bei früheren Arbeitgebern Auskünfte über einen Bewerber einzuholen. Ein solches Auskunftsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn der Bewerber es dem zukünftigen Arbeitgeber untersagt hat, sich bei einem früheren oder bei dem derzeitigen Arbeitgeber zu erkundigen. siehe: http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_3/arbeitsrecht_3.html
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gargamel2003gargamel2003
Würde ich als Arbetgeber immer so machen, denn Zeugnisse sind für die Mülltonne, da sie ja nicht schlecht sein dürfen laut Arbeitsgerichten.
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Guppy194Guppy194 hierzu einige Anmerkungen zum Arbeitszeugnis:
Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen = er suchte sexuelle Kontakte
Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben = Trotz fleiß hatte er keinen Erfolg
Sie hat alle Aufgaben in ihrem Interesse gelöst = sie hat gestohlen
Er stand stets voll hinter uns = Alkoholiker (stets voll!)
er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen = überspielt mit Arroganz sein fehlendes Fachwissen
usw.,usw., usw.,
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gargamel2003gargamel2003 und genau das ist verboten...
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Guppy194Guppy194 und wer geht dagegen vor?
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gargamel2003gargamel2003 die, die es merken, also nicht die dummen, die solche Zeugnisse bekommen....;-)
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akademikusakademikus
schreib in die bewerbung einen diskretionsvermerk, dann klappt das schon. und auskünfte darf der letzte arbeitgeber ,am telfon schon gar nicht, geben. wird in der regel aber schon mal gemacht.
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gargamel2003gargamel2003 warum nicht, wo steht das ? Er hat doch keine Schweigepflicht wie Ärzte oder Rechtsanwälte.
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akademikusakademikus das ist richtig, aber nicht am telefon. die auskunft kann schriftlich erfolgen. dann sehe ich da kein konflikt mit dem datenschutz.
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aaArbeitaaArbeit
Selbstverständlich darf er das!
Auch hierzu empfehle ich, sich vorzustellen, man sei selbst der Arbeitgeber - dann versteht man das Vorgehen i.d.R. deutlich besser! -
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RBMannheimRBMannheim
Natürlich darf er das und es ist auch durchaus üblich. Wer kauft schon gern die Katze im Sack?
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zj1000zj1000
Als guter Mitarbeiter hast Du ja nichts zu befürchten, im Gegenteil so steigen Deine Chancen enorm - oder irre ich mich da ?
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skyssa Das schon - ich hätte im Prinzip auch nichts dagegen - möchte aber, wenn die anderen Bewerbungen nicht klappen, gern bei meinem alten AG bleiben (den ich nur aus logistischen Gründen wechseln würde) - und das könnte das gute Verhältnis doch empfindlich stören.
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Guppy194Guppy194
wenn er vernünftig ist und einen guten Personalchef hat, schaut er sich Dein Arbeitszeugnis an; das ist trotz aller Formulierungen ein offenes Buch (siehe meine Anmerkungen zu "gargamel")z.B.:
Er zeigte reges Interesse an seiner Arbeit = er hatte keinen Erfolger war Neuem gegenüber aufgeschlossen = aber nicht, um es umzusetzen.
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Lita76Lita76
Er kann natürlich dort anrufen, aber Dein jetziger oder auch letzter Arbeitgeber darf nichts über Dich aussagen.
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SolveySolvey
ja, das darf er, er darf noch viel mehr über dich in Erfahrung bringen trotz Datenschutz
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canbycancanbycan
Er darf, aber er sollte nicht. Selbst bei erfolgreicher Bewerbung würde ich mir genau überlegen, zu solch einem Arbeitgeber zu wechseln. Den interessieren nämlich die Belange anderer überhaupt nicht. - Da wirst Du nicht glücklich.
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anjannianjanni Aber bei dem alten dann auch nicht mehr, da der ja schon weiß, daß Du weg willst...
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Phong9696 die beiden ersten haben recht
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anjannianjanni WER?
Deine Antwort ist so was von überflüssig...
Danke für die vielen Antworten - ich werde im Anschreiben darum bitten, zunächst keine Erkundigungen einzuholen.