Darf ein polizist warnschüsse abgeben?

9 Antworten

Hallo,

die Frage umfasst knapp ein halbes Jahr Polizeiausbildung bei uns in Bayern;)

Daher nur mal die Kurzversion: Einen Warnschuss darf ich nur dann abgeben, wenn ich auch auf die Person schießen dürfte. Rechtlich zählt also ein Warnschuss als das "Schießen auf eine Person"

Dafür gibts große rechtliche Hürden.

Bei der Nothilfe und Notwehr ist die Sachlage eindeutig. Wenn der Täter flüchtet, muss unterschieden werden. Ist dieser verdächtig ein Verbrechen, oder ein Vergehen mit Waffen begangen zu haben, darf zur Fluchtvereitelung ebenfalls geschossen und somit eben auch ein Warnschuss abgegeben werden.

Des Weiteren dürfte auf Gefangene geschossen werden, welche fliehen, also wenn jemand per Haftbefehl verhaftet wird, dieser haut ab, dürfte um seine Flucht zu vermeiden auf ihn geschossen werden => Warnschuss wäre erlaubt (aber ganz ehrlich: ich würde nie auf jmd schießen, der wegen einem Haftbefehl abhaut...)

Hallo,

ein Warnschuss darf nur abgegeben werden, wenn ein Schusswaffengebrauch gerechtfertigt ist.

Gruß

Ein Warnschuss ist die Androhung des Schusswaffengebrauchs und darf nur dann gegeben werden, wenn auch die rechtlichen Voraussetzungen für den tatsächlichen Schusswaffengebrauch vorliegen. Einfach so rumknallen ist nicht. 

Und bei kleinen Straftaten darf halt nicht geschossen werden. Also auch nicht bei Vandalismus etc. Würdest du aber bei diesem Vandalismus (Sachbeschädigung) eine Schusswaffe mitführen, wäre der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt. 

Die einzige Ausnahme für den Schuss ohne die Absicht, die Schusswaffe gegen Menschen zu gebrauchen, befindet sich im § 11 UZwG, danach kann die Schusswaffe im Grenzdienst auch eingesetzt werden, um ein Anhaltesignal zu geben.

Ein polizist kann theoretisch immer schiessen.. Aber für kede kugel muss er quasi einen bericht schreiben, warum dad notwendig war, und wenn er unverhältnismäßig handrlt, dann würde es schwerwiegende kosequenzen geben, deswegen ist das sehr genau geregelt wann ein polizist schiessen darf

Er darf seine Waffe nur ziehen wenn eine Gefahr für Leib un Leben besteht oder ein Verbrechen mit z.B. Schusswaffen verhindern muss.

Um jemand Flucht unfähig zu machen darf die Polizei auch schießen tho aber nur auf die Beine und wenn jemanden nichts schweres Vorgeworfen wird und die Person unbewaffnet ist dürfen sie das auch nicht.